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Was genau bedeutet die "Unterschriftsvollmacht"?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Was genau bedeutet die "Unterschriftsvollmacht"? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
HAllo ich habe eine Betreuung seit ca 1 Jahr, jetzt bin ich umgezogen und ein Wechel fand statt. Es sind ...


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Alt 25.04.2008, 18:18   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Was genau bedeutet die "Unterschriftsvollmacht"?

HAllo
ich habe eine Betreuung seit ca 1 Jahr, jetzt bin ich umgezogen und ein Wechel fand statt.
Es sind einige Dinge aufgetreten, die nicht korrekt gelaufen sind, was erst durch den Wechsel offenbar wurde.
Ich habe Wiederspruch gegen eine ungerechtfertigte Forderung einlegen müssen, doch da die Beweise noch bei der ehemaligen Betreuerin sind, ( die diese nicht her gibt, obwohl es sich um an mich adressierte Briefe handelt) wurde mein Wiederspruch abgelehnt, da ich keine Beweise bei fügen konnte.
Mit dem Ablehnungsbescheid kam irrtümlucherweise - zu meinem Glück - gleichzeitig eine Rechnung und ein anderer neuer Bescheid, so das es die Chance gibt, dagegen noch einmal wiederspruch einzulegen. Doch trotzdem muss ich ja die Unterlagen der ehemaligen Betreuerin bekommen (leider habe ich dabei keine Unterstüzung durch meine derzeitige Betreuung). HEute bekam ich einen Anruf, wenn ich mich nicht bis Dienstag darum gekümmert habe, dann würde meine derzeitige Betreuung einfach eine Ratenzahlung tätigen.
Wie kann sie dass?
So weit ich weiss hatte es bei der ehemaligen Betreuung keine Unterschriftsvollmacht gegeben.
Es ging bei der Betreuung hauptsächlich um Post und darum zu überwachen ob meine regelmäßigen Zahlungen laufen und mich notfalls zu unterstüzen falls ich etwas mal nicht schaffe oder krank bin.
Wie kann eine Zahlung ohne mein Einverständnis getätigt werden?
Vor dem Wechsel der Betreuung hatte ich mal ein Gespräch mit jemand vom Integrationsfachdienst, da meine Betreuung nicht erreichbar war und nicht zurückrief. Da fiel im Gespräch der Begriff "sie hat keine Unterschriftsvollmacht für Sie..." Also für mich.....
Ich selbst habe keine Änderung beantragt, beim Wechsel wurde ich auch nicht gefragt ob sich was geändert hätte, aber es sieht so aus als sei seit dem Wechsel einiges anders, ich musste ja auch meine Kreditkarte abgeben ( die ich nur für USA REisen hatte) und meine EC KArte.......seit dem bin ich wirklich behindert, denn die Bank ist so weit weg von mir, dass ich nun wirklich Hilfe bei meinen GEschäften brauche....
Wie kann mir jetzt gedroht werden, eine Zahlung zu tätigen?
Eine Zahlung wegen einer ungerechtfertigten Forderung kommt ja einem Schuldeingeständnis gleich, wissen Betreuer das nicht? warum muss ich den Wiederspruch selbst tätigen? und jetzt in diesem Fall auch noch sehen dass ich schneller bin als die Aktivitäten meiner Betreuung.
Das ganze stresst mich so, dass ich jetzt statt meinen Geburtstag mit Freunden zu feiern wie geplant, denen abgesagt habe und wieder Berichte Briefe und Anträge verfasse.
Und das nur weil meine Betreuung ab Mittwoch im Urlaub ist (Montags frei) Wenn ich nicht bis dahin die Beweise habe, wird überwiesen, wurde mir gesagt. Die Wiederspruchsfrist ist noch mehr als 14 Tage. Es ist aber völlig klar, dass ich die Beweisunterlagen von der Vorigen BEtreuung nicht einfach und wahscheinlich nicht Montag bekommen werde.
Das ganze macht mir solche Schwierigkeiten - ich fühle mich so gehetzt, dass ich jetzt schon den Antrag für die Kündigung der Betreuung schreiben werde, weil so bin ich ja bald mehr als Reif für die Insel.
Hat jemand einen Tip für mich?
mütze
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 26.04.2008, 12:33   #2
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

HAllo Schlafmütze.

