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gerichtl. bestellter Betreuer bei Depressionen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema gerichtl. bestellter Betreuer bei Depressionen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, die Schwester meiner besten Freundin leidet an schweren Depressionen und hat sich kürzlich selbst ins Krankenhaus eingewiesen. In ...


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Alt 14.04.2008, 20:58   #1
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Registriert seit: 14.04.2008
Beiträge: 3
Standard gerichtl. bestellter Betreuer bei Depressionen?

Hallo Zusammen,

die Schwester meiner besten Freundin leidet an schweren Depressionen und hat sich kürzlich selbst ins Krankenhaus eingewiesen. In der Familie gibt es noch eine 5-jährige Tochter und einen todkranken Mann, von dem keiner weiß, wie lange er noch leben wird und der unter Morphium und ähnlich starken Medikamenten steht.

Die Familienverhältnisse sind emotional sehr angespannt, d.h., die Mutter (Oma) der an Depression leidenden Frau wird auf Wunsch der Tochter weder an sie noch an die Enkelin herangelassen. Der Mann kann sich nur sehr eingeschränkt um das Kind kümmern und seine Eltern haben keinen Kontakt mehr zu der Familie.
Und die Frau kann und will sich um Fragen, die sich um das Kind drehen, derzeit nicht kümmern.

Das Kind wird zwischen sehr vielen Menschen hin-und hergereicht und daher meine konkrete Frage: gibt es bei Depression die Möglichkeit, zum Wohle des Kindes der Frau eine gerichtlich bestellte Betreuung anzustreben?

Der unter Morphium stehende Ehemann ist nicht in der Lage, seine Tochter vollumfänglich zu versorgen.
Wer muß die Betreuung aktiv anschieben - die Ärzte? Die Familie ? Wer aus der Familie sollte dies tun?
Eventuell Pateneltern?

Ich bin für eine schnelle Unterstützung und Rückmeldung sehr dankbar.

Djembe
Djembe ist offline  
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Alt 14.04.2008, 21:27   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Djembe,

das Wohl des Kindes wird durch das Jugendamt geschützt. Lasst Euch durch Horrormeldungen in der Presse nicht vom Gang dorthin abhalten. Das Jugendamt hilft, wenn man offen kooperiert. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, z.B. sozialpädagogische Familienhilfe. Für die Organisation des Haushaltes ist die Krankenkasse Ansprechpartner. Bei Krankenhausaufenthalt z.b. der Mutter kann eine Haushaltshilfe finanziert werden. Manche Krankenkassen haben auch einen sozialen Dienst, der die Situation vor Ort in Augenschein nehmen kann.

In Absprache mit der Familie kannst Du das Jugendamt informieren, bei akuter Kindeswohlgefährdung mußt Du das Jugendamt (Polizei) informieren. Was sagt der Kindergarten. Ist die Situation dort bekannt. Gibt es einen Haus- / Kinderarzt? Auch das sind Ansprechpartner.
Die Krankenkasse wird nur auf Antrag tätig.

Eine gesetzliche Betreuung bezieht sich wohl auf die Situation der Mutter. Dabei geht es aber nicht um das Wohl des Kindes, sondern um den Gesundheitszustand der Mutter. Das muß man auseinander halten.

Gruß
kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 15.04.2008, 09:09   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Djembe,


generell gibt es die Möglichkeit einer Betreuung bei Depressionen, es reicht ein Hinweis und ein Schreiben an das Gericht oder die Betreuungsbehörde, in dem die Probleme dargestellt werden. Das geht sogar anonym. Von Amts wegen muss die Notwendigkeit dann überprüft werden. Jedoch benötigt nicht jeder, der an Depressionen leidet, automatisch gleich eine gesetzliche Betreuung.

Ich finde es zunächst einmal schön, dass Du Deine Augen offen hälst und Dir Gedanken machst, denn es ist leider so, dass immer noch zu viele Menschen wegschauen, aus Scham zu sehr in die Privatsphäre anderer einzudringen. Mein Vorredner hat es schon angesprochen, die eine Sache ist das Kindswohl, die andere Sache das Wohl der Mutter. Eine gesetzliche Betreuerin für die Mutter heißt nicht gleich Entwarnung für das Kind. Hier wäre das Jugendamt gefragt. Es geht aus Deinem Bericht nicht hervor wie kooperativ die Mutter ist und in wie weit sie überhaupt Hilfen annehmen würde. Du konntest ihr Deine Unterstützung anbieten, damit ihr geholfen wird.

