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Unterbringung bei Alkoholmissbrauch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung bei Alkoholmissbrauch im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Mitstreiter, ich möchte mir mit meinem Beitrag ein kurzes Feedback von euch holen. Folgende Situation: Alkoholiker verweigert weitere ...


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Alt 22.03.2018, 19:05   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard Unterbringung bei Alkoholmissbrauch

Hallo liebe Mitstreiter,
ich möchte mir mit meinem Beitrag ein kurzes Feedback von euch holen.
Folgende Situation:
Alkoholiker verweigert weitere Maßnahmen (Therapie usw.), ist regelmäßig in KKH und Entgiftung, in der nüchternen Phase geht er arbeiten. Leider sind die Abstürze immer häufiger und er ernährt sich quasi von Hochprozentigem. Nach Aussage von Vermieter und Ex-Frau sei er unter Alkohol aggressiv.
Nun erwarten ALLE Beteiligten, dass ich als Betreuerin da doch etwas machen solle.
Meiner Meinung nach sind mir aber bei Ablehnung durch meinen Betreuten die Hände gebunden.
Habt ihr vielleicht Ideen oder habe ich eine Möglichkeit (außer PsychKG) übersehen?
Meine Tätigkeit "beschränkt" sich derzeit auf Schadensbegrenzung, Beantragung von Leistungen, Einholen von Verdienstbescheinigungen, wenn ich durch Zufall erfahre, dass er mal wieder arbeiten war, Vermieter vertrösten (gekündigt wurde ihm bereits) und die zahlreichen Beförderungsscheine "umwandeln", wobei sich hier auch bald die Stadt weigern wird, weil es sehr zahlreiche sind. Er lässt sich auch vom Rettungsdienst ins KKH fahren, wenn er 10 m davon entfernt steht...oder die Polizei findet ihn mal wieder stark alkoholisiert und schlafend auf einer Parkbank.
In der Wohnung besuche ich ihn nicht, da er unter Alkohol übergriffig wird.
Bin für jede Art von Ratschlägen dankbar.
Manu2211 ist offline  
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Alt 22.03.2018, 19:21   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Bin für jede Art von Ratschlägen dankbar.
Das einzige was bleiben wird ist sich, wenn er mal wieder in der Klinik ist- an die Pflege und Ärzte dort zu hängen und zusammen mögliche Perspektiven zu erarbeiten. Zunächst vielleicht nur theoretisch eine Linie/Zielrichtung zusammen festlegen.
Bei den Suchtis ist es leider wirkich so dass nur der stete Tropfen den Stein höhlt.
Manchmal ist auch eine klare Überlegung wann man dem Betreuten zu viel "erleichtert" vonnöten. Das kann man aber nur vor Ort und direkt "am Mann" eruieren, das wäre dann dabei also dein Part.

Ich würde die Klinik mal überrumpeln beim nächsten Aufenthalt und sagen: ich will jetzt ein Attest für Langfristig. Irgendwie muss aus dem Drehtürspiel mal was anderes folgen- meiner Meinung nach passiert das nur wenn der Betreuer das unüberhörbar einfordert.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.03.2018, 20:55   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin moin

Da kommt noch was dazu: Du bist der Betreuer bzw. die Betreuerin des Mannes und nicht der Ehefrau oder des Vermieters. Du hast Dich also nicht in erster Linie um deren Wünsche zu kümmern, auch wenn sie die ersten sind, sie vorzutragen (natürlich alles nur zum Besten des Betreuten).
Bei genauerem Hinsehen wirst Du wahrscheinlich feststellen, dass sie bei dem notorischen Suff des Betreuten bisher immer ordentlich mitgespielt und nichts dagegen unternommen haben. Vielleicht endlich mal die Kündigung des Vermieters, aber sonst? Die Ehefrau hätte sich schon längst von ihm trennen können bzw. auch sollen, wenn er übergriffig wird und sie womöglich auch noch schlägt.
Aber nein, man will ja nur helfen und nix böses.
Das ist klassischer Co-Alkoholismus, der die Sucht unterstützt und das immer-weiter-Saufen erst ermöglicht.
Und jetzt haben sie die Nase voll, bzw. einen Betreuer gefunden, der an ihrer Stelle mal schön springen soll. - Nicht Dein Job!!!