Ich werde auch betreut versuche abe rmal ne antwort auf die reihe zu kriegen.
also so wie ich das jetzt herausgelesen habe hat deine jetzige betreuerin die vermögenssorge. Ist die mit Einwiligungsvorbehalt oder ohne. den ohne ist meins wisens nicht rechtens das mann deine ec und kreditkarte einbehält.
Ausser du gibst sie freiwilig ab.
bei der vermögenssorge ist meines erachtens auch mit drin das deine betreuerin für dich unterschreiben kann.
DAs sie dir droht das und das zu machen find ich nicht so ok wenn du was nicht auf die riehe kriegst dann ist es ihre aufgabe dich darin zu unterstützen.
HAtte deine vorherige betreuerin den auch die vermögenssorge?
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 27.04.2008, 22:39   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard vermögenssorge

HAllo Momo,
ursprünglich war das nicht vereinbart mit der sog. "Vermögenssorge" ich wusste auch nicht was so alles hinter so einem BEgriff stehen kann. Ich wurde z.B. in dem Gespräch gefragt, ob ich Ersparnisse hätte - mir war es leider nie gelungen etwas anszulegen und die einzigen zwei mal wo mir das gelungen war, da wurde ich von der Bank "beschissen". Also habe ich nichts auf der hohen Kante, ich habe nicht mal eine Haftpflichtversicherung! Das gab ich damals so an und mir wurde gesagt man würde mich darin unterstüzen auch mal was ansparen zu können (manchmal ist es ja nicht so leicht, die ganzen Angebote und "Pakete" so einer Bank oder Versicherung mit anderen Produkten vergleichen zu können...) und bei der VErsicherung, so das man mir nicht irgendwas andrehen könnte. Ich nehme an das wurde dann mit dem Stichwort Vermögenssorge dokumentiert, was aber NICHT heissen sollte das ich "entmündigt" würde ( ich hatte mich auch extra danach erkundigt, das wollte ich doch vermeiden...) Aber immerhin wurden die o.g. Anliegen als Vermögenssorge zusammengefasst und damit meine "wünsche" dokumentert. ICh wuste nicht was denn sonst dann anderes darunter hätte zu verstehen sein sollen, als das was wir da in dem Beratungsgespräch besprochen hatten.
Es gibt diesen Vorbehalt eigentlich nicht. Das wurde auch mit dem Richterbesprochen, ich wurde gefragt ob ich denn dazu neigen würde mal Angeboten nicht widerstehen zu können, oder bei HAustürgeschäften mich auf alles einzulassen, oder mich nicht wehren zu können (was dazu führen würde dass ich ständig GEld für solche Dinge ausgeben würde, was ich nicht tu). Klar, denkt man viellecht - prima, ich bin vor Hausierern geschützt! Aber was das sonst noch hiesse konnte ich nur ahnen und habe auch geschildert wie es ist, das ich damit kein PRoblem habe. Also wurde mir erkärt dann bräuchte man diese Sache mit dem Einwilligungsvorbehalt nicht. Ich meine auch bei der Bank wo ich jetzt erst wieder das neue Konto eröffnet hatte wurde das auch so noch mal bekannt gegeben.
Aus verschiedenen Gründen sehe ich mich aber nun derzeit genötigt die Betreung wieder abzubestellen - ich hoffe das funktioniert.
Und ich hoffe es geht gaaaanz schnell! Ich hoffe eher betreutes Einzelwohnen zu bekommen ,wo ich mich einfach mit jemand beraten kann, oder mich mal jemand igendwohin begleitet. Das sind die Dinge die ich wirklich benötige.
Mütze
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 28.04.2008, 11:28   #4
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

HAllo Schlafmütze
Also dann kann deine betreuerin auch nicht deine ec karte einebhalten. ohne ew.!!!!!!
Klar eine betreung sol keine entmündigung mehr sein. du bist und bliebst nach wie vor gesvchäftsfähig.

