Dies ist ein Beitrag zum Thema Nießbrauch versus Mietverhältnis im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
hat jemand Erfahrung/ Kenntnisse bzgl. Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht? Hintergrund: Demente Hausbesitzerin ( alleiniges Eigentum) mit geringer Rente. Wird ...
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27.03.2018, 16:59 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Nießbrauch versus Mietverhältnis
Hallo,
hat jemand Erfahrung/ Kenntnisse bzgl. Hausverkauf mit lebenslangem Wohnrecht? Hintergrund: Demente Hausbesitzerin ( alleiniges Eigentum) mit geringer Rente. Wird derzeit gut zuhause mit 24-Std. Pflege versorgt was auch immer ihr Wunsch war (derzeit Sozialamtfinanziert auf Darlehensbasis). Auf Dauer fehlt Geld für Instandhaltung Haus/ Heizöl, zusätzliche Betreuung etc. Angehörige als Käufer stehen fest und jetzt die Frage was besser ist: mietfreier Nießbrauch bis hin zu normalem Mietverhältnis ( dazu tendiere ich als Laie? ). Komplettes Inventar bleibt unberührt und ihr Besitz. Von Mietverhältnis verspreche ich mir Abwälzung von Pflichten ( Reparaturen, Instandhaltung etc.) auf den zukünftigen Eigentümer. Wie ist das bei Nießbrauch? Möchte natürlich auch keinen Riesenberg an Arbeit damit haben ;-) Was meint ihr? |
28.03.2018, 14:36 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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Infos dazu findest du unter:
Wohnrecht oder Nießbrauch was ist besser? Im Falle des Verkaufs wird man den Wert des Wohnungs- oder Nießbrauchrechts vom Kaufpreis abziehen. Der Wert des Rechts hängt wesentlich vom Alter des Betreuten ab. Der Komplettverkauf des Hauses inkl. Abschluss eines Mietvertrags ist denke ich die sauberste und einfachste Lösung. Dann hast auch Du weniger Arbeit damit. Und natürlich auch an die Genehmigung durch das Gericht denken. |
28.03.2018, 16:43 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Ich danke dir!
So hatte ich mir das mit einem Mietvertrag als sauberste Lösung auch erhofft. Die Rechtspflegerin ist schon informiert und erwartet den Antrag mit allem Drum und Dran. |
28.03.2018, 19:53 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin moin
Einen Hausverkauf und dann einen Mietvertrag halte ich auch für die beste Lösung. Dann ist zumindest erst einmal klar, was an Geld da ist, wie lange noch und je nach dem, wie es weitergeht, ist das leichter zu händeln. Einen Nießbrauch halte ich sonst sogar für noch ungünstiger als ein Wohnrecht (das Du gar nicht angesprochen hattest). Bei einem Nießbrauch hast Du zwar die Möglichkeit selber wo anders zu wohnen und die Miete zu kassieren, Du hast aber auch die Pflichten eines Eigentümers bzgl. der Instandhaltung des Hauses. Bei einem Wohnrecht hast Du nur die Pflichten bzgl der Schönheitsreparaturen, aber nicht der Instandhaltung der Hütte - und das Wohnrecht müßte im Vertrag schon bzw. auch unabhängig vom tatsächlichen Wohnenort vereinbart sein. Es geht sonst gerne bei Auszug verloren. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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