Dies ist ein Beitrag zum Thema Beiziehung der Akte des VormG durch RA im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wir hatten jetzt ein Problem, wo ein durch die Betreute selbst beauftragter RA die Akte des VormG beiziehen wollte. Vor ...
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28.04.2008, 01:13 | #1 |
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Beiziehung der Akte des VormG durch RA
Wir hatten jetzt ein Problem, wo ein durch die Betreute selbst beauftragter RA die Akte des VormG beiziehen wollte. Vor Jahren war das möglich, obwohl derselbe Umfang in der Betreuung war, Vertretung vor Behörden usw. Wir haben uns die wichtigsten Dinge, vor allem das Gutachten für die Beantragung der Betreuung kopieren können, um evtl. später wegen Fehlbeurteilung darauf zurückgreifen zu können. Zitat Gutachter: '"dieses Gutachten sollte der Betreuten nicht zugänglich gemacht werden".
Dieses mal lehnte VormG ab, nur Akte beiziehen nach Vollmacht der Betreuerin. Ist denn das möglich, dass Betreute selbst keinen eigenen RA für Dinge beauftragen kann? Aktenübersendung an RA nicht gewährt wird? Natürlich müssen aus der Akte Dinge entfernt werden, die Dritte betreffen, aber ganz die Akte verwehren? Oder hätte mein Akteneinsicht bei Gericht verlangen müssen und von da aus Kopien ziehen können? Die RAin hat ihreKosten abgerechnet, für sie ist der Fall erledigt. Wir wollen bestimmte Gutachten von Kliniken an den VormR sehen.... Beschlüsse liegen ja vor. Wird die Betreute also niemals einen Betreuerwechsel, unterstützt durch einen RA ihrer Wahl, beantragen können? Gruss mary |
16.05.2008, 23:55 | #2 |
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Hat sich erstmal erledigt.
Kann denn die Betreute niemals die Akte durch einen von ihr beauftragten RA des VormG beiziehen lassen? Evtl. für späteren Schmerzensgeldprozeß o.ä. Natürlich müssten vor Versendung der Akte Vermerke von Dritten zu deren Schutz herausgenommen werden oder? In der jetzigen Psychiatrie wurde festgestellt, dass sie überdosiert wurde und einen Tremor hat, der seit 3 Wochen nicht weggeht, evtl. Folgeschäden von Psychopharmaka? Der jetzige Doc will Medis langsam reduzieren und total absetzen, was ich für richtig halte. Er zweifelt auch die bisherige Grunddiagnose, Schizo an. Er ist Spezialist für PTBS + Dissoziationen. Da ist sie mal seit 8 J. an den richtigen Arzt geraten. Reiner Zufall und Glücksfall dazu und eine Langzeittherapie wird auch eingeleitet. Ich hoffe, mit anschliessender Adaption. Mit dem VormR muss ich mal sprechen, der weiß gar nix von PTBS und pocht nach seinem von ihm beauftragten Erstgutachten auf Schizo, was bereits 7 J. alt ist. Ich glaube, ich werde ihm mal gewisse Unterlagen unter die Nase reiben müssen. Denn so darf man nicht mit einem Menschen umgehen, der Opfer von MB wurde. Seine Drohung wäre die allerletzte Konsequenz. Vielleicht lebt dieser Mensch auch seine Perversionen und Machtgefühle aus!! Gruss mary |
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