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Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei mir ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Ich möchte ein Verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen lassen. Damit ich mein Führerschein wider bekomme Das ...


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Alt 19.03.2018, 16:36   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 18.03.2018
Beiträge: 2
Standard Einwilligungsvorbehalt

Bei mir ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.

Ich möchte ein Verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen lassen.
Damit ich mein Führerschein wider bekomme
Das kostet 420 Euro
Muss der Betreuer zustimmen ???
Beziehungsweise seine Unterschrift leisten ???

Welches Gesetz kommt da zu tragen, ,für mich.

Der Verkersmediziner sagte zur mir das das Gutachten positiv Ausfällt .
Das ich zu 100 % Fahrtauglich bin.
ManfredRenn ist offline  
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Alt 19.03.2018, 17:36   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Wenn ein EiWi im Bereich der Vermögenssorge besteht, dann uss der Betreuer der Begutachtung zustimmen. Er muss es ja auch von Deinem Geld bezahlen. Wenn genügend Geld da ist und die Chancen gut stehen - warum nicht?
Das solltest Du mit ihm besprechen, bevor du etwas unternimmst.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.03.2018, 18:19   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bei mir ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet.
Das bedeutet, dass du selbst keine finanziellen/vertraglichen Verpflichtungen mehr eingehen kannst- ausser der Betreuer stimmt diesen zu.

Zitat:
Welches Gesetz kommt da zu tragen, ,für mich.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1903.html
Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon

Zitat:
Der Verkersmediziner sagte zur mir das das Gutachten positiv Ausfällt .
Das ich zu 100 % Fahrtauglich bin.
Sei auf jeden Fall sehr vorsichtig (auch mit deiner Hoffnung) eine solche Aussage erschent mir kein bißchen seriös.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.03.2018, 19:31   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 24.11.2015
Beiträge: 28
Standard Einwilligungsvorbehalt

Hallo Allerseits,

ich meine der Betreuer muss bei einem Einwilligungsvorbehalt dem Vertrag nicht zustimmen. Es heißt ja auch nicht Zustimmungsvorbehalt. Der Betreute unterschreibt und der Vertrag ist solange wirksam bis der Betreuer die Einwillung entzieht. Tut der Betreuer das nicht bleibt der Vertrag zwar schwebend unwirksam = wirksam.
Der Einwilligungsvorbehalt dient zum Schutz des vermögens des betreuten, wird aber leider von einigen Betreuten schamlos ausgenutzt.

Roberto
Roberto ist offline  
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Alt 20.03.2018, 19:59   #5
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Schwebend unwirksam ist nicht gleich wirksam.

Kannst du mir bitte mal ein Beispiel nennen, in dem einer Betreuer den Eiwi schamlos ausnutzt ? Mir fällt nämlich partout nichts ein, wofür ein Betreuer diesen zu seinem Vorteil ausnutzen könnte oder was das bringen sollte. Spontan fällt mir nur deutlich mehr Arbeit und deutlich mehr Verantwortung für den Betreuer bei unveränderter Bezahlung ein.
__________________
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Boomer ist offline  
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Alt 20.03.2018, 21:17   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
in dem einer Betreuer den Eiwi schamlos ausnutzt ?
@Boomer, ruhig bleiben denn du hast dich verlesen. Da stand nämlich:
Zitat:
wird aber leider von einigen Betreuten schamlos ausgenutzt.
Das "t" ist der casus knaxus

Unabhängig davon noch dazu:
Zitat:
Mir fällt nämlich partout nichts ein, wofür ein Betreuer diesen zu seinem Vorteil ausnutzen könnte oder was das bringen sollte.
Mir fällt dazu schon einiges ein.
Ein EiWi erspart immerhin endlose Diskussionen um das Geld- Ausgebe- Verhalten des Betreuten.
Ein EiWi erspart Unklarheiten bei der R- Legung.
Ein EiWi erspart das mühsame und zeitraubende regeln von Fehlkäufen/Verhalten.
Ich sage es immer wieder hier wie erschrocken ich bin wenn sehr schnell (auch hier im Forum) wegen irgendeinem Kiki immer wieder sofort das Wort EiWi fällt.

Wobei...zur Sache , ich finde den Satz dass Betreute den EiWi ausnutzen auch überhaupt nicht schön.
Ja ja ja, von 100 Betreuten ist einer oder zwei oder fünf "clever" und nutzt die Situation gesichert ud geschützt zu sein durch die Betreung aus.
Andererseits und das ist das Wichtige für mich ist.... meine Kunden sind krank, wirklich und richtig krank auf eine Art die letztendlich in ihrer Auswirkung (für mich) oft unvorstellbar ist.

