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gesetzliche Betreuung

 

Arzt-Einrichtung-Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Arzt-Einrichtung-Betreuer im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer, ich bin mir nicht über die Aufgabenverteilung Heim/Betreuer in folgender Konstellation im Klaren: Betreuter lebt im SGB XII ...


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Alt 26.01.2018, 15:31   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard Arzt-Einrichtung-Betreuer

Liebe Teilnehmer,

ich bin mir nicht über die Aufgabenverteilung Heim/Betreuer in folgender Konstellation im Klaren:

Betreuter lebt im SGB XII - Bezug vollstationär im Pflegeheim.
Die Einrichtung teilte mir heute telefonisch mit, dass Betreuter in fünf Tagen einen Termin im Krankenhaus zur Herzschrittmacherkontrolle habe.
Ich solle eine Überweisung vom Kardiologen einholen. Dabei solle ich beachten, dass es hierbei noch eine Überweisung vom Hausarzt erfordere. Bei beiden müsse ich noch die KV-Karte einlesen lassen.

Wie ist denn die Aufgabenverteilung diesbezüglich?
Arztbesuche übernimmt die Einrichtung, aber KV-Karte einlesen und sich um Überweisungen kümmern ist Aufgabe des Betreuers??

Mir fehlt leider die Rechtsgrundlage. Könnt Ihr mir helfen?


Grüße

Klima
Klima ist offline  
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Alt 26.01.2018, 18:54   #2
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von gabyhp
 
Registriert seit: 12.11.2016
Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
Standard

Hallo,

die KV-Karte des Betreuten befindet sich üblicherweise auf der Station in der Einrichtung oder fittere Betreute verwahren sie auch bei sich.
Beim Arztbesuch wird die Karte dann vorgelegt und eingelesen.

Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt oder Einweisungen in die Klinik werden von der Einrichtung veranlasst.

Lass dich da nicht einspannen, Karten beim Arzt einlesen lassen ist keine Rechtsfürsorge.

Gruß Gaby
__________________

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.


Erich Kästner


gabyhp ist offline  
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Alt 26.01.2018, 20:26   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Das sind original Aufgabeen der Heimeinrichtung.

du kannst ja mal höflich fragen, ob Du dem Heimpersnal auch den Kaffee einschenken und die Zigaretten anzünden darfst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 25.06.2018, 16:54   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
Standard Begleitung

Die Anfrage/ Bitte zur Begleitung zum Arzt wird immer wieder Thema. Habe die diversen Beiträge dazu hier im Forum durchgelesen und bedanke mich. Aktuell berufe ich mich ebenfalls auf die Rahmenverträge NRW mit dem LWL für stat. Einrichtungen. Diskutieren mag ich am Telefon aber auch nicht. Plan B wäre nämlich ein Fax an Heimleitung mit den Argumenten aus dem Forum (nicht zuständig, keine Möglichkeiten, nicht für ausgebildet, etc.) bitte um Durchführung zu verfassen.

Dazu dennoch eine kurze Ausführung:

Neue Betreuung, sehr viel Arbeit, Aus dem Krankenhaus direkt in Pflegeeinrichtung, .. bereits der Krankenhaussozialdienst versucht Aufgaben abzuwälzen... versuche im Rahmen der Kollegialität zu unterstützen.... Mit Einzug ins Heim ging es weiter: "bitte schnell das und das erledigen, am besten schon gestern, weil sonst Medikamente fehlen"... Der Einzug ins Haus war Prio 1 und suchte natürlich nicht sofort Streit.
-> Aus Organisation der Hilfe wurde schnell ich fahre selber und hole ein Rezept beim Arzt hab, spiele Postbote, da bereits vor Ort und wie soll es sonst von jetzt auf gleich geregelt werden, wenn Pflegekraft bereits auf Krawall gebürstet zu sein scheint....

Jetzt neu wurde ich telefonisch seitens Pflege gebeten, den Bewohner aus dem Heim in drei Wochen zum Urologen zur Untersuchung zu begleiten/ transportieren. Ging nicht mal um eine nötige Einwilligung in dem Gespräch. Auch bei weiteren Themen heißt es seitens des Pflegepersonal schnell fragen Sie den Betreuer und dann wird sofort angerufen... Da kriegt man als Berufsbetreuer schnell ein unangenehmes Gefühl... Ich würde mir ja lieber wünschen, dass Einrichtungen den Bewohnern erklären was ein Berufsbetreuer tatsächlich leistet und was nicht. Ich muss mich da in Gesprächen immer erst wiederholen. Hoffnungen wecken und die Erwartungen des Betreuten hoch halten ist da für alle kontraproduktiv ...

