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Einsicht in Betreuungsakte als ehem. Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einsicht in Betreuungsakte als ehem. Betreuer im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo - hätte ich bei angenommenem fikt. Fall und folgender Darstellung als ehem. befreite Betreuerin meines Vaters (verstorben) und jetzige ...


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Alt 28.02.2018, 19:00   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard Einsicht in Betreuungsakte als ehem. Betreuer

Hallo - hätte ich bei angenommenem fikt. Fall und folgender Darstellung als ehem. befreite Betreuerin meines Vaters (verstorben) und jetzige Miterbin das Recht in die Betreuungsakte Einsicht zu nehmen?
Die gegnerische RA behauptet dort eine Sachlage aus den Unterlagen entnommen zu haben, die einfach nicht stimmen können weil die Dinge anders lagen.
Habe schon mal die Problematik mit der RP/damals Berufsanfängerin hier im Forum geschildert.
Danke für Antwort Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 28.02.2018, 19:54   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nachdem die Betreuung beendet ist wird die Akte zwar geschlossen aber bleibt archiviert.
Meine Antwort ist erst mal ohne Gewähr, hoffentlich liest Fara das auch noch, aber ich denke bei einem berechtigten Interesse könntest du durchaus noch Einblick nehmen. Warum auch nicht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 28.02.2018, 20:43   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin moin

Als Miterbin dürften sich Deine Chancen auf (Gerichts-)Akteneinsicht durchaus erhöhen.
Die Unterlagen des letzten Betreuers muss dieser sowieso an die Erben aushändigen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 01.03.2018, 08:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Unterlagen des letzten Betreuers muss dieser sowieso an die Erben aushändigen.
Huch, habe ich jetzt etwas falsch verstanden? Motzerella war doch selbst der( letzte) Betreuer oder nicht?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 01.03.2018, 08:42   #5
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Nein Michaela hast Du nicht.

Akteneinsicht, § 13 FamFG:
https://dejure.org/gesetze/FamFG/13.html
ufzeer ist offline  
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Alt 06.03.2018, 14:39   #6
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Grds. haben einen Anspruch auf Akteneinsicht
- der Betreute
- der aktuelle Betreuer
- Rechtsnachfolger (Erben) des Betreuten.


Bei den letztgenannten Personen bin ich mir jetzt nicht sicher, ob der Nachweis der Erbenstellung (Erbschein, notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) notwendig ist.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 19.11.2018, 13:00   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 194
Standard Akteneinsicht

Hallo - habe eben erst festgestellt, dass mein Dankesschreiben hier an dieser Stelle fehlt - also Danke für Eure hilfreichen Antworten!

Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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