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Betreuter weigert sich

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter weigert sich im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, der Betreute (80J., blind, dement) wird seit vielen Jahren von der Ehefrau zu Hause gepflegt und versorgt. Es ...


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Alt 20.04.2018, 10:24   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 48
Standard Betreuter weigert sich

Hallo Zusammen,

der Betreute (80J., blind, dement) wird seit vielen Jahren von der Ehefrau zu Hause gepflegt und versorgt. Es besteht Pflegestufe 3, ein Pflegedienst kommt täglich zur Waschung und z. T, hauswirtschaftlichen Versorgung (zur Entlastung der Ehefrau).
Die Ehefrau sieht sich mittlerweile mit der weiteren Pflege und ständigen Abrufbereitschaft überfordert und wünscht dringend eine Änderung der Situation. Über einen Umzug des Betreuten in ein Pflegeheim wurde gesprochen.
Darauf reagiert der Betreute sehr unwillig und z. T. aggressiv. Er weigert sich Änderungen in der täglichen Pflege zuzulassen. Entlastungsangebote durch örtliche Seniorendienste lehnt er ebenso ab wie eine stationäre Kurzzeitpflege oder einen Umzug. Er will unter gar keinen Umständen in ein Pflegeheim und äußert Suiziddrohungen.
Die Ehefrau will nun aus der ehelichen Wohnung ausziehen.
Und dann...?


Für eure Tipps sage ich jetzt schon mal Danke.
Gebbi
Gebbi19 ist offline  
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Alt 20.04.2018, 12:27   #2
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

De Ehefrau hat durchaus das Recht, auszuziehen. Ist eher nett, wenn sie das vorher ankündigt.

Der Betreute hat das Recht, in seiner Wohnung bleiben zu wollen und Veränderungen erst einmal abzulehnen.

Der Betreuer hat die Pflicht, den Wunsch des Betreuten mit seinem Wohl abzugleichen und sich bei konkreter Gefährdung ggf. über den erklärten Willen hinwegzusetzen.

Befrage Pflegedienst und Hausarzt, ob eine Pflege ohne die Unterstützung der Ehefrau möglich ist und ob der Beztreute hier nach seinem freien Willen entscheidet. Lass dir das möglichst schriftlich geben.
Versuch die entstehende "Ehefrauenlücke" mit dem Pflegedienst zu stopfen.
Wenn das nicht klappt, musst Du für dich die Notwendigkeit einer Unterbringung gegen den Willen des Betreuten prüfen.
Sprich den Fall und das Vorgehen mit dem zuständigen Richter ab.
__________________
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K.Wagner ist offline  
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Alt 20.04.2018, 15:45   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

@K.Wagner, ich kann dir nur zustimmen was den Fall und dessen Möglichkeiten betrifft.

Zitat:
Sprich den Fall und das Vorgehen mit dem zuständigen Richter ab.
hierbei allerdings nicht. Die konkreten Falllösungen sind nicht Richtersache und für diesen auch ziemlich uninteressant.
Bestimmte (komplizierte) Zusammenhänge kann man mit den Rechtspflegern besprechen wenn rechtliche Unklarheiten bestehen.
Welche das aber hier sein könnten kann ich nicht erkennen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.04.2018, 20:11   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin moin

Erst mal zu K.Wagner und MM. genau so.

Bevor die Ehefrau auszieht ist es vielleicht auch sinnvoll, sich mit ihr zu unterhalten, ob sie wirklich raus will oder eigentlich erst mal eine Pause zur Erholung (kleiner Urlaub???) benötigt. Das wäre nicht so radikal.
Würde sie eine Pause wollen, dann wäre eine Verhinderungspflege angesagt, sofern die Versorgung nicht ambulant zu Hause gewährleistet/aufgefangen werden kann.
Zumindest wäre der familiäre Bruch nicht so hart.

Vielleicht kann man dem Ehemann das leichter nahebringen und er versteht, dass sonst mit Pech die Ehefrau ganz weg ist und er wirklich auf Dauer in einem Heim untergebracht werden muss, egal, ob es ihm paßt oder nicht.

Würde die Ehefrau wirklich ausziehen oder auch gesundheitlich ausfallen, dann wäre das nämlich auch der Fall.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 22.04.2018, 14:24   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.02.2016
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 129
Standard

Ich habe einen ähnlichen Fall. Der Betreute lässt sich aber anstandslos vom ambulanten Pflegedienst versorgen. Er und die Ehefrau, die sich auch (mehr oder weniger) um ihn kümmert, sind seit Jahren zerstritten.
Ins Heim will der Betreute keinesfalls, obwohl er dort m.E. besser aufgehoben wäre - aber der Wille des Betreuten ist entscheidend. Auch eine Tagespflege hat er abgelehnt.
Die Ehefrau drohte auch schon, sich nicht mehr um ihren Mann kümmern zu wollen. Ich habe dann mit ihrer "Garantenstellung" argumentiert. Jetzt ist erstmal Ruhe eingekehrt.

@ Gebbi19: Demenz und Blindheit deuten übrigens auch daraufhin, dass der Pflegegrad evtl. erhöht werden könnte. Wäre hilfreich im Fall der Fälle. Und vielleicht mal eine Tagespflege anbieten, kann der Betreute ja mal testen.
mirkosch ist offline  
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Alt 23.04.2018, 09:13   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 48
Standard

Danke für eure Tipps.
Das Thema Tages- oder auch Verhinderungspflege haben wir schonmal durchgesprochen. Nach Aussage der Ehefrau macht er ihr anschließend die Hölle heiß. Im letzten Jahr war die Ehefrau zwei Wochen im Urlaub, da hat eine Bekannte die Pflege übernommen, die will und kann das aber auch nicht nochmal machen.
Wie gesagt, der Betreute will keine Veränderung. Über einen evtl. gesundheitlichen Ausfall seiner Frau oder auch Auszug haben wir bereits gesprochen (das Ehepaar hat sich dabei heftig gestritten). Er sieht das gar nicht ein, Zitat: "dann muss andere Frau kommen...".
Nach Aussage der Ehefrau ist er wohl ein Heimkind und daher natürlich geprägt.
Ich werde das jetzt erstmal mit dem Pflegedienst besprechen...
Gebbi19 ist offline  
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Alt 23.04.2018, 09:29   #7
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
@K.Wagner, ich kann dir nur zustimmen was den Fall und dessen Möglichkeiten betrifft.


hierbei allerdings nicht. Die konkreten Falllösungen sind nicht Richtersache und für diesen auch ziemlich uninteressant.
Bestimmte (komplizierte) Zusammenhänge kann man mit den Rechtspflegern besprechen wenn rechtliche Unklarheiten bestehen.
Welche das aber hier sein könnten kann ich nicht erkennen.
Hast ja recht. Trotzdem spreche ich bei kniffligen Fällen gerne mal mit dem Richter/der Richterin, da die im Zweifelsfall meine Anträge prüfen müssen und die Betreuten teilweise länger kennen als ich. Hat sich bewährt.
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K.Wagner ist offline  
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Stichworte
pflegeheim, überforderung, umzug, weigerung


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