Dies ist ein Beitrag zum Thema Behördenstreit - Neue Wohnung kann nicht angemietet werden im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich weiß jetzt nicht mehr weiter, vielleicht hat jemand eine Idee!
Meine Betreute ist im letztes Jahr aus ...
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06.03.2018, 00:10 | #1 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 203
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Behördenstreit - Neue Wohnung kann nicht angemietet werden
Hallo zusammen,
ich weiß jetzt nicht mehr weiter, vielleicht hat jemand eine Idee! Meine Betreute ist im letztes Jahr aus einer TWG ausgezogen, da die Wohnung nicht mehr an den Träger vermietet wurde. Vorübergehend zog sie zum Sohn. In der Zwischenzeit wurde ich vom Jobcenter an das Sozialamt und vom Sozialamt an das Jobcenter verwiesen. Anträge wurden bei beiden gestellt, Unterlagen eingereicht. Es fehlte für die 55-jährige ein Gutachten zur Erwerbsfähigkeit, das nicht zu beschaffen war. Trotz Eilantrag über Sozialgericht ging bis heute nichts voran, die Richterin monierte ebenfalls das Fehlen des Gutachtens. Vor 4 Wochen wurde ihr, die als obdachlos galt, da der Sohn nur eine Couch zum Schlafen anbieten konnte, eine Wohnung im Rahmen der Mietobergrenze angeboten. Der Vertrag hätte ab 15.2. laufen können, eine Genehmigung wurde jedoch noch nicht erteilt. Auf den Rat einer REchtsanwältin für Sozialrecht habe ich nochmals versucht, Druck zu machen, keine Chance. Ich bin entsetzt, dass nun auch noch der Vermieter bald eine MM verliert, gerade weil er so gutmütig ist und wartet, da ich ihm den Sachverhalt geschildert habe. Mir war auch nicht klar, dass der Mietvertrag nicht rückwirkend genehmigt werden kann. Da sich die Frau auch noch mit dem Sohn aufgrund der beengten Verhältnisse überworfen hat, ist sie nun in der neuen Wohnung und schläft erstmal auf einer Luftmatratze. Jetzt meine Frage: wenn morgen noch immer keine Genehmigung der einen oder anderen Behörde kommt, könnte ich dann versuchen für den zurückliegenden Zeitraum Antrag auf Nutzungsentgelt stellen, damit a) der Vermieter sein Geld bekommt und b) ich den Anspruch auf Kaution nicht verliere, da ja erst ab Genehmigung der Mietvertrag zu laufen anfängt? Danke schon mal für Ideen oder Tipps, Geranie |
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