Bezüglich der Fahrt habe ich jedenfalls gebeten, das gemäß den Rahmenverträgen NRW mit dem LWL für stat. Einrichtungen intern zu regeln. Generell stimme ich jedoch der Untersuchung beim Arzt zu, wenn diese sinnvoll/ von Nöten ist. Der Arzt könne sich mit mir telefonisch direkt in Verbindung setzen. Arztbegleitungen/ Transport für meine Betreuten kann/ darf ich nicht leisten. Persönlich treffe ich mich mit dem Arzt nur, falls dies im Einzelfall erforderlich ist. Direkte Antwort war: Dann fragen wir die Tochter.
(zu ihr bestand 30 Jahre kein Kontakt, sie kann sicherlich kein Rollstuhl in Ihr Auto einladen...). Ich bat dann sofort erneut die Fahrt bitte innerhalb der Einrichtung zu regeln.... ma gucken....

Ich selbst fasse solche Anfragen immer wieder negativ auf. Eine professionelle Pflegeeinrichtung für 2-3000 € im Monat bittet mich den Betreuten zum Arzt zu fahren/ begleiten. Wird das erst bei 5000 € im Monat standardmäßig geleistet?
__________________
Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 25.06.2018, 18:34   #5
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hallo Mucki,


kenn ich auch Alles. Hab´ mich da auch breit schlagen lassen. Aber Heute:


Bei mir hilft es meist, wenn ich die Stationsleitung frage, ob man den Unterschied zwischen einem rechtlichen Betreuer und einem Betreuer (zB: BeWO und Anderes) kenne.


Dann sieht man eine gewisse Unsicherheit im Blick. Dieser Augenblick ist unbezahlbar.


Dann heißt es: "Ja natürlich!", etwas entrüstet. Und dann frage ich, wie man denn dann darauf komme, dass ich die Wäsche machen soll?


Dann hört man Nichts mehr.


LG
Seb
BBvSeb ist offline  
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Alt 28.06.2018, 00:11   #6
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
Standard

Hallo Mucki,

ich lese aus Deinem Bericht heraus, dass Du Dir schon der Aufgabenverteilung bewusst bist.
Ich persönlich bin oftmals den Mitarbeitern der Einrichtungen gar nicht böse, wenn diese mich über meine eigentlichen Aufgaben hinaus einbinden wollen. Diese Mitarbeiter sind häufig eher über- als unterbeschäftigt.

Als Betreuer solltest Du eben Deine Pflicht-Aufgaben kennen und vertreten können. Das schließt für mich auch ggf. nicht aus, dass ich selbst über mein pflichtgemäßes Handeln mitwirke. Aber dann ist es meine persönliche Entscheidung und kein Klein-Beigeben oder Einknicken und somit für mich völlig in Ordnung.
Klima ist offline  
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Alt 28.06.2018, 11:26   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.04.2018
Ort: Neukirchen-Vluyn
Beiträge: 9
Standard

Die Heime, mit denen ich zu tun haben, gehen sehr unterschiedlich mit dem Thema Arzt/Krankenhausbegleitung um.


Fast immer werde ich angefragt, wenn ein solcher Termin ansteht, der ja mehrere Stunden in Anspruch nimmt. Da ich mit dem Hinweis auf meine Rolle als RECHTLICHE Betreuerin & Zeitmangel ablehne, müssen andere Lösungen gefunden werden. Bei vermögenden Betreuten organisiere ich eine Honorarkraft, die sehr zuverlässig ist und erfahren im Umgang mit Schwerst-und Demenzkranken. Wenn Angehörige da sind, werden sie gebeten, den Arztbesuch zu begleiten. Und wenn absolut gar nichts geht, findet sich doch meistens jemand vom Pflegepersonal.

