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Instandhaltung Wohnung bei Grundsicherung und AK Wohnungsangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Instandhaltung Wohnung bei Grundsicherung und AK Wohnungsangelegenheiten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Stellt euch bitte vor, ihr habt eine Betreuung mit den AKs Wohnungsangelegenheiten und Ämter und Behörden. Nun steht bei ...


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Alt 01.05.2018, 20:45   #1
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard Instandhaltung Wohnung bei Grundsicherung und AK Wohnungsangelegenheiten

Hallo!

Stellt euch bitte vor, ihr habt eine Betreuung mit den AKs Wohnungsangelegenheiten und Ämter und Behörden.

Nun steht bei eurem Grusi-Empfänger (EM-Rentner ohne Rentenbezug) eine notwendige Instandhaltung des WoZis an, da die Tapeten durchs rauchen stark vergilbt sind und das (beim Einzug neue) Laminat durch den Rollstuhl mehrere tiefe Löcher hat.
Es muss also neu gestrichen und Laminat verlegt werden.

Im Mietvertrag steht lediglich, das der Mieter für alles aufkommen muss. Keine Fristen oder sonstiges. Familie gibts nicht und Freunde auch nicht, lediglich ist BEW vorhanden und es gibt den PG3.

Was nun? Woher bekommt ihr die Kohle für die Arbeiten/das Material? Wie geht ihr vor?

Gespannte Grüsse,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.05.2018, 07:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Nicht ganz einfach, vor allem auch deswegen weil einige Infos eher mal etwas dürftig sind.
Zitat:
Es muss also neu gestrichen und Laminat verlegt werden.
Warum? Hat er das Rauchen aufgegeben? Forderung des Vermieters? Auszug?
"Löcher" im Laminat wegen Rollstuhlnutzung? Hatte der keine Gummiräder?

Zitat:
Im Mietvertrag steht lediglich, das der Mieter für alles aufkommen muss.
Das heisst nichts, hier wäre zu prüfen ob das wirklich so ist da z.B. frühere Klauseln wegen Schönheitsrepararturen nicht mehr gelten.

Wenn es wirkliche Gründe für eine Renovierung gibt kann man sicher oder whrscheinlich bei guter Begründung ein Darlehen vom Sozialamt bekommen aber ob hier gute Gründe vorliegen?

Die kann ich/man bei den bisher gegebenen Infos bis jetzt noch nicht finden.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.05.2018, 11:58   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
Standard

Hier in Hannover kann man durchaus auch mal nach einer
Spende bei entsprechenden Organisationen nachfragen.
Die Situation schildern und auf das geringe Einkommen hinweisen.
Oder mit dem Betreuten eine Vereinbarung zum Sparen treffen.
Ist bei Rauchern natürlich etwas schwerer.
Oder halt das schon erwähnte Darlehen beim Leistungsträger (GruSi).

Gruß, marza
marza ist offline  
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Alt 02.05.2018, 21:22   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Wieso redet ihr eigentlich von DARLEHEN?

Ich fand z.B. dieses hier :

https://www.berlin.de/sen/soziales/t...8-01-01_1_47_1

Der Boden ist durchs "hin und herwackeln" und nicht Laminat-tauglichen Rädern an einigen Stellen zu Bruch gegangen. Trotz u.a. Bodenschutzmatte am Schreibtisch!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.05.2018, 22:26   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

In deinem Link steht folgendes:
"Kosten für notwendige Renovierungen oder Schönheitsreparaturen sind als mietvertraglich geschuldete Leistung während der Laufzeit des Mietvertrages oder bei berechtigter Forderung der Vermieterin oder des Vermieters bei Auszug im Rahmen der Kosten für die Wohnung zu übernehmen, soweit sie angemessen sind."

Mal ganz deutlcih gefragt und ich hate das in meiner ersten Antwort auch bereits angeschnitten: worin besteht die Notwendigkeit Nikotingelbe Wände zu weissen? Damit sie drei Jahre später wieder genauso gelb sind?

Daselbe gilt für die Schönheitsreparaturen.
Wenn der Mietvertrag das rechtlich hergibt dann kann man das Geld dafür vom Amt bekommen. Ob als Darlehen oder notwendige Zahlung hängt von der Notwendigkeit ab.
Die sehe ich bisher noch nicht, vielleicht also mal Butter bei die Fische.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.05.2018, 01:14   #6
"Nervensäge" vom Dienst
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 755
Standard

Im Mietvertrag selbst sind keine GENAUEN Fristen angegeben, dort steht lediglich "regelmässig"!
Welche Intervalle sind denn "regelmässig"?
Ist es sooo ungewöhnlich, nach über 7 Jahren Wohndauer den einzigen Raum, in dem Schäden am Laminat vorhanden sind und der geweisst werden soll, zu renovieren?
Dem Raucher selbst mache ich da wenig Vorwürfe. Es ist sein einziger Raucherraum, die anderen Zimmer in der Wohnung sind heile und weiss.

Wie machst du das bei deinen Rauchern in deren Wohnung? Welche Intervalle "akzeptierst" du, damit du aktiv wirst?

