Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute im Pflegeheim braucht neuen Fernseher im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe eine betreute im Pflegeheim. Sie ist nicht vermögend. Der Fernseher ist nun defekt und Sie braucht nen neuen.
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02.05.2018, 13:03 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.11.2017
Beiträge: 16
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Betreute im Pflegeheim braucht neuen Fernseher
Ich habe eine betreute im Pflegeheim. Sie ist nicht vermögend. Der Fernseher ist nun defekt und Sie braucht nen neuen.
Sie hat monatlich ca. ein Taschengeld von 100 EUR, keine Rücklagen. Ich habe nun einen Antrag auf Darlehen bei der Stelle für "Hilfe für Pflege gestellt". Wird aber wohl nach vorheriger telefonischer Anfrage abgelehnt. Frage an wen kann ich mich wenden damit Sie einen neuen Fernseher bekommt, oder hat Sie einfach Pech gehabt? Pflegeheim meint, das ist Privatsache. Geändert von Betreuertr (02.05.2018 um 13:09 Uhr) |
02.05.2018, 14:13 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Ein eigener Fernseher im Zimmer ist i. d. R. Privatsache. Wenn im Heimvertrag dazu nichts steht ist es private Ausstattung und vom Bewohner selber zu bezahlen.
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02.05.2018, 21:17 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Rein rechtlich wurde die Frage beantwortet.
Zur praktischen Lösung gibts Folgendes: Jammern, jammern, jammern bei Pfarrern/Pfarrgemeinenden, caritativen Organisationen, im Kleinanzeigenmarkt, Abteilung: zu verschenken. Nachfrage bei Betreuerkollegen (vielleicht über eine Komplettliste der Betreuungsbehörde) ob irgendwo eine Haushaltsauflösung ist und evtl. ein Gerät übrig. Unsere Obda hier hat ein Lager mit Gegenständen aus Spenden, Haushaltsauflösungen usw. zur Weitergabe an Obdachlose. Wenn man da jemanden kennt gibts ab und zu schon was geschenkt. Stiftungen ausfindig machen- ich hab sogar mal ne Stiftung für Hörgerätebatterien gefunden die drei Jahre lang die Dinger gezahlt hatte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
07.05.2018, 15:48 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 18.02.2018
Beiträge: 20
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Mir würde da spontan einfallen beim Sozialamt einen Antrag zu stellen, wobei dies bei Ersatzbeschaffungen auch abgelehnt werden kann.
Einen Versuch wäre es aber bestimmt wert.
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Die Welt ist voll von kleinen Freuden.
Die Kunst besteht nur darin - sie zu sehen. Li-Tai-Po |
08.05.2018, 08:47 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.05.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 122
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Ich beantrage für meine Klienten finanzielle Unterstützung zur Anschaffung defekter Haushaltsgeräte bei der Armenstiftung. Die haben bisher immer Hilfe gewährt, wenn man nachweist, dass der Klient Sozialhilfe bezieht.
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