Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnsituation und häsuliche Pflege verbessern? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich habe einen Betreuten der noch in seiner eigenen Wohnung lebt. Die Wohnverhältnisse sind katastrophal. Er hat leider ...
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20.01.2018, 12:51 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Wohnsituation und häsuliche Pflege verbessern?
Hallo Zusammen,
ich habe einen Betreuten der noch in seiner eigenen Wohnung lebt. Die Wohnverhältnisse sind katastrophal. Er hat leider nur Pflegegrad 1. Bekommt bisher Essen auf Rädern. Er findet den Weg zum Arzt nicht mehr selbst. Es muss einiges verbessert werden. Gemäß Paragrafen 67 ff des SGB XII können Leistungen zur Verbesserung der Wohnsituation beim Sozialamt beantragt werden. Der Caritasverband hilft dann die entgleisten Wohnverhältnisse zu verbessern. Das würde ich sofort beantragen. Was für Hilfen sind noch denkbar? Der Pflegedienst müsste öfters hin, aber es besteht nur Pflegegrad 1. Ich habe an Hilfe zur Pflege gedacht, was ja eine bedarfsorientierte Sozialleistung ist. Fällt euch noch etwas ein? Danke |
20.01.2018, 15:23 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 93
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Als erstes Antrag auf Höherstufung bei der Krankenkasse stellen!
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20.01.2018, 17:44 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
...und dann ggf. die weiteren Leistungen der Pflegekasse für die Begleitung zum Arzt etc. nutzen. Haushaltshilfe geht über Hilfe zur Pflege, evtl. Betreutes Wohnen beantragen, falls Hilfebedarfe da sind, die darüber abgedeckt werden können. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.01.2018, 18:30 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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nicht zu vergessen die Nutzung des Betrags für eingeschränkte Altagskompetenz.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.01.2018, 17:27 | #5 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind vorrangig bei der Pflegekasse zu beantragen. Ich habe gerade zu meiner Überraschung einen Umzug finanziert bekommen, ebenfalls bei Pflegegrad 1. Im Gegensatz zum Sozialamt kein "billigster von drei" sondern "sagen Sie Bescheid, wenn das Geld nicht reicht".
Fraglich ist aber, was im Umfeld sinnvoll verbessert werden kann Bei PG 1 gibts es nur den Entlastungsbetrag, keine stationäre Pflege und keine ergänzende Hilfe zur Pflege nach SGB XII, nicht mal Haushaltshilfe. Zumindest ist das hier (Nds) der Sachstand. Ich warte noch auf dem Widerspurchsbescheid als Vorbereitung zur Klage. Von daher Verschlechterungsantrag und dort ggf. in den Widerspruch. Da hast Du am meisten zu gewinnen. Ggf. Eingliederungsghilfe beantragen für die Teilhabe am normalen Leben - wie Arztbegleitung oder Einklaufsbegleitunge oder ... Nach meinem Kenntnisstand gibt es da (noch) keine Altersbegrenzung.
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--> Das Leben bleibt spannend |
29.01.2018, 03:42 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
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Hilfe zur Pflege nach SGB XII erhält man nicht wenn man nur Pflegegrad 1 hat?
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29.01.2018, 11:44 | #7 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Ich weiß nicht, ob das generell so ist. Aber hier wird bei Pflegegrad 1 vom Sozialamt seit 01.01.17 nur hauswirtschaftliche Versorgung unterstützt. Pflegerische Versorgung erst ab Pflegegrad 2.
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29.01.2018, 17:00 | #8 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 405
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Druckwarme Enstcheidung in Oldenburg/Niedersachsen:
Man kann sich jetzt doch dazu durchringen, bei PG1 eine zustätzliche Stunde Haushaltshilfe zu finanzieren. Ansonsten keine weitere ambulante Pflege, keine stationäre Pflege
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--> Das Leben bleibt spannend |
02.02.2018, 15:30 | #9 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Was ist mit Ambulant Betreutem Wohnen?
Gruß Anette |
02.02.2018, 16:01 | #10 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
Das ist keine Hilfe zur Pflege sondern Eingliederungshilfe.
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