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HerrMygo 16.04.2018 12:32

Klient bestellt auf seinen Namen für jemand anders Ware
 
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem bei einem Klienten, bei dem ich nicht weiß, ob ich noch irgendwas tun kann um das zu lösen.

Der betreffende Klient hat generell schon immer Probleme mi seinem (eigentlich ausreichenden) Geld. Zusätzlich ist er unglaublich leichtgläubig und hat sich in der Vergangenheit (vor meiner Zeit als Betreuer) schon mehrere Male von anderen ausnutzen lassen, indem er Waren oder Dienstleistungen (Mietwagen) für sie bestellt hat - natürlich von seinem Rechner mit seiner Adresse als Rechnungsadresse. Das hat schon zu mehreren Strafverfahren und einem Haufen Schulden geführt.

Jetzt berichtet er mir vorhin, dass er wieder auf jemanden reingefallen ist :motz:... Ein neues iPhone und teure Schuhe bestellt und demjenigen ausgehändigt. Jetzt wartet er darauf, dass der andere ihm das Geld gibt, aber der will da natürlich nichts von wissen... Wie würdet Ihr da jetzt vorgehen? Eigentlich ist er selbst jetzt in der Pflicht, die Sachen zu zahlen, oder? Oder gibt es noch irgendeine Möglichkeit, die mir nicht einfällt? Ich habe dann heute mal vorsorglich die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts beantragt um seine Wohltätigkeit wenigstens in Zukunft ein bisschen einzuschränken... Freue mich über Rückmeldungen!

Michael77 16.04.2018 12:58

Könnte man hier nicht mal einen Anwalt einschalten?

K.Wagner 16.04.2018 13:39

Wer bestellt der zahlt. So einfach ist es eigentlich.

Gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden?
Du kannst den Kontrahenten als Betreuer anschreiben und die sofortige Aushändigung der Ware verlangen unter Androhung von Strafanzeige wegen Unterschlagung mit Fristsetzung. Wenn die Sachen zurückkommen kannst Du eine Rückabwicklung probieren.

Wenn nicht, kannst Du deinen Betreuten bei der Anzeige bei der Polizei unterstützen und mit dem Protokoll der Anzeige ggf. über Beratungshilfe einen Anwalt damit beauftragen.
Viel Arbeit mit überschaubarer Erfolgsaussicht.

Klingt nach einem klassischen Fall für einen Einwilligungsvorbehalt wegen krankheitsbedingt vermögensschädigenden Verhalten.
Also nach Gespräch mit dem Betreuten Antrag ans Gericht, möglichst mit Attest vom Arzt, der das Ganze unterstützt.
Wenn Du den EiWi bekommst, kannst Du den bei der SCHUFA melden und weiteren Bestellungen vorbeugen (ganz verhindern aber nicht).
Wenn Du den EiWi nicht bekommst, hast Du zumindest Schadensbegrenzung versucht.

Auf den Schulden bleibt er erstmal sitzen.

michaela mohr 17.04.2018 03:08

Zitat:

Auf den Schulden bleibt er erstmal sitzen.
Käme auf einen Versuch und die finanziellen Möglichkeiten an.
Wenn derjenige ein Gutachten beibringen könnte dass er krankheitsbedingt sein Handeln in der Vergangenheit nicht überblicken konnte lässt sich evtl. eine Niederschlagung erreichen.

Ansonsten bleibt wohl wirklich nur der EiWi der bei der geschilderten Sachlage eigentlich schnellstens hätte beantragt werden sollen.

jansen.sven2018 19.04.2018 18:21

Gibt Dein Klient Dir den Informationen darüber, wer ihn da "erleichtert" hat?

Bei dem Iphone lässt sich das Gerät ja mittels der "Seriennummer" der Rechnung zuordnen. Somit könnte man da ja einen Diebstahl unterstellen und damit drohen, diesen zur Anzeige zu bringen. Mal sehen wie der Schädiger darauf reagiert.


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