Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsicht in Betreuungsakte als ehem. Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo - hätte ich bei angenommenem fikt. Fall und folgender Darstellung als ehem. befreite Betreuerin meines Vaters (verstorben) und jetzige ...
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28.02.2018, 19:00 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
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Einsicht in Betreuungsakte als ehem. Betreuer
Hallo - hätte ich bei angenommenem fikt. Fall und folgender Darstellung als ehem. befreite Betreuerin meines Vaters (verstorben) und jetzige Miterbin das Recht in die Betreuungsakte Einsicht zu nehmen?
Die gegnerische RA behauptet dort eine Sachlage aus den Unterlagen entnommen zu haben, die einfach nicht stimmen können weil die Dinge anders lagen. Habe schon mal die Problematik mit der RP/damals Berufsanfängerin hier im Forum geschildert. Danke für Antwort Gruss Motzerella |
28.02.2018, 19:54 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nachdem die Betreuung beendet ist wird die Akte zwar geschlossen aber bleibt archiviert.
Meine Antwort ist erst mal ohne Gewähr, hoffentlich liest Fara das auch noch, aber ich denke bei einem berechtigten Interesse könntest du durchaus noch Einblick nehmen. Warum auch nicht?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
28.02.2018, 20:43 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin moin
Als Miterbin dürften sich Deine Chancen auf (Gerichts-)Akteneinsicht durchaus erhöhen. Die Unterlagen des letzten Betreuers muss dieser sowieso an die Erben aushändigen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
01.03.2018, 08:05 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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01.03.2018, 08:42 | #5 |
Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
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06.03.2018, 14:39 | #6 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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Grds. haben einen Anspruch auf Akteneinsicht
- der Betreute - der aktuelle Betreuer - Rechtsnachfolger (Erben) des Betreuten. Bei den letztgenannten Personen bin ich mir jetzt nicht sicher, ob der Nachweis der Erbenstellung (Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) notwendig ist.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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19.11.2018, 13:00 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
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Akteneinsicht
Hallo - habe eben erst festgestellt, dass mein Dankesschreiben hier an dieser Stelle fehlt - also Danke für Eure hilfreichen Antworten!
Gruss Motzerella |
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