trotzdem kann deine Betreeung für dich unterschrieben bei der vermögenssorge.
JA hört sich erstmal klasse an wen mann bei einem ew geschäfte wieder rückgängig machen ksann, bedeuetet aber auch das man dann echt nicht mehr geschäftfähig ist.
Ich bin an sonem ew einmal ganz knapp vorbeigeshclittert ok das wa rne phase wo ich echt alles geld abgeräumt hate wa sich in die finger bekam. in so einem fal kan ich das ja noch verstehen:O))

abe rich habe das dnan aleine wiede rin den griff bekommen.
Ich bekome auch betreutes einzelwohnen.Kann auch seine vor und nachteile haben:O))
Ich wünsche dir viel erfolg bei deinem versuch der aufhebung.
lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 28.04.2008, 15:10   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo allseits,

ich will noch mal das Stichwort Unterschriftenvollmacht aufgreifen, das kam mir doch etwas seltam vor. Und das zurecht, denn der Begriff entstammt dem Arbeitsrecht. Dort kann eine Sekretärin die Vollmacht haben, zu unterschreiben - stellvertretend im Auftrag i.A.

Im Betreuuungsrecht haben wir diesen Begriff zunächst nicht, wenngleich er sich hier und da in täglicher Praxis einschleicht. Doch vorweg etwas Grundsätzliches zur Vollmacht.

Regulär kann jeder jeden Bevollmächtigen. Und da Betreute ohne Einwilligungsvorbehalt geschäftsfähig sind, können auch sie jederzeit trotz Betreuung Vollmachten erteilen. Beispiel eine stark alkoholisierte Betreute schickte ihren Macker, sich das Geld für sie abzuholen, da sie nicht laufen konnte. Sie schrieb ihm eine Vollmacht.

Auch Betreute im Heim können die Verwaltung bevollmächtigen, für sie zu unterschreiben und ein Einschreiben entgegen zu nehmen.

Hallo - ist das nicht die Unterschriftvollmacht?

Davon zu unterscheiden ist natürlich die vom Gericht angeordnete Betreuung, die den/die BetreuerIn ermächtigt, für die Betreuten Erklärungen zu geben und entgegen zu nehmen und natürlich zu unterschreiben. Das hat mit der Unterschriftsvollmacht rein gar nichts zu tun.

Anders ist es beim Einwilligungsvorbehalt. Die/der Betreute ist eingeschränkt geschäftsfähig. Alles Geschäftliche (mit Ausnahme die Geschäfte des täglichen Leben, Brot Eier Käse, Fahrkarte u. dgl.) also Kauf eines Radiorekorders, Abonnement auch einer Zeitung braucht es das Einverständnis des Betreuers, damit es gültig wird. Ohne Einverständnis kann die Ware gegen Geld wieder zurückgeben werden. Beim Abonnement wird es etwas komplizierter.

Wenn bei der Bank die Unterschrift des Betreuers verlangt wird, obwohl ein Einwilligungsvorbehalt nicht besteht und die Betreute geschäftsfähig ist, dann hat das mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geldinstituts zu tun. Sie wollen sich schlicht absichern, dass auch von Seiten des Betreuers keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Insofern haben wir hier eine sog. Unterschriftenvollmacht, jedoch mit einem völlig anderen Begriffsinhalt. Der/die Betreuerin bevollmächtigt hier niemanden, sondern gibt nur ihr Einverständnis bzw. bekundet schriftlich gegenüber der Bank, dass sie von den Geldgeschäften der Betreuten im Verhältnis zur Bank Kenntnis hat. Nicht mehr.

