Zitat:
Zitat von agw
@Grumi:
Auch wenn du es scheinbar gerne anders hättest ist die Rechtslage anders.
Die Betreuung endet mit dem Tod. Der Betreuer teilt der Bank das Versterben des Betreuten mit. Damit löscht du Bank sofort die Zugriffsberechtigung des Betreuers.
Der Betreuer muss dann nur noch die Schlußrechnungslegung dem Gericht gegenüber machen und die Unterlagen an die legitimierten Erben herausgeben.
Das er den Inhalt eines Erbvertrages kennt spielt keine Rolle, es könnten ja noch neuere testamentarische Verfügungen bestehen. Daher gehört zu einem Testament auch das Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts.
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So ist es und daran kann auch der Betreuer nichts ändern.