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Rente für berufstätige Heimbewohner

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rente für berufstätige Heimbewohner im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, im Internet habe ich gelesen, dass Bewohner von Behinderteneinrichtungen, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten, nach 20 Jahren ...


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Alt 21.04.2008, 09:15   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Rente für berufstätige Heimbewohner

Hallo,

im Internet habe ich gelesen, dass Bewohner von Behinderteneinrichtungen, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten, nach 20 Jahren Berufstätigkeit volle Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen können.

Es geht hier nicht nur um die Rente, sondern um das Drumherum.

Ein mir persönlich bekannter behinderter Mensch (blind) lebte viele Jahre in einer großen Behinderteneinrichtung hier vor Ort und war auch immer berufstätig. Als er nun in Rente ging, musste er die Einrichtung verlassen und sich eine eigene Wohnung suchen.
Zum Glück ist er trotz Blindheit sehr selbständig, und er hat eine sehende Freundin, die ihm hilft.

Nun denke ich natürlich an meinen ebenfalls blinden Betreuten, der seit vielen Jahren in einer Wohngruppe der Behinderteneinrichtung lebt. Er braucht diese beschützte Umgebung und wäre nie in der Lage, sich alleine zu versorgen. Auch die sozialen Kontakte würden sehr fehlen.

Kann man verhindern, dass die Behinderteneinrichtung ihn mit erreichen des Rentenalters auf die Straße setzt ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.04.2008, 09:42   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Andreas,

ich habe vor einiger Zeit auch für einen behinderten Klienten diese Rente beantragt und durchbekommen. Er hat deshalb aber nicht die Einrichtung verlassen müssen. Bist Du Dir sicher, dass der "Rausschmiss" in Deinem geschilderten Fall tatsächlich damit zu tun hat?
Tina L. ist offline  
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Alt 21.04.2008, 19:57   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo AndreasLübeck,

eine Rente muss zur Deckung der Heimkosten an den Kostenträger abgeführt werden. Wenn der Rentenempfänger widerspricht, wird es Schwierigkeiten geben.
Ansonsten könnte auch das Alter ein Problem sein. Viele Heime sind in ihrer therapeutischen Ausrichtung (noch) nicht auf behinderte Senioren eingestellt. Eigentlich müßten dann aber frühzeitig geeignete Einrichtungen gesucht werden.
Einfach auf die Straße setzen ist gerade im Behindertenbereich in aller Regel nicht möglich. Da müssen schon schwerwiegende verhaltensbedingte Verfehlungen vorliegen. Als Betreuer mit Aufenthaltsbestimmung wärst Du bei drohender Obdachlosigkeit aber erst mal davor.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 21.04.2008, 20:01   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard Renteneintrittsalter

Hallo,

da beziehe ich mich auf diese Webseite:

REHADAT-talentplus - Erwerbsminderung

Es stellt sich die Frage, ob dann auch Rente beantragt werden MUSS (anderer Kostenträger bei Heimunterbringung ?).

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.04.2008, 20:21   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

Zitat:
(anderer Kostenträger bei Heimunterbringung ?
Kostenträger ist eigentlich immer der überörtliche Sozialhilfeträger; Ausnahme Selbstzahler
Im Alter können aber auch Leistungen der Pflegekasse zum Tragen kommen.

Die Frage nach dem "Muss" dürfte sich aus der Nachrangigkeit der Sozialhilfe ergeben.

Gruß
kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
behinderung, heim, rente, stationäre einrichtung


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