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Betreuerverhalten nach Tod des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerverhalten nach Tod des Betreuten im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich Deine vorherigen Posts lese, hat ja die Betreuung nur sehr wenige Monate gedauert, und soviel Geld ist dann ...


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Alt 29.04.2018, 10:22   #11
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Wenn ich Deine vorherigen Posts lese, hat ja die Betreuung nur sehr wenige Monate gedauert, und soviel Geld ist dann ja nicht verbraucht worden. Außerdem sieht ja mit den von dir beschriebenen guten Renten und den vorhandenen Immobilien die Lage gar nicht so schlecht aus.

Wenn der Betreute letzten Sonntag verstorben ist, verstehe ich nicht, wieso die Familie jetzt rotiert und nicht in der Lage ist abzuwarten...
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Alt 29.04.2018, 10:24   #12
Grumi
Gast
 
Beiträge: n/a
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Pflichten beim Tod des Betreuten
https://media.essen.de/media/wwwesse..._Betreuten.pdf
Thema. Die Pflichten des Betreuers beim Tod des Betreuten. Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Ein besonderer Beschluß des Gerichtes über die Aufhebung der Betreuung ist nicht erforderlich. Das Vermögen des Betreuten geht mit dessen Tod sofort auf den oder die Erben über (§ 1922. BGB); der Übergang ...
 
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Alt 29.04.2018, 10:24   #13
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Ich finde dieser Thread sollte eine neue Überschrift erhalten:

Verwandtenverhalten nach Tod
EFB ist offline  
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Alt 29.04.2018, 10:26   #14
Grumi
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Wenn ich Deine vorherigen Posts lese, hat ja die Betreuung nur sehr wenige Monate gedauert, und soviel Geld ist dann ja nicht verbraucht worden. Außerdem sieht ja mit den von dir beschriebenen guten Renten und den vorhandenen Immobilien die Lage gar nicht so schlecht aus.

Wenn der Betreute letzten Sonntag verstorben ist, verstehe ich nicht, wieso die Familie jetzt rotiert und nicht in der Lage ist abzuwarten...
Es geht doch nicht um das Geld, das sind nur ein paar Taler, die da übrig sind nach den Heimkosten und die Immobilien sind nicht bezahlt. Es GEHT UM DAS PRINZIP, um das Verhalten des Betreuers, der nicht mal kondoliert hat. Es steht überall geschrieben, dass er das sofort raus zu geben hat, ohne irgendeinen Erbschein. Und er tut es nicht. Darum geht es, nicht um die paar Mäuse auf dem Konto. Er kann doch nicht einfach machen, was er will?
 
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Alt 29.04.2018, 10:39   #15
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Er macht nicht was er will, er macht, was er muss.
EFB ist offline  
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Alt 29.04.2018, 12:48   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es steht überall geschrieben, dass er das sofort raus zu geben hat, ohne irgendeinen Erbschein. Und er tut es nicht. Darum geht es,
Es dreht sich sinnlos im Kreis.
EFb hat sich auch noch einmal viel Mühe gegeben die tatsächliche Rechtslage zu schildern.
Die gefällt dir nicht, das kann man evtl. auch verstehen.

Wir sind hier im Bereich der Rechtsfragen und diese wurden bereits mindestens drei Mal beantwortet
Rechtslagen verändern sich auch nicht durch dringende Wünsche von Angehörigen. Bei weiteren sinnlosen Wiederholungen wird geschlossen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.04.2018, 12:57   #17
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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@Grumi:
Auch wenn du es scheinbar gerne anders hättest ist die Rechtslage anders.
Die Betreuung endet mit dem Tod. Der Betreuer teilt der Bank das Versterben des Betreuten mit. Damit löscht du Bank sofort die Zugriffsberechtigung des Betreuers.

Der Betreuer muss dann nur noch die Schlußrechnungslegung dem Gericht gegenüber machen und die Unterlagen an die legitimierten Erben herausgeben.
Das er den Inhalt eines Erbvertrages kennt spielt keine Rolle, es könnten ja noch neuere testamentarische Verfügungen bestehen. Daher gehört zu einem Testament auch das Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 29.04.2018, 13:12   #18
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Zitat von Grumi Beitrag anzeigen
Es GEHT UM DAS PRINZIP, um das Verhalten des Betreuers, der nicht mal kondoliert hat. Es steht überall geschrieben, dass er das sofort raus zu geben hat, ohne irgendeinen Erbschein.
Ein Erbschein ist wahrscheinlich nicht erforderlich, wenn sich die Erbfolge bereits eindeutig aus dem Erbvertrag ergibt. Allerdings müsst ihr trotzdem eure Erbenstellung nachweisen. Sobald der Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet wurde, geht ihr mit dem Erbvertrag und dem Eröffnungsprotokoll zur Bank und könnt über das Geld verfügen.

Der Betreuer ist dagegen aus der Sache raus. Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird sie den Betreuer nicht mehr über das Konto verfügen lassen. Selbst wenn euch der Betreuer – fahrlässigerweise – irgendwelche Zugangsdaten geben würde, könntet ihr nichts damit anfangen, weil der Zugang längst gesperrt ist.
FFB ist offline  
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Alt 29.04.2018, 15:43   #19
Grumi
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von FFB Beitrag anzeigen
Ein Erbschein ist wahrscheinlich nicht erforderlich, wenn sich die Erbfolge bereits eindeutig aus dem Erbvertrag ergibt. Allerdings müsst ihr trotzdem eure Erbenstellung nachweisen. Sobald der Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet wurde, geht ihr mit dem Erbvertrag und dem Eröffnungsprotokoll zur Bank und könnt über das Geld verfügen.

Der Betreuer ist dagegen aus der Sache raus. Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird sie den Betreuer nicht mehr über das Konto verfügen lassen. Selbst wenn euch der Betreuer – fahrlässigerweise – irgendwelche Zugangsdaten geben würde, könntet ihr nichts damit anfangen, weil der Zugang längst gesperrt ist.
Es handelt sich hier um einen notariell angefertigten Erbvertrag von beiden, der beim Amtsgericht hinterlegt ist und der auch nur vom Notar von beiden wieder hätte abgeändert werden können und das Amtsgericht hätte davon Kenntnis erlangt.
 
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Alt 29.04.2018, 17:51   #20
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Vor ein paar Wochen schriebst du noch von einer Generalvollmacht:

Zitat:
Zitat von Grumi Beitrag anzeigen
Der Ehemann hat [...] einen Betreuer bestellen lassen, obwohl die Ehefrau eine notarielle Generalvollmacht hat.
Wurde die Vollmacht inzwischen widerrufen (durch den Betreuer oder durch den jetzt verstorbenen Ehemann selbst)? Falls nein, und falls außerdem die Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt, könnte die Ehefrau theoretisch auch ohne Erbnachweis alle Verfügungen treffen, zu denen sie wirksam bevollmächtigt wurde.
FFB ist offline  
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Stichworte
kontodaten, schweigepflicht, tod des betreuten, unberechtigte handlungen, zugangsdaten


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