Ich halte es fast für anmassend beurteilen zu können wo einer nur das "Cleverle" spielt.
Solte ich wirklich aber doch zu diesem Schluss kommen dann wäre es meine Verpflichtung dies dem Gericht genauso mitzuteilen.
Dann hätte das Ausnutzen schnell ein Ende- falls ich mich unüberhörbar deutlich ausgedrückt hätte.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 20.03.2018, 22:09   #7
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ok ich nehme alles zurpck und behaupte das Gegenteil. Wer lesen kann ist halt klar im Vorteil . Sorry

Aber so ganz kann ich dir nicht zustimmen. Ok, die aufgezählten Dinge erleichtern. Stimmt. Aber zumindest in meinem Eiwi-Fällen ist der Zeitaufwand deutlich höher durch die wöchentlichen Auszahlungen als ohne . Zu 3 Personen muss ich hin. Jede Woche . Kostet zusammen pro Woche ca 5 Stunden Zeit . Den Rest konnte ich etwas besser lösen. Allein dieser Zeitaufwand (Diskussionen zum Eiwi und der Höhe der möglichen Auszahlungen nicht eingeschlossen!!) machen die "Vorteile" für mich nicht wett. 20 Stunden im Monat - eine halbe Arbeitswoche geht jeden Monat nur zum Geld bringen drauf .

Aber zum Thema Bettreute: mir kam noch kein einziger unter, der den Eiwi bewusst ausgenutzt hätte. Von krankheitsbedingten Ausrutschern abgesehen. Aber ich hab es wirklich noch nie erlebt, dass bewusst z.B. Verträge angeschossen wurden nach dem Motto : ich hab meine gewünschte Leistung, aber zahlen muss ich nicht da Vertrag eh nicht wirksam .
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Alt 21.03.2018, 06:08   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zu 3 Personen muss ich hin. Jede Woche . Kostet zusammen pro Woche ca 5 Stunden Zeit
Das wäre mir zeitlich viel zu viel.
Es liegt nicht am EiWi sondern an der Organisation desselben.

Bei diesen 3 Personen scheint weder Pflegedienst noch BeWo eingerichtet zu sein, also müssen sie sehr mobil sein.
Such dir einen Ort/Raum bei der Caritas z.B., bei einer Teestube und bestelle dort ein. Damit sparst du mindestens 3 Stunden wöchentlich.
Zu langatmigen, evtl. sich ständig wiederholenden Gesprächen gehören immer zwei.
Die Diskussionen, die Frustschwelle und endlose Wiederholungen sinken im öffentlichen Raum enorm.

In meinem Arbeitsprogramm gibt es z.B. ein Haushaltsbuch, das ist klasse. Alles eintragen, die Zahlen am Ende sprechen eine verständliche und klare Sprache. Das Blatt kann man immer wieder ausdrucken und weitergeben.

Zitat:
dass bewusst z.B. Verträge angeschossen wurden nach dem Motto : ich hab meine gewünschte Leistung, aber zahlen muss ich nicht da Vertrag eh nicht wirksam .
Bei Sucht Kandidaten und Handy kann man sehr schnell auf solche Ideen kommen u.U., ist häufig auch Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Was ist da was und woher rührt es?
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Alt 21.03.2018, 07:08   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Bei zweien ist Bewo drin, bei einer PD. Aber diese helfen nicht bei der Geldeinteilung, nehmen kein Geld in Verwahrung, weil sie keine Aifbewahrungsmöglichkeiten haben.

Die anderen konnte ich über diese Dienste wie oben erwähnt besser organisieren, da klappt das. Oder sie kommen ins Büro.
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Alt 21.03.2018, 07:29   #10
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Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Jetzt sind wir schon weit vom Ursprung weg aber die Eingangsfrage war ja beantwortet.

Zitat:
Aber diese helfen nicht bei der Geldeinteilung, nehmen kein Geld in Verwahrung, weil sie keine Aifbewahrungsmöglichkeiten haben.
Dann zeige ihnen mal die Broschüre vom Landschaftsverband, immerhin sind die ja Kostenträger des BeWo
http://www.lwl.org/spur-download/akt...l_ratgeber.pdf

Geldeinteilung gehört zu den Aufgaben. Man kann schliesslich auch an´s BeWo überweisen. Da bewahrt dann die Bank auf
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