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seastar 12.02.2018 17:48

Privatinsolvenz Konto fürs Kind
 
Hallo zusammen,

meine Betreute ist jetzt in der Privatinsolvenz.
Sie hat ein P-Konto mit Einwilligungsvorbehalt. Ich zahle ihr wöchentlich Bargeld aus. Der Insolvenzberater sagte, dass sie ein Konto für ihre Tochter eröffnen dürfte. Nun gibt es dieses Konto für die Tochter, da meine Betreute nicht immer mit ihrem Geld auskommt und ich auch nicht immer verfügbar bin, habe ich ihr Geld für Lebensmittel und Kleidung für die Tochter auf das Konto vom Kind überwiesen, wo sie ja verfügungsberechtigt ist. Die Bank verweigert nun die Auszahlung und sagt, es würde sich um eine Straftat handeln wenn sie versucht Geld von dem Konto abzuheben.
Kann mir jemand von euch bitte etwas zu diesem Sachverhalt sagen?

Besten Dank

michaela mohr 13.02.2018 06:36

Zitat:

Kann mir jemand von euch bitte etwas zu diesem Sachverhalt sagen?
Naja, das sieht schon irgendwie nach "Umgehung" von EiWi und Inso aus.:heul:
Wenn der Bank bekannt ist, dass der EiWi besteht, wie soll sie da jetzt mit der/ihrer Hafftung umgehen wenn die Mutter frei vom Konto der Tochter abheben will?
Das Geld auf dem Konto der Tochter ist auch nicht mehr geschützt da nicht klar ist wo diese Kohle herkommt.
Wie alt ist eigentlich die Tochter?

Das ist alles in allem eine ziiemlich schlechte Vorgehensweise.
Wie willst du z.B. so ne ordentliche Rechungslegung machen? Das ist ein heilloses Gewurschtel und letztendlich auch im Zusammenhang mit Inso und P Konto alles in allem nicht mehr nachvollziehbar.

Ob es wirklich einen Stratatbestand darstellt weiss ich nicht.

Donna 13.02.2018 17:16

Hallo,


ich hatte mal so was Ähnliches gemacht, das war sogar ein Tip der Rechtspflegerin aus dem Amtsgericht (hinter vorgehaltener Hand"andere Betreuer machen..."). Damals gab es dieses P-Konto noch nicht so ohne Weiteres. Man musste immer das ganze Geld vom Konto abheben um es zu sichern.... Deshalb wurden die Hartz4 Leistungen auf ein Konto auf den Namen der jugendlichen Tochter überwiesen, über das aber nur die Mutter, also meine Betreute, verfügte.


Ein findiger Rechtsbeistand, der für einen Gläubiger Geld eintreiben sollte, hatte diesen von mir an die Betreute weitergegebenen "Trick" rausgekriegt (ich hatte nur Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten, nicht mehr die Vermögenssorge, da meine Betreute mit dem Geld sonst selber klar kam).
Der hat auf dem Bescheid des Jobcenters diese andere Kontonummer gesehen.


Das Ende vom Lied: er hat mich persönlich verklagt, sogar einmal den Gerichtsvollzier geschickt um bei mir zu pfänden, da er mich persönlich haftbar machen wollte.
Das Ganze ging bis vors Landgericht und dort hat der Rechtsbeistand dann erst aufgegeben mich belangen zu wollen, bzw. ist nicht mehr in die nächste Instanz gegangen, da die Sache für ihn eher aussichtslos schien. Meine Versicherung musste dann auch nichts bezahlen, aber geschwitzt habe ich bis ganz zum Schluss...


Meine Lehre: NIE wieder, auch nicht auf einen gut gemeinten Tip hin. Das hat mich sehr viel Nerven gekostet und mir erheblichen Stress bereitet.
Gut, die Versicherung hat das für mich gemanagt, aber trotzdem. Ich habe die Rechtspflegerin, die mir den verhängnisvollen Tip gegeben hatte, nie öffentlich erwähnt..., bzw. das von ihr ferngehalten.


Ach ja, die Tochter der Betreuten, die dann zwischenzeitlich volljährig geworden war und die ganz offensichtlich für das ganze Theater am allerwenigsten konnte, hat er dann auch noch belangt (Drittschuldner).
Es war von ihr zwar nichts zu holen, aber ob das Thema heute letztendlich komplett für sie erledigt ist weiß ich nicht, da sie so gut wie keinen Kontakt mehr zur Mutter hat und selber unter Betreuung steht.


Der Fall ist vielleicht ein bißchen anders als deiner, aber aus meiner Erfahrung: lieber nicht!


Liebe Grüße


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