Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerverhalten nach Tod des Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich Deine vorherigen Posts lese, hat ja die Betreuung nur sehr wenige Monate gedauert, und soviel Geld ist dann ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
29.04.2018, 10:22 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Wenn ich Deine vorherigen Posts lese, hat ja die Betreuung nur sehr wenige Monate gedauert, und soviel Geld ist dann ja nicht verbraucht worden. Außerdem sieht ja mit den von dir beschriebenen guten Renten und den vorhandenen Immobilien die Lage gar nicht so schlecht aus.
Wenn der Betreute letzten Sonntag verstorben ist, verstehe ich nicht, wieso die Familie jetzt rotiert und nicht in der Lage ist abzuwarten... |
29.04.2018, 10:24 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Pflichten beim Tod des Betreuten
https://media.essen.de/media/wwwesse..._Betreuten.pdf Thema. Die Pflichten des Betreuers beim Tod des Betreuten. Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Ein besonderer Beschluß des Gerichtes über die Aufhebung der Betreuung ist nicht erforderlich. Das Vermögen des Betreuten geht mit dessen Tod sofort auf den oder die Erben über (§ 1922. BGB); der Übergang ... |
29.04.2018, 10:24 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Ich finde dieser Thread sollte eine neue Überschrift erhalten:
Verwandtenverhalten nach Tod |
29.04.2018, 10:26 | #14 | |
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
|
|
29.04.2018, 10:39 | #15 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
|
Er macht nicht was er will, er macht, was er muss.
|
29.04.2018, 12:48 | #16 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
EFb hat sich auch noch einmal viel Mühe gegeben die tatsächliche Rechtslage zu schildern. Die gefällt dir nicht, das kann man evtl. auch verstehen. Wir sind hier im Bereich der Rechtsfragen und diese wurden bereits mindestens drei Mal beantwortet Rechtslagen verändern sich auch nicht durch dringende Wünsche von Angehörigen. Bei weiteren sinnlosen Wiederholungen wird geschlossen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
29.04.2018, 12:57 | #17 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
@Grumi:
Auch wenn du es scheinbar gerne anders hättest ist die Rechtslage anders. Die Betreuung endet mit dem Tod. Der Betreuer teilt der Bank das Versterben des Betreuten mit. Damit löscht du Bank sofort die Zugriffsberechtigung des Betreuers. Der Betreuer muss dann nur noch die Schlußrechnungslegung dem Gericht gegenüber machen und die Unterlagen an die legitimierten Erben herausgeben. Das er den Inhalt eines Erbvertrages kennt spielt keine Rolle, es könnten ja noch neuere testamentarische Verfügungen bestehen. Daher gehört zu einem Testament auch das Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts.
__________________
---------------- |
29.04.2018, 13:12 | #18 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
|
Zitat:
Der Betreuer ist dagegen aus der Sache raus. Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird sie den Betreuer nicht mehr über das Konto verfügen lassen. Selbst wenn euch der Betreuer – fahrlässigerweise – irgendwelche Zugangsdaten geben würde, könntet ihr nichts damit anfangen, weil der Zugang längst gesperrt ist. |
|
29.04.2018, 15:43 | #19 | |
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
|
|
29.04.2018, 17:51 | #20 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
|
Vor ein paar Wochen schriebst du noch von einer Generalvollmacht:
Wurde die Vollmacht inzwischen widerrufen (durch den Betreuer oder durch den jetzt verstorbenen Ehemann selbst)? Falls nein, und falls außerdem die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt, könnte die Ehefrau theoretisch auch ohne Erbnachweis alle Verfügungen treffen, zu denen sie wirksam bevollmächtigt wurde. |
Lesezeichen |
Stichworte |
kontodaten, schweigepflicht, tod des betreuten, unberechtigte handlungen, zugangsdaten |
|
|