Der Vorschlag von Michaela, beim Krankenhaus mal wg. einem Attest für eine langfristige Unterbringung nachzuhaken ist gut. Dann einen Antrag stellen -und das Gericht wird noch mal ein richtiges Gutachten dazu in Auftrag geben. Und dann weitersehen.
Zwischendurch schon mal nach einer passenden Einrichtung suchen, weil das sowieso immer Zeit in Anspruch nimmt.

Wenn die Wohnung und womöglich auch noch die Ehefrau erst mal weg sind, also keine Untersützung von den bisherigen Co-Alkis mehr da ist, kann es durchaus sein, dass der Betreute merkt, dass was passieren muss: Z.B. ein längerer Heimaufenthalt.
Also erfülle nicht die Wünsche von Frau und Vermieter, sondern unterstütze sie dabei dem Betreuten nicht ständig zuzuprosten.

@michaela:
"Bei den Suchtis ist es leider wirkich so dass nur der stete Tropfen den Stein höhlt." (schöner Spruch)
Nicht nur den Stein, sondern auch das Hirn und die Leber...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.03.2018, 07:56   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
@michaela:
"Bei den Suchtis ist es leider wirkich so dass nur der stete Tropfen den Stein höhlt." (schöner Spruch)
Nicht nur den Stein, sondern auch das Hirn und die Leber...
Wenn`s um Hirn und Leber und sonstige Organe geht ist es nicht nur ein steter Tropfen sondern mal eher ein (mit) reissender Fluss.

Zitat:
Bei genauerem Hinsehen wirst Du wahrscheinlich feststellen, dass sie bei dem notorischen Suff des Betreuten bisher immer ordentlich mitgespielt und nichts dagegen unternommen haben.
Rein theoretisch ist das richtig, ich habe da immer erst mal aber viel Verständnis dafür. Wo fängt Sucht denn an? Im regelmässigen Treffen mit Kumpels und sich dabei ordentlich die Kante geben? Bei Familienfeiern wo alle es richtig krachen lassen? Die Grenzen von normaler "Geseelligkeit" sind so fliessend.

Zitat:
Die Ehefrau hätte sich schon längst von ihm trennen können bzw. auch sollen, wenn er übergriffig wird und sie womöglich auch noch schlägt.
Auch dazu sage ich: von aussen lässt sich das gut sagen.
Man muss erst mal selbst erkennen was abläuft und das fällt- zumindest solange man sich in einem sog. persönlichen Innenverhältnis befindet- riesig schwer. Vor allem wennn evtl. Kinder, Familie usw. da sind.
Ich bin in der Hinsicht einerseits immer eher nachsichtig und der den Prozess dass sich das Inneverhältnis (eines Suchtis) einen "Feind" von aussen sucht um sich selbst aus der Schusslinie (und Verantwortung zu bringen) ist ja hinlänglich bekannt.

Da steht ausserdem schon Ex-Frau, sie hat sich also getrennt.

Den Angehörigen und dem Suchtbolzen selbst sage ich an solchen Stellen immer: so viel Geduld und Langmut wie man aufbrachte um so tief in die Suicht zu rutschen muss auch aufgebracht werden um da wieder raus zu kommen.
Da ist dann meistens erst mal Ruhe.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.03.2018, 10:03   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW LWL Bezirk
Beiträge: 251
Standard

Hallo,

du stellst einen schwierigen Fall zur Diskussion, wo eine kurze Rückmeldung zur weiteren Betreuung meiner Ansicht nach schwierig ist. Ich habe aber einige Anmerkungen, die evtl. weiterhelfen, oder über die man bei der Ausübung der Betreuung grübeln dürfte. Sie sind aber keine Marschroute oder Vorschrift. Nur Ideen.
Ich selbst habe in einer Klinik für Abhängigkeitserkrankungen gearbeitet. Ich war dort als Ansprechpartner für eine eigene Bezugsgruppe, Einzelgespräche, Indikative Angebote zuständig. Kenne mich also mit unterschiedlichen Phasen einer Suchterkrankung einigermaßen aus.