MurphysLaw

P.S.: Damals zum Einzug war es so, dass der Vermieter für 40€ Mehrmiete im Monat, die Wohnung komplett renoviert und komplett neues (jedoch eher minderer Qualität *denk*) Laminat verlegt hat.
Im Übergabeprotokoll steht für jeden Wohnraum und die Küche auch "Laminat neu".
MurphysLaw ist offline  
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Alt 03.05.2018, 06:52   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau mal hier:
https://www.berliner-mieterverein.de...107/010730.htm

Gerade auch dier Frage warum es um ein Darlehen gehen wird ist gut geschildert.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 03.05.2018, 11:41   #8
Stammgast
 
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Standard

@Michaela
Dein verlinkter Berliner Mieterverein verweist dazu auf ein BSG-Urteil (2008), dass mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen nicht vom Regelsatz gedeckt sind, sondern zu den erstattungsfähigen Wohnkosten gehören.

https://www.berliner-mieterverein.de...09/040912c.htm

Ansonsten wäre es auch ungerecht im Vergleich zu den Hilfeempfängern, die einen besseren Mietvertrag haben, wo der Vermieter die Schönheitsreparaturen schuldet.

+++++++++++

Zitat:
da die Tapeten durchs rauchen stark vergilbt sind und das (beim Einzug neue) Laminat durch den Rollstuhl mehrere tiefe Löcher hat.
Es muss also neu gestrichen und Laminat verlegt werden.
Die Renovierungsintervalle, die als "üblich" angesehen werden, sind wohl von Zimmer zu Zimmer verschieden. Sieben Jahre dürften aber bei jedem Raum ein übliches Intervall sein. Deshalb würde ich bei der Beantragung der Kostenübernahme gar nicht so das Rauchen in den Vordergrund stellen, sondern die "Üblichkeit".

Tiefe Löcher im Laminat: Das gehört nicht zur Instandhaltung der Wohnung. Es ist eine Beschädigung der Mietsache durch den Mieter, (wenn unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache versus normaler Verschleiß) - der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz. Hier wäre zu prüfen, ob die Haftpflichtversicherung des Mieters den Schaden abdeckt.

https://www.cosmosdirekt.de/private-...tsachschaeden/

Zitat:
Der Boden ist durchs "hin und herwackeln" und nicht Laminat-tauglichen Rädern an einigen Stellen zu Bruch gegangen. Trotz u.a. Bodenschutzmatte am Schreibtisch!
Gibt es denn wirklich explizit Rollstuhlräder, die nicht für Laminatboden geeignet sind? Was sagt der Rollstuhlhersteller dazu?
Wenn ich eine Haftpflichtversicherung wäre, würde ich evtl. prüfen, ob der Rollstuhlhersteller Gebrauchshinweise hat (wie Vorsicht bei Bodenbelägen wie Laminat) und ich würde ansonsten bezweifeln, dass das Laminat korrekt verlegt wurde.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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Alt 03.05.2018, 13:20   #9
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Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Annegret,

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen

Tiefe Löcher im Laminat: Das gehört nicht zur Instandhaltung der Wohnung. Es ist eine Beschädigung der Mietsache durch den Mieter, (wenn unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache versus normaler Verschleiß) - der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz. Hier wäre zu prüfen, ob die Haftpflichtversicherung des Mieters den Schaden abdeckt.

LG Annegret
Ich sehe das zwiegespalten.
Es gibt eine Haftpflichtversicherung, jedoch wurde (siehe PS) damals eben die Vereinbarung über die höhere Miete (44€/Monat) abgeschlossen, wofür eben u.a. im WoZi komplett renoviert und neu Laminat verlegt wurde. Für die gesamte Wohnung wurde also im Laufe von 7,5 Jahren rund 4000€ Mehrmiete bezahlt, womit das Laminat sicherlich "abschreibungsfähig" ist.
Könnte man da vielleicht den Vermieter ins Boot "ziehen"?

Neues Laminat mit höchster Gewerbeklasse + passenden Scheuerleisten und Trittschalldämmung (ist halt automatisch in den Angebot mit bei) läge inkl. Lieferung bei rund 240€. Für nen Grusi-Empfänger ne Menge Asche...
Selbst ein Zuschuss würde da schon ne Menge helfen!

Ihr seht, ich rotiere da iMo in alle Richtungen!

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 03.05.2018, 21:02   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
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Beiträge: 566
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Hallo MurphysLaw,

Zuerst sollte klar sein, wem der Boden gehört. Gehört er zur Mietsache oder nicht.

Wurde der Schaden dem Vermieter gemeldet? Hat sich der Vermieter schon irgendwie zu diesem Problem geäußert? Wer hat wen aufgefordert, den Schaden zu beheben?

Dann stellt sich die Schuldfrage: Handelt es sich um eine Beschädigung durch vertragswidrigen oder falschen Gebrauch der Mietsache durch den Mieter?

Zitat:
und komplett neues (jedoch eher minderer Qualität *denk*) Laminat verlegt hat.
Was ich nicht genau weiß, ist, wer wem beweisen muss (Mieter oder Vermieter) wie und warum der Schaden entstanden ist.

Als Mieter würde ich argumentieren, dass der Schaden durch normale Drucklast entstanden ist und vorsorglich sogar eine Bodenmatte untergelegt wurde. Ich würde beim Rollstuhlhersteller schriftlich anfragen, ob der Rollstuhl nur outdoor-geeignet ist. Und ich würde einem Bodenverleger mal Fotos von den Schäden zeigen und ihn um eine unverbindliche Diagnose bitten. Danach würde ich behaupten, dass der Boden nicht fachgerecht verlegt wurde.

Gehört der Boden dem Vermieter und ist unstrittig, dass der Schaden nicht dem Mieter zuzuordnen ist, muss der Vermieter den Boden auf seine Kosten instandsetzen.

Ich würde das einem Anwalt für Mietrecht vorlegen. Bei Grundsicherung kann man Beratungshilfe beantragen.

LG Annegret
Annegret ist offline  
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