Meine Anfrage bei der Heimaufsicht hat ergeben, dass Heime wohl offiziell nicht verpflichtet sind, eine Begleitung für Arztbesuche zus stellen.
Woodyfan ist offline  
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Alt 12.07.2018, 13:46   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard Pflichten der Heime

Hallo, man muss natürlich immer erst mal schauen, was ist an Leistungen im Heimvertrag geregelt, und was steht (bei Personen, für die ergänzend Sozialhilfe für das Heimentgelt erhalten) im jeweiligen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI (können im Internet nachgelesen werden unter:

https://www.bagfw.de/qualitaet/geset...-abs-1-sgb-xi/

Ansonsten sollten die Fragen von Begleitung zu auswärtigen Arzt/Optikerterminen direkt vom Berufsbetreuer beim Heimvertragsabschluss erörtert werden, vor allem für den Fall, dass erkennbar keine hilfsbereiten Angehörigen da sind (und auch keine Eigenmittel, um das separat zu finanzieren). Wenn die Heime stur sind, die Heimaufsicht einschalten und ggf. für solche Zwecke vorab direkt einen Kostenübernahmeantrag beim Sozialamt stellen. Und zwar nach § 71 SGB XII (Altenhilfe).

Siehe auch unter:
Altenheim ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 30.05.2019, 14:22   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 20.12.2018
Ort: NRW
Beiträge: 650
Standard Aufgaben des Betreuers - Abgrenzung

...mal wieder das leidige Thema Aufgabenabgrenzung usw.; ich nutze mal diesen Strang dazu...


Wie sieht es mit der Organsiation von Arztbesuchen (Augenarzt, Zahnarzt usw.) aus? Wer stimmt Termine ab, wer holt Überweisungen ein? Wer organsisiert einen Fahrdienst bzw. einen Krankentransport?

Bislang war das bei mir naklar durchaus immer wieder Thema, allerdings habe ich immer auf meine Aufgaben als Berufsbetreuer verwiesen, die Heime waren "einsichtig" und haben (ihre?) Aufgaben erledigt.

Nun verweigert ein Pflegeheim jedoch die Terminierung eines Facharztbesuches. Außerdem hätte ich bei dem Bewohner gerne regelmäßig den Blutdruck gemessen gewusst, da er unter Bluthochdruck leidet und in letzter Zeit mehrfach gestürzt ist. Auf meine Bitte hin wurde mir nun mitgeteilt, dass dafür eine ärztl. Verordnung erforderlich sei. Grundsätzlich klar, ist okay. Aber organisieren müsse ich diese (das ist mir nun wiederum neu, war bisher immer anders in allen Einrichtungen), das Heim mache das nicht.

Bislang funktionierte das in allen Heimen viele Jahre ganz problemlos. Ich habe einen Hinweis an die Mitarbeiter gegeben, diese haben meinen Wunsch bei der nä. Gelegenheit an den HA (Hausbesuch im Heim) weitergeleitet...funktionierte und wurde nie zum Thema.


Durchgelesen habe ich mir in diesem Zusammenhang nun den Rahmenvertrag f. vollstationäre Pflege (hier: NRW) aus 1999, habe allerdings nichts Eindeutiges gefunden.


Dann noch:

VG Stuttgart, Beschluss vom 13.01.2011, 4 K 3702/10, PflR 2011, 155, zur Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen:
Das Pflegeheim muss die Begleitung von Heimbewohnern zu notwendigen Arztbesuchen, für die eine Begleitung durch Dritte nicht sichergestellt ist, als Regelleistung leisten. Finanzielle Aufwendungen hierfür kann das Heim somit nicht als als Zusatzleistung oder sonstige Leistung abrechnen.


Der genannte Beschluss könnte ja eher vermuten lassen, dass dann "erst recht" auch die vorgeschalteten Tätigkeiten (Arzttermine, VO für RR-Messung usw.) dem Aufgabenfeld des Heimes zuzuordnen wären, oder?

Wie ist die Meinung hier? Und : Gibt es noch eindeutigere Rechtsprechung (etwa für die Vereinbarung von Arztterminen u. ä.?)?

Geändert von Florian (30.05.2019 um 14:35 Uhr)
Florian ist offline  
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Alt 31.05.2019, 14:01   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,716
Standard

Das wichtigste, ich wiederhole mich: was steht dazu im Heimvertrag, und was im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI?

Die Rspr. einzelner Verwaltungsgerichte ist schlecht auf andere Bundesländer zu übertragen, weil sowohl die Landesheimbestimmungen als auch die Rahmenverträge unterschiedlich formuliert sind.

Ein paar Sachen finden sich unter:
https://sam.prosozial.de/Dokument/An...3TAm0O8K_sQJx0
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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