Dies ist ein Beitrag zum Thema Fristen Eröffnungsverzeichnis im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag werte Freunde der Zahlen und Fristen.
In einem anderen Beitrag hatte ich eine Frage bezüglich des Fristverlaufes gestellt ...
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10.02.2018, 14:35 | #1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Fristen Eröffnungsverzeichnis
Guten Tag werte Freunde der Zahlen und Fristen.
In einem anderen Beitrag hatte ich eine Frage bezüglich des Fristverlaufes gestellt und Boomer hatte auch geantwortet. Ich möchte die Frage aber noch präzisieren. Bei uns läuft das meist so: Der Beschluss kommt per Post mit Bogen der Kenntnisnahme. Nehmen wir hier einfach den 01.01.2018 Eingang bei mir und Beschluss mit Kenntisnahme der Geschäftsstelle am 22.12.2017. Betreuung sagen wir jetzt einfach mal taggleich 22.12.2017. Am 17.01.2018 kommt dann die Urkunde mit der Aufforderung zur Einreichung des Eröffnungs-VV + Bericht innerhalb von vier Wochen bei mir an. Das Datum des Schreibens ist der 10.01.2018. Ab wann beginnt die Frist von vier Wochen? Ab 10.01.2018 (Datum Schreiben) oder Eingang bei mir 17.01.2018? Erneut LG Seb |
10.02.2018, 15:10 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Solltest du längere Zeit brauchen dann teile dem Gericht dass du noch Zeit brauchst und am besten auch warum.
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10.02.2018, 17:35 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich fertige das VZ so schnell wie möglich an. Aber fast nie schaffe ich das in 4 Wochen.
Entweder braucht es einfach länger bis ich alle Infos, insbesondere zu Schulden habe oder der B. kann mit keine Auskünfte geben und die Detektivarbeit dauert. Noch besser sind Postbankkunden. Dort dauert es teils Wochen, bis ich aus Frankfurt endlich Zugang zum Konto undvfie Auskünfte erhalte. Dann einfach kurzen Brief ans Gericht warum es länger dauert und wann ich wahrscheinlich einreichen kann. LG Boomer
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10.02.2018, 17:52 | #4 | |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Zitat:
Also mit "Urkunde" meine ich den grünen Wisch. Und auf dem "Brief", der beiliegt, steht innerhalb von vier Wochen. Danke für die Antworten. Zurück zur Ausgangsfrage: Wisst ihr, wie die Frist berechnet wird? |
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10.02.2018, 19:45 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Stimmt, woanders gibts ja die grünen DIN A 4 Seiten als Betreuerausweis.
Die 4 Wochen sind ein grober Anhaltspunkt und ab Erhalt dieses Briefes zählen dann 4 Wochen.
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16.02.2018, 15:54 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Ab Erhalt. Egal, welches Datum oben drin steht (weil: Verfügungsdatum des Rechtspflegers, bis die Schreibkraft das Schreiben fertig macht und rausschickt, können nochmal ein paar Tage ins Land gehen).
Im Zweifel: anrufen.
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16.02.2018, 15:57 | #7 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
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Hallo Fara,
vielen Dank. |
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