In diesem Sinne
Heinz
 
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Alt 28.04.2008, 22:40   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard unterschriftsvollmacht

HAllo Heinz
vielen Dank für die vielen Begriffserklärungen, da lichtet sich doch der Wald etwas....
also das mit der Unterschrift, der Unterschriftsvollmacht und der Vertretung, oder dem Auftrag hab ich glaube ich verstanden...
hm wollte gerade ein Zitat einfügen für meine Frage - ging nicht...also
da habe ich eine Frage zu der Sache mit der gerichtlich angeordneten Betreuung: Den Antrag habe ich ja selber gestellt, aber ich musste bei einem Richter vorsprechen - ich nehme mal an, dass soz. mit meinem Einverständnis hinterher "formal" der Richter das mit der Anordnung gemacht hat.
In anderen Fällen läuft es doch schon mal anders, z.B. jemand kann an der "Anhörung" ( ich schätze mal das war der Termin bei dem ich den Richter traf) z.B. nicht teilnehmen, jemand ist gar nicht einverstanden, aber es muss sein.....sicher gibts da jede Menge Varianten...
Also ich wollte das eigentlich ja alles freiwillig, doch im Anschluss hatte ich immer das Gefühl, davon bedroht zu sein, das sich der Status mal ändert....dieses Gefühl wurde mir von meiner BEtreuerin gegeben. Hier habe ich gelesen, dass ich doch gefragt werden muss was ich möchte, doch es gab Situationen, da wurde mir gesagt was ich machen soll, und wenn ich meine Bedenken anmelden wollte ,so bekam ich schnell zu hören meine Vorstellungen seien "unreealistisch" und ich wollte doch nicht etwa das dieser Eindruck entstünde ( z.N. hat meine Betreuerin zwei Wohnungen gleichzeitig gekündigt, ohne zu berücksichtigen, dass ich wegen meiner Behinderung nicht Auto fahre, der Antrag beim ARbeitsamt auf Umzugskostenbeihilfe noch nicht abgewickelt war, also nicht feststand wer die Kosten für den Umzug trägt, bzw ich mir das selber nicht leisten konnte und viele andere ungünstige Umstände waren damit verbunden, ich musste am Ende Eine der beiden Kündigungen wieder rückgängig machen zum Glück fand da gerade der BEreuungswechsel statt, ich muss immer noch mit Ärger mit dem Vermieter deswegen rechnen...)

Also so eine Betreuung ist IMMER gerichtlich angeordnet - egal wie sie zustande kam...

Kann man die Aufhebung der Betreuung immer selbst tätigen bzw. beantragen? Das muss man dann bei der anordnenden Stelle, also beim Gericht tun?

Es gibt diesen "vorbehalt" nicht.
Doch so ganz schleierhaft ist mir schon wie meine Betreuung selbständig etwas mit meinem Konto unternehmen kann, ohne meinen Willen.
In der Sache geht es um eine ungerechtfertigte Forderung und ich habe bereits bekannt gegeben das diese nicht gerechtfertigt ist, doch da ich meine Unterlagen von der Vorigen Betreuung nicht zurück erhalte, obwohl diese mir gehören und auch teilweise noch aus er Zeit von VOR der Betreuung stammen, also doch eindeutig mir gehören und nur zur Bearbeitung, oder zur Ansicht ausgeliehen wurden, gibt sie sie nicht zurück...
Nun will die neue Betreuung, weil ich keinen BEweis in der Hand habe, den ich für den Antrag zur wiedereinsetzung in den Vorigen Stand benöigt hätte ( da die vorgängerin einen Fehler gemacht hat der erst jetzt nach dem Wechsel offenbar wurde) der Forderung nach kommen ,weil sie meint da hätte ich keine Chance, doch zum Glück wurde irrtümlicher Weise ein weiterer BEscheid beigefügt, für dessen Wiederspruch keine Beweise bemötigt werden.
Das wurde wohl bei der letzten BEsprechung übersehen bzw anschliessend wieder vergessen. JEdenfalls bekam ich einen Anruf, wenn ich die BEweise nicht vorlege, dann würde am Dienstag von meinem Konto eine erste RAte zur Zahleung der ( ungerechtfertigten) Forderung überwiesen. Da dies einem Schuldeingeständnis gleich kommt wwill ich das natürlich nicht. Sie selbst drängt so, nicht weil die Frist abläuft, sondern weil sie ab Mittwoch Urlaub hat. Die Drängelei bringt mich so in stress, jetzt noch schnell vorher die Unterlagen zu besorgen, heraus zu finden welche Rechte ich habe, wie man den Wiederspruch formulieren könnte ( warum bekomme ich dabei keine Unterstüzung, wenn ein Betreuer z.B. die von dir genannten Dinge alle tun darf z.B Empfang von Post , unterschreiben etc...) wie ich meine Unterlagen von der vorigen BEtreuerin bekomme....
So dass ich zum Schluss kam die BEtreuung belastet mich mehr und schadet mir als dass sie mir hilfreich ist.
ICh habe dann heute die Aufhebung als Eilantrag formuliert und gefaxt und das gleichzeitig an die BEtreuungsstelle des Kreises gefaxt, zur Kenntnisnahme, da ich damit Rechnen muss bei der Forderung geg. die ehemalige Betreuerin von der neuen keine Hilfe zu haben - im Gegenteil. Ich will mich nicht auch noch darin behindern und in meinen REchten beschneiden lassen.

