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Betreuung in Wohnungsangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung in Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen. Als Vermieter von Wohnungen habe ich immer wieder ...


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Alt 16.02.2018, 19:50   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2018
Beiträge: 3
Standard Betreuung in Wohnungsangelegenheiten

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

Als Vermieter von Wohnungen habe ich immer wieder auch mal mit Mietern, die unter Betreuung stehen, zu tun.

Jetzt habe ich aber einen Fall, der mich etwas irritiert, weil ich das so bisher nicht kenne.

Bisher haben sich die Betreuer immer von sich aus bei mir gemeldet, wenn Wohnungsangelegenheiten in der Betreuung eingeschlossen waren auch ohne konkrete Probleme. Sie haben sich nur als weiterer Anprechpartner für mich zu erkennen gegeben falls mal Probleme auftreten sollten.

Jetzt habe ich einen Mieter, der wirklich Probleme macht. Laut Anwalt vom Mieter steht er bereits seit mehreren Jahren unter Betreuung. Mir wurde aber nicht mitgeteilt, ob die Betreuung in diesem Fall auch die Mietwohnung umfasst oder nicht. Ebenso wurde kein Betreuer genannt.

Da sich bisher alle Betreuer von sich aus den Kontakt gesucht haben, stellt sich mir die Frage, ob das ein Muß ist bei Wohnungsbetreuung oder eine freiwillige Sache der Betreuer.

Mich drückt die Sache, da in diesem Fall bereits ein Kündigungsverfahren incl. Zwangräumung eingeleitet wurde.
Mir ist nicht daran gelegen den Mieter grundsätzlich los zu werden, wenn mit entsprechender Unterstützung das Mietverhältnis wieder funktioniert. Dieser Mieter braucht zuverlässige Unterstützung und ich einen Betreuer, den ich auch erreichen kann, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

ich hoffe ihr seht mir evt. nicht korrekte Ausdrücke nach. Mit Betreuung habe ich eigentlich nichts zu tun, außer in Zusammenhang mit Mietern.
Serapit ist offline  
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Alt 16.02.2018, 22:01   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Da sich bisher alle Betreuer von sich aus den Kontakt gesucht haben, stellt sich mir die Frage, ob das ein Muß ist bei Wohnungsbetreuung oder eine freiwillige Sache der Betreuer.
Keines von beidem.
In Betreuungen ist der betreute Mensche derjenige der den Ton angibt. Die Betreuung einem Vermieter "zu melden" ist keine Pflicht sondern hängt davon ab ob der Betreute das möchte.

In manchen Betreuungen wurde aber auch der sog. Aufgabenkreis: Wohnungsangelegenheiten nicht vergeben. Das bedeutet dann, dass der Betreuer sich hier nicht einmischen darf.

Wenn dein derzeitiger Mieter einen Anwalt hat dann kannst du ja evtl. versuchen dich mit diesem zu einigen und auch dort deine Idee einer gütlichen Lösungsmöglichkeit vorbringen.

Viel Erfolg
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.02.2018, 22:23   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2018
Beiträge: 3
Standard

Erst mal Danke für die Antwort.

Ich weiß, dass nicht jede Betreuung dem Vermieter zu melden ist.

Mir geht es nur um den Fall, das Wohnungsangelegenheiten als Betreueraufgabe festgelegt ist.

Alle anderen Aufgabengebiete sind für mich als Vermieter nicht relevant.

Den Mieteranwalt habe ich gefragt und er blockt, bis auf den "Wisch" Mieter steht unter Betreeung ohne Nennung des Betreuers oder Angabe ob die Wohnsituation (nenn ich das mal) mit eingeschlossen ist.

Mir ist an einer friedlichen Lösung gelegen, aber so kann das nichts werden. Und dann ist wieder 1x mehr der Vermieter der Böse, der kündigt um den Schaden in Grenzen zu halten ...
Serapit ist offline  
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Alt 16.02.2018, 22:54   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Wen bei einer Betreuung der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten gegeben ist, bedeutet dass, dass der Betreuer anstelle des Betreuten handeln darf, wenn dieser es wünscht oder es nicht (mehr) kann.
Es gibt da keinen Zwang die Betreuung und den Aufgabenbereich bekannt zu machen. Es ist allerdings schon sinnvoll, kooperativer und auch meistens für die Betreuten hilfreicher, wenn man dies tut. Es sei denn, der Betreute will das explizit nicht. Für die Vermieter ist es auch besser, wenn auch nicht immer einfacher.

Erst, wenn es einen Einwilligungsvorbehalt im Bereich der Wohnungsangelegenheiten gibt, wäre der Betreuer dusselig, wenn er dies nicht bekannt machen würde, nur weil der Betreute das nicht will. (An alle die sich fragen, ob es so einen Eiwi überhaupot gibt: Ja, für einen meiner Betreuten habe ich diesen Eiwi extra beantragt und auch als Aufgabenkreiserweiterung erhalten. Und er ist sinnvoll und notwendig.)

An Serapit:
Es wäre natürlich schön, solche Probleme einvernehmlich lösen zu können, aber das geht nicht immer. Da geht es Dir so wie den Betreuern, die auch viel zu oft als die Bösen dargestellt werden, weil sie ihre Aufgabe ernst nehmen und nicht alle Leute glücklich machen können. Dann ist man eben der böse Betreuer oder der böse Vermieter. Na und? Jeder hat seine Aufgabe, die zu erledigen ist - ohne seine Auftraggeber zu verraten oder die eigene Existenz zu riskieren.
Ich habe mir als Vermieter (Vorstand eines Vereins, der Wohnraum anbietet) auch schon oft genug anhören dürfgen, was für ein mieser Typ ich bin, weil ich jemand auf die Strasse gesetzt habe.
Dass die betreffenden Personen ihren Rauswurf durch ihr eigenes Fehlverhalten erst notwendig gemacht haben, war ihnen dabei völlig egal. Deshalb haben diese Beschimpfungen mich auch bald nicht mehr gejuckt.
Als Betreuer gehören ähnliche Vorwürfe zum täglichen Brot. Aber ich muss ja nicht alles essen, was mir angeboten wird.

Also fälle die Entscheidung, was für Dich richtig ist und wie Du das umsetzen kannst. Und dann ist es auch gut.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2018, 23:31   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.02.2018
Beiträge: 3
Standard

Danke Imre,

Ich denke Idioten gibt es immer und überall, die sich das Leben nur unnötig schwer machen.

Mein Hobby ist es auch nicht, die dann zu Hegen und zu Pflegen als Mieter.

Aber wer lange Zeit ein angenhmer Mieter war, den werfe ich nicht wegen Krankheit oder Alter raus, wenn es sich vermeiden läßt.
Im Zweifelsfall muss die Entscheidung aber zum Wohl aller Hausbewohner gehen, nicht nur zum Wohl eines Einzelnen.
Serapit ist offline  
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Alt 16.02.2018, 23:59   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Zitat:
Zitat von Serapit Beitrag anzeigen
Aber wer lange Zeit ein angenhmer Mieter war, den werfe ich nicht wegen Krankheit oder Alter raus, wenn es sich vermeiden läßt.
Im Zweifelsfall muss die Entscheidung aber zum Wohl aller Hausbewohner gehen, nicht nur zum Wohl eines Einzelnen.
Eben.
Und das sind dann die Entscheidungen die einem schwer fallen, aber trotzdem notwendig sind.
Aber: Hat man dann die Entscheidung dann endlich getroffen, wird es leichter.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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