Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung mittellos/vermögend/Staatskasse im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen
Ich weiss, es ist ein häufiges Problem, habe auch brav alle Foreneinträge durchgearbeitet, dennoch eine Nachfrage:
Meine Klientin ...
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23.03.2018, 11:54 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Vergütung mittellos/vermögend/Staatskasse
Liebe Kollegen
Ich weiss, es ist ein häufiges Problem, habe auch brav alle Foreneinträge durchgearbeitet, dennoch eine Nachfrage: Meine Klientin ist zum Ablauf des Betreuungsmonats am 3.3. vermögend (7000,- €), ich stelle meine Vergütung auf vermögend ab. Zum Zeitpunkt der Antragstellung (10.3.) beträgt das Vermögen noch 5200,- €. Ich beantrage Vergürung aus der Staatskasse, da sie ja nicht mittellos ist, aber das die Schongrenze übersteigende Vermögen nicht dazu ausreicht, die Vergütung zu bezahlen. Diesen Kalendermonat bleibt das auch so. Die Rechtspflegerin will aber nun, dass die Betreuung aus dem Vermögen bezahlt wird (oder als mittellos beantragt, falls es diesen Monat noch unter die Schongrenze fällt, aber das ist ja Quatsch, da nach Betreuungsmonaten ermittelt wird). Hat sie recht? Es gilt doch der Zeitpunkt der "Tatsachenentscheidung" des Gerichts? Gibt es ein Gerichtsurteil, mit dem ich belegen kann, dass die Staatskasse zahlen (und Regreß nehmen) muss, wenn der übersteigende Betrag nicht ausreicht? herzlichen Dank! |
23.03.2018, 12:11 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
2 Seiten zurückgeblättert und schon findet sich dies: http://www.forum-betreuung.de/rechts...r-gestuft.html Darin findest du die maßgebenden BGH Urteile. Und siehe auch § 1836 d BGB Wie die Rechtspflegerin auf ihre Meinung kommt erschließt sich mir nicht.
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23.03.2018, 13:19 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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Vielen Dank, nun habe ich alles beisammen
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