Ansonsten Du kannst Dich einfach mal beraten lassen beim Kinderschutzbund, dort gibt es telefonische Beratungsstellen Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Startseite
Tina L. ist offline  
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Alt 15.04.2008, 22:10   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Djembe Beitrag anzeigen
Das Kind wird zwischen sehr vielen Menschen hin-und hergereicht und daher meine konkrete Frage: gibt es bei Depression die Möglichkeit, zum Wohle des Kindes der Frau eine gerichtlich bestellte Betreuung anzustreben?
Für die Zeit des Krankenhausaufenthalts kann die Mutter meines Wissens das Sorgerecht an jemand anderen übertragen. Eine Betreuung der Mutter zum Wohle des Kindes ist auf keinen Fall gestattet. Ein Betreuer hätte ohnehin nicht das Sorgerecht für das Kind. Warum hier der Mutter eine Betreuung ggf. sogar mittels Denunziation per anonymer Anzeige reingewürgt werden soll, ist mir völlig schleierhaft.
Roy ist offline  
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Alt 16.04.2008, 08:59   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Roy,

Zitat:
Warum hier der Mutter eine Betreuung ggf. sogar mittels Denunziation per anonymer Anzeige reingewürgt werden soll, ist mir völlig schleierhaft.
Es ist vom Gesetz her legitim eine Betreuung anonym anzuregen. Das hat nichts mit denunzieren zu tun. Wen eine solche Frage gestellt wird, dann sollte man auch wahrheitsgemäß antworten. Ob die Mutter nun tatsächlich eine Betreuung benötigt oder nicht, das kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Ich habe es schon in meinem Freundeskreis erlebt, dass eine Lehrerin der Mutter UND dem Kind helfen musste. Es bringt nichts dem Kind helfen zu wollen und die Mutter außen vor zu lassen. Man kann gar nicht mit Sicherheit das eine von dem anderen ausschließen. In wie weit welche Hilfen in Frage kommen muss einfach überlegt werden.

Eine gesetzliche Betreuung kann durch aus auch die Familienrechtsangelegenheiten beinhalten, dies können u.a. Problemstellungen auch in den Bereichen der Vernachlässigung der Aufsichts- oder Fürsorgepflicht sein. So eine Betreuung habe ich auch.
Tina L. ist offline  
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Alt 16.04.2008, 09:55   #6
Ursula
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Djembe,

auch ich hatte mal die Betreuung einer jungen Mutter übernommen. Die Betreuung war durch die Frühförderung angeregt worden, die das Kind besuchte. Der Sozialarbeiterin, die dort mit dem Kind arbeitete, fiel natürlich auf, dass auch die Mutter Unterstützung brauchte. Da sie ein Vertrauensverhältnis zur Mutter aufgebaut hatte durch die vielen Gespräche wegen ihres Kindes, weitete sie ganz natürlich die Themen aus und erkannte die häusliche Problematik. Dann wurde nach einer Lösung bzw einer Hilfe gesucht um wieder Stabilität und Entspannung in das Familienleben zu bringen. Gemeinsam entstand die Idee, eine Betreuung für eine gewisse Zeit für die Mutter einzurichten. Die Mutter war dann sehr aufgeschlossen und positiv gegenüber der Betreuungsarbeit, sie bemühte sich von Anfang an mitzuarbeiten. Es gab natürlich trotzdem Konflikte und Rückschläge, aber weil sie sich selbst immer wieder sagte, dass sie ja auch will, dass ihre Verhältnisse geregelt werden und geregelt bleiben, konnten wir gut zusammenarbeiten. Nach der festgelegten Frist von einem Jahr wurde die Betreuung aufgehoben. Sie brauchte sie tatsächlich nicht mehr. Wir waren beide froh, und sie betonte immer wieder, dass sie ja nun wüßte wo sie Hilfe bekommen könne, sie hatte Perspektiven gewonnen. Ganz "nebenbei" waren für das Kind viele Dinge im Auge zu behalten, zu besprechen, zu durchdenken. Es war eine auch für mich wertvolle Zeit.
Du schreibst, dass diese Frau die Schwester deiner besten Freundin ist und ihr Kind schon 5 Jahre alt. Gibt es jemand, der zu der Mutter ein Vertrauen aufbauen könnte, mit ihr vorsichtig das Thema Betreuung anbahnen kann? Vielleicht kannst du oder deine Freundin vermittelnd wirken? Oder habt ihr selbst einen Zugang zu ihr um das Thema anzusprechen?

