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Streit mit Bruder nach dem Tod meiner Mutter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Streit mit Bruder nach dem Tod meiner Mutter im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Bruder betreut nach dem Tod meiner Mutter und seine Frau mein pflegebedürftigen Vater. Er ist in das Haus ...


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Alt 21.04.2018, 16:01   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 17.03.2018
Beiträge: 1
Standard Streit mit Bruder nach dem Tod meiner Mutter

Hallo,

mein Bruder betreut nach dem Tod meiner Mutter und seine Frau
mein pflegebedürftigen Vater.
Er ist in das Haus meiner Eltern eingezogen das aber mein Vater
gehört.
Nun verweigert er mir das Besuchsrecht. Damit er sich alles unter
dem Nagel reißen kann.
Sie leben von dem Geld meines Vaters Rente, Witwenrente
Pflegegeld. Er hat alle Vollmachten. Er sagt nicht Bescheid wenn mein Vater ins Krankenhaus kommt. Mein Vater ist ihm ausgeliefert.
Auf der anderen Seite bin ich froh das er sich um Ihn kümmert.
Aber ich möchte ihn sehen und ihn besuchen. Was kann ich dagegen tun. Ich bin verzweifelt denn ich weiß nicht wie lange mein Vater noch lebt.
Weiß jemand Rat. Könnte ich auch eine Vollmacht einreichen.
Weil ich die Tochter bin ?
Julia66 ist offline  
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Alt 21.04.2018, 20:31   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin moin

Eigentlich ist alles völlig unklar.
Betreut dein Bruder den Vater im sozialen Sinne oder geht es um eine rechtliche Betreuung, die vom Gericht beschlossen wurde
(um diese geht es in diesem Forum).
Deine Schwägerin pflegt ihn - das ist was anderes.

Oder hat der Vater Deinem Bruder eine Vollmacht erteilt?
Dann könnte er ihn ggf. auch rechtlich vertreten.
Das müßtest Du erst einmal klären.

Du selber kannst nur, weil Du die Tochter bist, keine Vollmacht einreichen. Du hasgt nämlich keine. Es sei denn, Dein Vater hat Dir eine Vollmacht erteilt. (Das ist das selbe, wie bei Deinem Bruder)

Ohne Vollmacht gibt es keine rechtliche Vertretung.
Falls Dein Bruder auch keine Vollmacht haben sollte, dann kannst Du kannst dem Gericht die Situation schildern und eine Betreuung für Deinen Vater beantragen.
Wenn ein Betreuer bestellt wird das sehr wahrscheinlich eine aussenstehende Person sein, weil Du Dir mit Deinem Bruder nicht grün bist.

Aber kläre erst einmal ab, auf welcher rechtlichen Grundlage Dein Bruder handelt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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