Dies ist ein Beitrag zum Thema Entrümpeln. Frage im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Auch wenn es schon einen Entrümplungs-Thread gibt, der aktuell ist, hier mein Fall, der in einer konkreten Frage endet.
Es ...
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15.03.2018, 14:43 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Entrümpeln. Frage
Auch wenn es schon einen Entrümplungs-Thread gibt, der aktuell ist, hier mein Fall, der in einer konkreten Frage endet.
Es ist mein erster Fall als Berufsbetreuerin, dies vorweg. Mein Betreuter, 69 Jahre, wurde am 03.03. in der Wohnung gefunden. Liegetrauma, da rund 72 Stunden gelegen. Zustand: auf der Intensiv, stabil. Kann nicht kommunizieren. Spricht (Brabbelt), aber wird nicht verstanden. Es ist fraglich, ob er versteht, wer ich bin. Ich war am 09.03. vor Ort. Die Wohnung konnte ich am 13.03. betreten (mit Atemschutzmaske). Zustand der Wohnung: 80 qm komplett vollgemüllt, kein einziges sauberes Kleidungsstück in der Wohnung. keine Systematik bei der Aufbewahrung von Sachen ersichtlich. Küche nicht nutzbar. Keinerlei Lebensmittel im Kühlschrank oder irgendwo sonst in der Wohnung. Es kann dort niemand mehr wohnen, die Wohnung ist ein Sanierungsfall und wurde seit der Anmietung durch die Eltern 1967 nicht mehr renoviert. Mein Betreuter war in der Feuerwehr aktiv, über 40 Jahre. Die KameradInnen haben sich mit 18 Leuten bereit erklärt, die Entrümplung zu übernehmen, um ihm die Kosten zu ersparen. Ich habe darum gebeten, Fotos/Erinnerungsstücke und CDs falls möglich einzupacken. Jetzt die Frage: Kann ich das so machen, dass die Wohnung entrümpelt wird - auch um Gesundheitsgefahren für andere Hausbewohner abzuwenden - oder brauche ich dafür eine Genehmigung? Dass ich für die Wohnungsauflösung einen richterlichen Beschluss brauche, das weiß ich. Ich würde jetzt nur nicht warten wollen, wie sich die Situation entwickelt, sondern gerne jetzt schon aktiv werden, damit keine weiteren Kosten entstehen. Für Container und Entsorgungskosten wäre Geld da. Bitte gebt mir mal Auskunft/Input. Danke im Voraus. Anette |
15.03.2018, 15:11 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
ich finde du bist da reichlich schnell bei der Sache. Du hast den Betreuten erst einmal gesehen und bist schon der Meinung das du seine Sachen entsorgen kannst ohne seine Zustimmung. Zitat:
Warum hier im Hauruckverfahren die Gegenstände des Betreuten entsorgt werden sollen kann ich nicht nachvollziehen.
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15.03.2018, 15:26 | #3 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Zitat:
Aber im Ernst: was wäre die Alternative? Keine Haushaltshilfe/Putzfrau oder -mann würde da irgendetwas anfassen. Bin für jede Idee offen. Gruß Anette |
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15.03.2018, 16:01 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich finde wie agw dass du dir erst mal ein Bild von deinem Betreuten und seinen Lebensumständen machen solltest.
Egal wie schlimm es aussieht, ein Messie ist eine ganz besondere Spezies z.B. denen man sehr schadet wenn man über deren Kopf hinweg alles "sauber ordnet". Versuch doch erst mal rauszukriegen wie die weitere medizinische Planung und die Perspektiven für den Betreuten ausehen können/sollen. Davon hängt doch ganz viel ab. Die Entrümpelungsaktion mit der Feuerwehr muss nicht jetzt und sofort entschieden und angegangen werden. Noch isses kalt genug als dass es nicht allzu sehr stinkt, also Eile mit Weile
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
15.03.2018, 17:24 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.10.2016
Ort: RheinMain
Beiträge: 92
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Zitat:
Ich habe mit seinen Kumpels gesprochen, mit der Sozialarbeiterin der Stadt, die ihn seit Jahren kennt, mit der einzigen Nachbarin die versucht hat sich um ihn zu kümmern, mit den Kameraden von der Feuerwehr, die ihn aus der Wohnung geholt haben. Egal, mit wem ich spreche: "er kann nicht mehr alleine wohnen". Diese Leute kennen ihn, seit Jahrzehnten und meinen, er habe stark abgebaut und kommuniziere schon länger nicht mehr. Die Feuerwehr hat mir versichert, dass sie keine Lebensmittel aus der Wohnung entsorgt haben. Es war also definitiv nichts essbares im Haus. Er hat eine geistige Behinderung, hatte vor 6 Jahren schon mal eine Betreuungsanregung, da auch damals die Versorgung nicht gewährleistet schien. Ich denke, ich werde ein ärztliches Gutachten einholen, bevor ich was unternehme. Danke für die Hinweise Anette |
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15.03.2018, 17:54 | #6 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die offenen Fragen klärt man im Gespräch mit dem behandelnden Arzt unter zu Hilfenahme der Pflege und des Krankenhaussozialdienstes. Fragen wie was ist überhaupt los, wo kann es hingehen, welche Perspektiven gibt es, was ist vertretbar sind wichtig und der erste Klärungsbedarf. Das kann nicht auf dem papier abgehandeltwerden, da müssen alle Meinungen und Ansichten zusammen getragen werden. Es zweifelt sicher niemand daran dass die Situation desolat ist und der Mann nicht mehr alleine leben kann. Trotzdem muss man sehr vorsichtig sein als Betreuer sich ohne Absprache(versuche) mit dem eigentlichen Hauptakteur, nämlich dem Betreuten in irgendwelche Wegwerf und Säuberungsaktionen zu stürzen. Sowas kann ganz böse ins Auge gehen und eine frische Betreuertätigkeit auch schnell wieder beenden.
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