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Entbindung von der Schweigepflicht ohne Aufgabenkreis Gesundheitssorge?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entbindung von der Schweigepflicht ohne Aufgabenkreis Gesundheitssorge? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, kann ich als Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden", aber ohne Aufgabenkreis Gesundheitssorge für die Betreute Person ...


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Alt 05.03.2018, 10:15   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard Entbindung von der Schweigepflicht ohne Aufgabenkreis Gesundheitssorge?

Hallo zusammen,

kann ich als Betreuer mit dem Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden", aber ohne Aufgabenkreis Gesundheitssorge für die Betreute Person eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschreiben?
Im konkreten Fall geht es um das Verfahren zur Feststellung der Erwerbsunfähigkeit beim Jobcenter. Das Amt besteht auf eigenhändige Unterschrift des Betroffenen, auf dem Formular steht explizit, dass Unterschrift eines Vertreters/ Bevollmächtigten nicht zulässig sei.
Die Betroffene ist einwilligungsfähig aber körperlich derart eingeschränkt, dass sie keine Unterschrift mehr leisten kann (auch nicht mit Führen der Hand). Mit der Schweigepflichtsentbindung ist sie einverstanden.
Darf ich mit dem o.g. Aufgabenkreis nun die Unterschrift leisten oder muss ich zunächst die Erweiterung um Gesundheitssorge bei Gericht anregen?

Viele Grüße
Sally
sally_1009 ist offline  
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Alt 05.03.2018, 11:02   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
Standard

Hallo,

wer aus körperlichen Gründen zu einer Unterschrift nicht fähig ist, kann seine Einwilligung auch zu Protokoll erklären. Ein Grund für eine Aufgabenkreiserweiterung dürfte das nicht sein.

Viele Grüße
BineP
BineP ist offline  
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Alt 05.03.2018, 16:00   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard

Danke BineP, das sehe ich auch so wie du...
Im konkreten Fall kommt aber noch dazu, dass die Person auch seit 1,5 Jahren die Wohnung nicht mehr verlassen kann aus körperlichen Gründen.
Ich werde kann dem Amt natürlich vorschlagen, dass jemand vorbei kommt und das zu Protokoll aufnimmt. Allein ob sie es (ohne gerichtlichen Zwang) tun würden erscheint mir sehr fraglich nach den bisherigen Gesprächen.
sally_1009 ist offline  
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Alt 05.03.2018, 16:55   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Darf ich mit dem o.g. Aufgabenkreis nun die Unterschrift leisten
M.E. ein klares Nein
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 06.03.2018, 00:22   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Ich persönlich würe mich beim Gericht über die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung erkundigen, dass sie einverstanden ist, einen Zeugen dazu holen, z.B. PD und gleichzeitig die Gesundheitssorge beantragen. Ich würde dazu auch mit der Behörde Rücksprache halten.

Gruß, Geranie
Geranie ist offline  
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