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Rechnungslegung mailen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung mailen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, da ich nicht weiß, ob ich die halbjährliche Rechnungslegung an das Amtsgericht auch mailen darf, hoffe ich hier eine ...


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Alt 29.12.2017, 02:33   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2017
Beiträge: 4
Lächeln Rechnungslegung mailen

Hallo,

da ich nicht weiß, ob ich die halbjährliche Rechnungslegung an das Amtsgericht auch mailen darf, hoffe ich hier eine entsprechende Antwort zu bekommen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Das dynamische Trio
Maaximi ist offline  
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Alt 29.12.2017, 07:47   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nein, das geht nicht.
Mailverkehr ist offiziell bei Gericht nicht zugelassen- noch nicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.12.2017, 20:50   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2017
Beiträge: 4
Lächeln Rechnungslegung mailen

Vielen Dank für diese aufschlußreiche Antwort.
Dürfen wir die Rechnungslegung denn faxen???
Maaximi ist offline  
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Alt 29.12.2017, 21:33   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo,
ich glaube du hast eine falsche Vorstellung von der Form einer Rechnungslegung! Zu einer Auflistung der Konten gehören auch immer sämtliche Belege. Wie willst du denn die Original Belege per Fax ans Gericht bringen? Sieh mal hier: Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Mich wundert ohnehin das du eine Rechnungslegung machen musst und schon gar eine halbjährliche. Du betreust doch deinen Vater, da gehörst du doch zu den befreiten Betreuern.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 30.12.2017, 14:26   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 27.07.2017
Beiträge: 4
Standard Rechnungslegung faxen?

Hallo,

Anfang diesen Jahres erging folgender Beschluß,

siehe Anhang!!!

Gewundert hab ich mich auch.


den Anhang musste ich leider löschen, da er alle Klardaten enthielt. Gruß, agw. Es reicht mitzuteilen das es einen Beschluss über die RL-Pflicht gibt.
Maaximi ist offline  
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