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Taschengeld 67 ff SGB 12,kleidergeld

Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeld 67 ff SGB 12,kleidergeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im heim kriege ich einen barbetrag von 110 euro. Es wurden wohl 2 Monate am Jahresanfang keine rente ans heim ...


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Alt 21.12.2017, 19:01   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard Taschengeld 67 ff SGB 12,kleidergeld

Im heim kriege ich einen barbetrag von 110 euro.
Es wurden wohl 2 Monate am Jahresanfang keine rente ans heim abgeführt.

Ich wollte heutemsin kleidergeld haben, 480,00,die mir verweigert wurden mit der Begründung ich waere ja jetzt schuldenfrei.
Zudem hat das heim im laufe des jahres mim dassselbe, wenn nicht mshr an Taschengeld einbehalten.

Ist das rechtswidrig?
Was kann ich nun tun um mein geld zu bekommen?
Marko100 ist offline  
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Alt 21.12.2017, 20:33   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Marko

Da laufen einige Sachen, die man auseinanderhalten muss:

- Im Heim bekommst Du einen Barbetrag i.H.v. ca. 110,00 €. Das ist soweit in Ordnung.

- Wenn Anfang des Jahres für zwei Monate keine Rente an das heim weitergeleitet wurde, dann hat Du da in entsprechender Höhe Schulden. Das ist nicht in Ordnung. Aber da darf sich erst mal Dein Betreuer drum kümmern und auch mit Dir und dem Heim eine Regelung treffen, wie die Schulden beglichen werden können.

- Das Kleidergeld im Heim ist ein gesonderter Betrag, der den Bewohnern auf Antrag zusteht. Die Sozialämter bewilligen das Kleidergeld, zahlen es aber auch gerne erst nach Vorlage der entsprechenden Belege an die Heime aus.
D.h. wenn Heimbewohner das Kleidergeld vom Heim ausgezahlt haben möchten, dann wird das Heim wahrscheinlich nur dann tun, wenn klar ist, dass die Bewohner auch tatsächlich die Quittungen beibringen. Sonst gibt es nämlich Probleme bei der Erstattung - und dann mit dem Barbetrag, weil der Fehlbetrag davon ausgeglichen werden muss.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.12.2017, 20:38   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 25.06.2017
Beiträge: 43
Standard

Ja aber erstmal bekomme ich keine 110 sondern nur 100,dazu wurde taschengeld einbehalten, soweit ich weiss ist das rechtswidrig, plus dazu wird mir das komplette kleidergeld entzogen.daa wird hier vom lwl gezahlt und an der kasse ausgezahlt.
Es sind jetzt mindestens 800 euro einbehalten worden, schulden waeren aber nur 400 ca.
Marko100 ist offline  
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Alt 21.12.2017, 20:40   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Marko

Wieviel einbehalten wurde und wovon und wofür sollte am besten mal Dein Betreuer überprüfen. Setz Dich deshalb mal mit ihm zusammen.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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