Wegen deinem letzten Satz bin ich etwas skeptisch, ob du die Betreuung langfristig gut ausüben kannst. Du meidest den persönlichen Kontakt in der Wohnung. Du kannst nicht absehen, auf welcher Parkbank er schläft, um ihn dort in ein Gespräch zu verwickeln. Ich wüsste keinen anderen öffentlichen Ort auf Anhieb, wo du über diese sensiblen Themen mit dem Betreuten sprechen kannst. Mir stellt sich daher die Frage, wie du ihn langfristig zur Verbesserung seiner Gesundheit motivieren/ durch die Inanspruchnahme seiner Rechtsansprüche/ Hilfen- Rehamaßnahmen in Person beraten möchtest/ Seine Wünsche einholen/ Das Gespräch unter vier Augen führen etc. Das wünscht jedenfalls das Gericht von dir mitunter als Betreuer.
Und auch so sehe ich in dir in meinen Augen gerade die Person, die als externe Stelle von außen den Betreuten bei seiner Erkrankung zu beraten/ Unterstützen hat. Natürlich kannst du keine Wunder bewirken. Wenn er alles an Angeboten ablehnt, wäre nach mehrmaliger Ablehnung an entsprechender Stelle und absehbarer weiterer schlechten Entwicklung eine Anregung an das Gericht zu verfassen. Dein Betreuter ist immerhin dabei sich gerade um seine Gesundheit zu trinken. Starke Spirituosen zum Frühstück usw... endet in der Regel unschön. Vor dem Gericht ist auch der SPDI vom Gesundheitsamt als zusätzlicher Ansprechpartner in der Pflicht. Evtl. helfen gemeinsame Gespräche dir gemeinsam mit dem SPDI auch beim Thema "Sicherheitsgefühl" im Umfeld des Betreuten.

Weitere Anmerkungen:
-Ist der SPDI bereits eingeschaltet? Hat den Fall auf dem Schirm und ein Sachbearbeiter hat Kontakt zu dem Betreuten aufgenommen? (Vernetzung mit SPDI wäre sicherlich hilfreich für beide Seiten. )
-hat der Mensch nur die geringste Motivation sich zu helfen?
-möchte der Betreute seine Beziehung "retten" (Druckmittel)
-Werden Selbsthilfegruppen vor Ort besucht?
-Welche Anbieter Beratungsstellen/ Kliniken gibt es vor Ort und können im Rahmen einer Vereinbarung vom Betreuten allein/ mit dir aufgesucht werden - dort können auch gemeinsame Gespräche in etwas "sicherer" Umgebung stattfinden
-Ist der Leidensdruck noch nicht groß genug?
-wie Kann weiterer Druck aufgebaut werden?
-Die kurze Beschreibung seiner Krankheit/ Situation deutet bereits an, dass dein Betreuter nicht mehr in der Lage ist, selbst allein zu entscheiden (Thema Einwi).


So generelle Überlegungen:
Ich lese jedenfalls: mangelnde Krankheitseinsicht, keine Motivation zur Therapie, zusätzliche Belastungen im Bereich Partnerschaft, Wohnung, etc.. der Mensch wird auch mit/ nach der Therapie statistisch gesehen sehr große Schwierigkeiten haben.
Eine stationäre Anschlussmaße (Adaptionshäuser) wäre da etwas, was ich gleich zu Beginn bereits nahe legen würde. Der Sozialdienst der Klinik berät hierzu. Eine Abstinenzgarantie ist das jedoch trotzdem nicht. Selbst wenn der Mensch dann in der Summe 1 Jahr stationäre untergebracht wurde. Der Gesundheit hilft es aber auf jeden Fall.

Der Weg in die Therapie wurde ja schon des öfteren beschrieben. Ich hole aber gerne aus, da ich in deinem Fall einige Probleme erahne. Entgiftungen im Krankenhaus kennt dein Betreuter ja bereits. Die gibt es aber in abgespeckter Version und auch in Entgiftung +, wo bereits ein wenig mit dem Patienten gearbeitet wird.
Um von der Entgiftung direkt in die Therapie zu kommen, muss in der Regel zuvor oder parallel ein Antrag auf Rehamaßnahme beim Rentenversicherer gestellt werden. Eine Therapiemaßnahme bliebe in diesem Fall immer in meinem Hinterkopf. Vorausgesetzt dein Betreuter wünscht auch eine Genesung, Erholung, bessere Gesundheit, Verbesserung seiner Situation in guten Phasen von dir/ sich.