Wie kann sie mir drohen, wenn ich nicht schnell genug bin ( schnell genug für den wiederspruch bin ich allemal. die Frist ist ja noch lange nicht rum) einfach eine Überweisung zu tätigen von meinem Konto, wo ich das doch nicht will?
Muss ich jetzt mein Konto sperren?
Ich habe die Aufhebung per Fax bis heute Mittag geschickt, wie schnell wird das wirksam?
KAnn ich der BEtreuung morgen sagen, dass sie nicht mehr für mich tätig werden muss?
Muss ich mit irgendetwas rechnen? Es ist mir schon etwas peinlich aber nach dem einige Bekannte das "Dilemma" nun schon seit Wochen verfolgen, haben mir andere auch dazu geraten.
KAnn das noch verhindert werden durch z.B. die Betreuung, das diese aufgehoben wird?
Ohne sie wird es schwer sein, aber mir ihr ist es auch nicht besser - leider.
Kann ich der Bank bescheid sagen ,dass sie jetzt von meinem Konto nichts mehr abheben/überweise darf?
Würde das nicht funktionieren und diese Rate würde überwiesen, obwohl die Forderung ungerechtfertigt ist, käme das einem Schuldeingeständnis gleich, die Gesamtschuld betragt ca 1700 Euro Sozialversicherungsgebühren die schon seit 2006 ungerechtfertigt von mir gefordert werden. Ich schätze nach einer Ratenzahlung kann ich mich gegen die Forderung nicht mehr wehren und dann wird das ein Schuldenberg.
Für Tips bin ich dankbar
Mütze
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Alt 29.04.2008, 01:26   #7
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Beiträge: 624
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Unsere Betreute hat letztens einfach einen großen Kredit aufgenommen. Alles Geld ausgegegeben für Anschaffungen oder was weiß ich.

Liegt ja auch kein EV vor. Ich bat nur die Betreuerin darauf zu achten, dass die Miete und Strom abgeht vom normalen Konto. Sie bekommt keine Kto.-Auszüge, kann aber online gehen und hat eine EC-Karte. Es war wohl eine manische Phase, abgelöst von Alk auf Kaufsucht, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 29.04.2008, 03:55   #8
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Ort: NRW
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Hallo mary,
ich habe die Betreuung beantragt wegen einer Schwerbehinderung/Körperbehinderung, nicht wegen einer Psychiatrischen Erkrankung.
Ich habe Asperger Syndrom ( warum hat das mit dem anmelden im geschützen Bereich nicht funktioniert!?!) und Narkolepsie. Es geht hier lediglich darum dass ich oft zu müde bin, wenn ich von der Arbeit nah Hause komme, um etwas rechtzeitig zu erledigen, oder ich nicht immer verstehe was isn so Amtsbriefen steht, was von mir verlangt wird, oder was meine Recht sind. ich habe bis jetzt aber auch immer alles rausgefunden, nur gelegentlich zu viel bezahlt, oder zu lange gebraucht um etwas heraus zu finden. Unnötig Dinge bezwahlt um auf "Nummer sicher zu gehen". LEider auch mal ein Jahr keine Krankenversicherung gehabt...
Ich habe zwar bis jetzt "überlebt" aber ich könnte mit Hilfe besser zu recht kommen. Nur war mir die Betreuung in manchen Dingen leider keine Hilfe, keine Fürsprache, keine Vetretung usw. es wurde weder in meinem geäusserten noch mutmasslichen Willen gehandelt und ich bin derzeit behinderter und benachteiligter durch die BEtreuung. Ich muss nicht vor mir selbst geschützt werden, sondern brauchte Unterstützung und Assistenz....
das wollte ich nur noch mal gesagt haben.
Mütze
Schlafmuetze ist offline  
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Alt 29.04.2008, 08:35   #9
Heinz
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Beiträge: n/a
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Hallo allseits,

