Dies ist ein Beitrag zum Thema Instandhaltung Wohnung bei Grundsicherung und AK Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
A ntwort für Annegret:
vorab: Instandhaltung ist immer Sache des Vermieters - dafür zahlt man Miete aber:
Schönheitsreparaturen können dem ...
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04.05.2018, 10:41 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
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Instandhaltung Wohnung bei ....
A ntwort für Annegret:
vorab: Instandhaltung ist immer Sache des Vermieters - dafür zahlt man Miete aber: Schönheitsreparaturen können dem Mieter vertraglich auferlegt werden...... Deine Frage bezüglich Rollen: hatte grade auch das Problem - ich hatte super Schreibtischstuhl beim Discounter gekauft (auch ich muß sparen). Zuhause habe ich dann erst gelesen, dass die Rollen nur für Teppichboden geeignet sind. Ich hatte Glück und bekam im Bauhaus super Rollen (im Set kaufen = günstiger) geeignet für Laminat. Um die 9 Euro für 4 Rollen bezahlt und sind prima. Gruss Motzerella |
09.05.2018, 22:23 | #12 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Heute war viel los ;-)
Zunächst kam die Ablehnung des Antrages vom Sozi, mit einer Begründung aufgrund einer nicht mehr aktuellen Vorschrift (die neue, anders lautende ist seit dem 27.12.2017 auszuführen!) Dann bekamen wir, durch Zufall, um 17:30 einen Termin zu einer Gratisberatung bei einem RA für 19:45. Dieser sah sich die mitgebrachten Unterlagen kurz an und meinte dann, zusätzlich zur geänderten Arbeitsanweisung müsse es ein Antrag auf Schönheitsreparaturen sein, da diese zu übernehmen seien. (Im Antrag stand was von Renovierung und Instandhaltung - my fault :-/ ) Wieder was gelernt :-) Jedenfalls hätte ich noch eine Frage. Ganz doof, darf man jemandem, der die ganzen Arbeiten freiwillig macht, Geld geben, oder wäre das Schwarzarbeit? Ist Nachbarschafthilfe zwingend unentgeltlich? Ich habe damit null Erfahrung und möchte da ungern in Bedrängnis kommen. Fakt ist, die Arbeiten können vom Rolli nicht ausgeführt werden, eine Fachfirma könnte zwar (theoretisch) beantragt werden, würde aber ein vielfaches dessen kosten, was bei einem "Nachbarschafts-Trinkgeld" von sagen wir mal 10€/Stunde fällig wäre. Bitte helft mir da auf die Sprünge :-) MurphysLaw P.S: Wegen des Bodens ist die Haftpflicht informiert und nä Donnerstag kommt der Vermieter gucken, dann sehen wir weiter :-) |
10.05.2018, 11:56 | #13 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 195
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Instandh.... Wohnung ... Rollstuhl
Hallo Ihr Lieben - vor lauter Freude mal wieder mitreden zu können habe ich total überlesen, dass es hier um's Thema Rollstuhl-Rollen
bzw. da müßte man von Rolli-Rädern sprechen? geht und nicht um Schreibtischstuhl-Rollen!? Für Reparatur bzw. andere Räder für Rollstuhl beim Orthopäden/evtl. reicht auch Hausarzt , Rezept holen und ab zur Genehmigung durch die Krankenkasse/bzw. Hilfsmittelversorgung Pflegekasse. Liebe Grüße an Alle Motzerella |
10.05.2018, 15:54 | #14 |
Forums-Geselle
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Ort: Nürnberg
Beiträge: 157
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Hallo,
Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe gelten dann nicht als Schwarzarbeit wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn abzielen. Die Hilfsbereitschaft muss im Vordergrund stehen, nicht das Geld. Die Tätigkeit darf auch entlohnt werden sollte sich aber im niedrigen Sektor abspielen. Hoffe, dies hilft dir weiter. Grüße Gaby
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Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen. Erich Kästner |
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