Das kann der Kranke entweder selbst, oder in einer Suchtberatungsstelle mit dir gemeinsam sich auch alles erklären lassen. Die Partnerin kann unter Umständen eine Ressource (Druckmittel) sein. Gelegentlich sagen die, du machst eine Therapie, oder ich trenne mich. Unter uns ist eine Partnerschaft in dem Bereich aber nicht gerade die "belastbarste" Ressource.
Eigentlich soll ein Patient auch ohne Suchmittel im Blut in Therapie. Je nach Krankheitsverlauf gibt es diesen Zustand manchmal nur nach einer Entgiftung. Das ist manchmal schwer zu planen. Warteschlangen der Klinik, Eigenmotivation zur Abstinenz etc.. die eine Klinik geht damit kulant um, sprich nimmt den Menschen in einer Station zur Ausnüchterung auf, die andere schmeißt ihn aus disziplinarischen Gründen gleich wieder raus. Eine Therapieeinrichtung hat kein eigenes medizinisches Abteil zur Notversorgung mit allem nötigen vorhanden. Es gibt in der Regel nur eine "abgespeckte" Pflegestation. Gibt da viele Hintergründe zu. Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich auch später bei der Klinik anrufen, wie mit Rückfällen kurz vor Therapie und in der Therapie umgegangen wird. Nur damit nicht alles "umsonst" war. Entweder machst du dir auch die ganze Arbeit damit, oder du hast es geschafft das der Betreute eine Beratungsstelle hierfür aufsucht.

Letzte Anmerkung. Alkohol ist in Deutschland "leider" ein legales Konsummittel. Es ist aber ein Gift für den Körper mit gefühlt positiven Begleiteffekten. Manche nutzen es auch zur "Eigenmedikation", wenn sie Druck, Belastungen, Trauma nicht verarbeiten können. Bei einer Abhängigkeitserkrankung kann ein Mensch auch ohne diese Faktoren schlicht das Bedürfnis/ Verlangen nicht kontrollieren.
In der Betreuung wird man sicher damit umgehen müssen können, das man Menschen nicht immer Helfen kann. Entscheidet sich ein Mensch dafür sich in gewissen Dosen zu schaden, kann er dafür nicht bestraft werden.
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Da man nie auslernt dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 23.03.2018, 12:33   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

vielen lieben Dank für eure Beiträge..
Ein paar Anmerkungen dazu..der Kontakt findet in meinem Büro statt und auch in den Kliniken, wenn ich ihn denn mal da "erwische" , denn in den seltensten Fällen bekommt man eine Info aus der Klinik, dass er wieder mal da ist.
Reha lehnt er ab, denn im nüchternen Zustand, den er dann in der Klinik oder auch bei seinen Besuchen in meinem Büro hat, ist er der festen Überzeugung, dass er "nie wieder trinkten wird", er hat es sich dann "immer genau überlegt", "das mache ich nie wieder", Tagesklinik war er angebunden, hier gab es schon ein längeres Gespräch in der Klinik während der xten Entgiftung, hin gegangen ist er 1x, da er das ja nicht brauche, weil..er wird ja nie wieder trinken..getrennt lebt er schon lange, allerdings kümmert sich die Exfrau immer noch (viel zu viel)
Gegen seinen Willen (dokumentiert und dem AG mitgeteilt) sehe ich mich hier außen vor.
Manu2211 ist offline  
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Alt 23.03.2018, 12:44   #7
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Eine Frage:

Hast du dem Betreuungsgericht einen aktuellen Bericht geschickt und dort angeregt zu überprüfen, ob eine Betreuung unter den vorliegenden Umständen überhaupt Sinn macht?

Sollte der zu Betreuende dann auch noch erklären, dass er keine Betreuung braucht, gibt es für mich nur die Aufhebung der Betreuung.
Schnieder ist offline  
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Alt 23.03.2018, 13:27   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Da jemand nur wegen dem saufen- zumindest bei uns- keine Betreuung bekommt müsste ja noch etwas anderes vorliegen. Um was handelt es sich dabei?
Angesagt wäre bei mir z.B. auch mal ein CT beim nächsten Klinikaufenthalt.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 23.03.2018, 13:31   #9
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Michaela: Ich habe aktuell 2 Alkis. Und beide haben sonst nichts anderes . Zumindest nichts diagnostiziert, denn bei einer hege ich den starken Verdacht auf Borderline. Aber meine Meinung zählt da wohl weniger .
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 23.03.2018, 13:46   #10
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 01.09.2016
Beiträge: 35
Standard

wenn er keine Betreuung hätte, würde er schon unter der Brücke schlafen und hätte keinen Cent in der Tasche..es liegen auch andere Erkrankungen vor. Alkoholiker sind immer so ein zweischneidiges Schwert, einerseits, wie in meinem Fall, krankheitsuneinsichtig, andererseits auch komplett hilflos...
Manu2211 ist offline  
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alkohol, therapie, unterbringung, vermieter

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