also, ich sehe es so, dass hier wieder zwei Themen miteinander vermengt werden. Einmal das Thema Freiwilligkeit und Aufhebung der Betreuung und zum andern die Frage des Schutzes des Betreuten vor Selbstschädigung bzw. Pflicht des Betreuers, die Vermögenssorge der Betreuten wahrzunehmen. Ich bitte, das letzte Thema in einem eigenen Thread zu erörtern, ansonsten kommen wir hier kräftig durcheinander.

Es steht geschrieben, dass eine Betreuung nicht gegen den Willen der Betreuten angeordnet werden darf und dass die Betreuung zusammen mit dem/der Betreuten und in ihrem Einverständnis zu führen ist.

Wer sich hier im Forum umschaut und die Beiträge dazu liest, weiß, die Realität sieht schlicht anders aus. Da wird auch eine Betreuung ohne Anhörung der Betreuten nach Aktenlage angeordnet oder die Betreuten so lange belatschert, bis sie der Betreuung zustimmen.
Entscheidend ist, dass die medizinisch-psychologischen Erfordernisse erfüllt sind.

Wenn jemand freiwillig um Hilfe bittet, wird auch diese Erfordernisse geprüft, ob psychische Erkrankung, oder körperlich, geistig, seelische Behinderung und nicht eigene Angelegenheiten zu besorgen zu können.

Wer also um Hilfe bittet, gibt zu verstehen, krank oder behindert zu sein. Wenn die Betreuung dann befristet wird und zur Aufhebung oder Verlängerung ansteht, dann gelten andere Grundsätze, nämlich wirtschaftliche der Betreuer. Weshalb soll eine relativ gut laufende Betreuung wieder aufgehoben werden. Hilfe kann im Grunde jeder gebrauchen und begründen, dass die Betreuung weiterbestehen muss, ist leicht zu argumentieren. Zeigt sich die/der Betreute renitent und will par tout die Betreuung aufgehoben haben, zeigt er im Grunde, wie uneinsichtig er ist, seine Bedürftigkeit zu erkennen und muss logischerweise weiter betreut werden.

Ist der/die Betreute mit dem Betreuer überhaupt nicht einverstanden und kommt mit ihm nicht klar, dann liegt es natürlich auch wieder an der Krankheit der Betreuten und sie muss weiter betreut werden. Und da es wohl kaum oder minimal am Betreuer liegt, würden die Schwierigkeiten vermutlich auch beim anderen Betreuer auftreten. Also weshalb dann den Betreuer wechseln.

Sicherlich ist es nicht so, dass 'einmal betreut, immer betreut'. Schließlich sollen ja auch Kosten eingespart werden und deshalb wird schon gelegentlich geschaut, wo eine Betreuung wirklich notwendig ist. Doch wie soll die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Betreuten anerkannt werden, wenn diese innerhalb der Betreuung als eigenwillig und renitent erachtet wird?

Und ein 'Wiedereinsetzen in den vorigen Stand' ist in diesem Zusammenhang völlig daneben. Der Begriff kommt aus dem Verwaltungsrecht, wo ein rechtswidriger Verwaltungsakt rechtskräfig geworden ist und zum damaligen Zeitpunkt Gründe bestanden, die nicht bekannt waren und wären sie bekannt gewesen, der Verwaltungsakt (Bescheide der Kommune z.B.) nicht erlassen worden wären.

