Dies ist ein Beitrag zum Thema Was genau bedeutet die "Unterschriftsvollmacht"? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
HI Heinz
Nun wenn dem so ist das man eine gut laufende Betreung ga rnicht aufheben will dan frag ich ...
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29.04.2008, 23:13 | #11 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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HI Heinz
Nun wenn dem so ist das man eine gut laufende Betreung ga rnicht aufheben will dan frag ich mich wan denn eine Betreung überhaupt aufgehoben werden sollte:O)) Und wer bestimmt das letztendlich? der Gutachter? wahrscheinlich. HM..also wenn ich zb weiterhin breit bnin mich betreuen zu lassen bin ich eine gute Betreeung:O)) Oder?:O)) aslo das heisst aber doch auch da sich dann doch schon "fast§ gesund bin:O)) also bräuchte ich dann doch auch keien betreeung mehr oder? Gibt es aber schweirgkeiten dann bin ich weiterhin krank hm.. und brauche weiterhin betreeung. kasnn aber auch sein das ich trotzdem gesünder bin auch wenn ich mich gegeen eineige sachen in der betreeung auflehne. so das nun zur algemeinen verunsicherung dazu? lg MOMO |
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