Liebe Grüß, Ursula
 
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Alt 16.04.2008, 10:43   #7
Roy
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Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Es ist vom Gesetz her legitim eine Betreuung anonym anzuregen. Das hat nichts mit denunzieren zu tun.
Da jeder seine Akte einsehen kann hat es allein schon daher wenig Zweck eine Betreuung anonym anzuregen. Das wird nur zu Spannungen führen. Außerdem ist hier überhaupt nicht erkennbar, warum die Frau eine Betreuung bräuchte, wie man da eine anonyme Denunziation vorschlagen kann, bleibt schleierhaft.
Roy ist offline  
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Alt 16.04.2008, 11:08   #8
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Hallo Roy,

ich habe diese anonyme Anregung nicht vorgeschlagen, sondern beantwortet wer eine Betreuung beantragen kann. Dies ist übrigens überall nachzulesen und kein Geheimnis.

Nur mal am Rande, da dies eigentlich nicht das Thema sein sollte...Ich habe schon Betreuungen übernommen, wo es eben nicht klar war woher die Anregung eigentlich kam. Jedoch stellte sich im Laufe des Verfahrens durch Befragungen heraus, dass sie durchaus angebracht waren. Wenn kein Adressat angegeben ist, dann bleibt es anonym, da kann man ruhig in die Akte sehen. In meinen Fällen war es eine gute Sache und die Betreuung wurde angenommen. Das Annehmen spielt ja nun auch noch eine entscheidene Rolle.

Gleichermaßen habe ich darauf hingewiesen, dass man der Mutter Unterstützung anbieten sollte. Z.B. wie es Ursula in ihrem Fall beschrieben hat. Betreuung ist nicht gleich etwas Schlechtes und gleichzusetzen mit einem Denunzieren. Das Gleiche könnte man auch annehmen, wenn man das Jugendamt informiert, sofern es tatsächlich das Kindeswohl akut gefährdet wäre. Heißt das dann, dass man besser wegschauen sollte?

Es gibt Situationen im Leben, da ist es besser zu handeln als wegzuschauen. Da das hier nicht eindeutig hervorgeht, muss Djembe anwägen was sie ihrer Bekannten an Hilfen zukommen lassen kann.

Geändert von Tina L. (16.04.2008 um 11:44 Uhr)
Tina L. ist offline  
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Alt 16.04.2008, 20:06   #9
Roy
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Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo Roy,

ich habe diese anonyme Anregung nicht vorgeschlagen, sondern beantwortet wer eine Betreuung beantragen kann.
Einfach mal die Frage lesen, die war klar gestellt:

Das Kind wird zwischen sehr vielen Menschen hin-und hergereicht und daher meine konkrete Frage: gibt es bei Depression die Möglichkeit, zum Wohle des Kindes der Frau eine gerichtlich bestellte Betreuung anzustreben?

Die Antwort ist genauso klar: nein.

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Betreuung ist nicht gleich etwas Schlechtes
Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers stellt für den unter Betreuung Gestellten einen tiefgreifenden Grundrechtseingriffe dar (BVerfG 1 BvR 618/ 93).

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Es gibt Situationen im Leben, da ist es besser zu handeln als wegzuschauen. Da das hier nicht eindeutig hervorgeht, muss Djembe anwägen was sie ihrer Bekannten an Hilfen zukommen lassen kann.
Nichts weißt darauf hin, dass hier ein Betreuungsbedarf besteht:

die Schwester meiner besten Freundin leidet an schweren Depressionen und hat sich kürzlich selbst ins Krankenhaus eingewiesen.

Man kann die Betroffenne natürlich noch mit einem Betreuungsverfahren belasten ...

Geändert von Roy (16.04.2008 um 20:40 Uhr)
Roy ist offline  
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Alt 16.04.2008, 20:54   #10
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Beiträge: 2,294
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Hallo Roy,

ich habe es schon richtig verstanden.

Zitat:
Eine gesetzliche Betreuerin für die Mutter heißt nicht gleich Entwarnung für das Kind. Hier wäre das Jugendamt gefragt. Es geht aus Deinem Bericht nicht hervor wie kooperativ die Mutter ist und in wie weit sie überhaupt Hilfen annehmen würde. Du konntest ihr Deine Unterstützung anbieten, damit ihr geholfen wird.
Wenn Du aus der freiwlligen Krankenhauseinweisung schließt, dass keine Betreuung nötig ist, dann ist das Deine persönliche Meinung, ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen. Das können wir beide gar nicht beurteilen.

Selbstverständlich soll niemand ohne Anlass, an den Haaren herbeigezogen mit einem solches Verfahren belastet werden! Ich hoffe, dass diese Diskussion damit ein Ende hat, sich Djembe selber mal zu Wort meldet und nicht vor Schreck das Weite gesucht hat.
Tina L. ist offline  
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gesundheitsfürsorge, klinikaufenthalt, sorgerecht

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