Beschlüsse des Gerichts zur Betreuung sind jedoch keine Verwaltungsakte. Also kann auch der Zustand einer Betreuung nicht dadurch aufgehoben werden, indem behauptet wird, die Krankheit oder Behinderung habe nicht bestanden. Es bedarf hierzu schlicht eines Aufhebungsbeschlusses und eines medizinischen Attestes, dass eine Krankheit oder Behinderung nicht bestand oder nicht mehr besteht und die Person seine/ihre Angelegenheiten selbst regeln kann.
Je substantiierter diese ärztliche Stellungnahme ist, desto höher sind die Chancen, dass das Gericht sich davon leiten lässt.

In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 29.04.2008, 09:13   #10
Forums-Geselle
 
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Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Anträge und Verwaltungsakte

HAllo Heinz,
der Antrag auf widereinsetzung inden alten Stand hat nichts mit dem Betreuungsantrag zu tun. Es war die einzige Möglichkeit eines Versuches einen Fehler der vorigen Betreuung wieder hinzubiegen, der nach dem Betreuungswechsel offenbar wurde. Die Frist zu einem normalen Widerspruch war da schon abgelaufen von dem Bescheid von dem ich nichts erfahren hatte. Die BEtreuung hat im Fall einer offensichtlich falschen Forderung eine Ratenzahlung vereinbart, das einem Schuldeingeständnis gleich kommt. Die neue Betreuung und ich kommen kaum nach, zwischen "meine Dinge regeln" und "Baustelle aufräumen" von der vorigen BEtreuung, das geht so weit, das ich mittlerweile mehr Zeit habe heraus zu finden wie was geht und es der neuen BEtreuungdann sagen muss, jedoch komischerweise bin ich auch noch die jenige die die Schritte tut. Also ich schreibe die Widersprüche usw. mache die Erkundigungen und die ganzen viel schwierigeren Dinge von dem ganzen Kram....

du batest darum das letzter Thema ( schutz und so vom Betreuten im extra Thread zu behandeln) ich hätte jetzt das Thema wie hebe ich die BEtreuung wieder auf in einen neuen Thread gesetzt, da hatte ich eben ein TElefonat mit der BEtreunngsstelle und da kommen noch viel mehr Fragen....

Es ist derzeit so dass alle meine Bekannten und Freunde sagen, wenn du das alles selber machen msust, wozu hast du eigentlich eine BEtreuung. Klar meine Behinderung besteht noch, aber erstaunlicherweise habe ich hier an dem neuen ORt viel mehr Kontakte gefunden als da wo ich vorher gewohnt habe. ICh kenne ja mittlerweile meine Schwächen und arbeite daran, was wohl auch dazu geführt hat dass es jetzt besser ist. Es ist natürlich nicht rosig. Aber im Moment siehts aus als wäre e mit Betreuung fast hinderlicher als ohne.
Das Szenario, das du beschrieben hast bestätigt mir wie naiv ich war und das ich nie wieder an solche Dinge die auf dem Papier stehen oder mir gesagt werden ( ja belätschert ist das richtige Wort, so kam ich dazu auch der Vermögenssorge und der GEsundheitssorge zu zu stimmen, obwohl es mir gar nichts bringt - ausser ÄRger und es eigentlich NUR um Post ging ursrprünglich)
Selbst wenn das Gesetzt in 5 - 10 Jahren noch mal anders hiesse, ich würde mich aus genau den Gründen die du in deiner Ausführung so schön formuliert hast nie wieder darauf einlassen, man muss ja um seine "Freiheit" und Mobilität fürchten! Wenn ich das jetzt äussern würde hiesse es bestimmt das wäre eine krankhafte Wahnvorstellung. Hilfe das ist ja wie im falschen Film sein!
Ich will hier Raus!
Und ich dachte immer das wären alles nur Märchen und es wäre jetzt bestimmt alles besser wie früher....
Aber das was du schreibst kann einem direkt Angst machen....
so, trotzdem schreibe ich in neuem Thread meine nächste Frage
Vielen Dank für deine offene Antwort und ausführlichen Erklärungen HEinz

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