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Nachweis einer chronischen Erkrankung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis einer chronischen Erkrankung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In der RUB las ich eine Diskussion über den Nachweis einer chronischen Erkrankung für die 1% Grenze bei der Zuzahlungsbefreiung. ...


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Alt 08.05.2018, 17:07   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Nachweis einer chronischen Erkrankung

In der RUB las ich eine Diskussion über den Nachweis einer chronischen Erkrankung für die 1% Grenze bei der Zuzahlungsbefreiung. Demnach soll es möglich sein, den Nachweis auch ohne den vom Arzt ausgefüllten Vordruck zu führen, wobei ich die Argumantation nicht ganz verstanden habe.
Ich habe aktuell auch eine Betreute, die chronisch krank ist, aber den Hausarzt nicht regelmäßig pro Quartal aufsucht, so dass dieser keine Bescheingung ausstellen kann.
Hat jemand hier eine Möglichkeit gefunden, ohne diese Bescheinigung die 1% Belastungsgrenze anerkannt zu bekommen?
mimi91 ist offline  
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Alt 08.05.2018, 17:44   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

nach meinen Erfahrungen muss diese Bescheinigung vorgelegt werden. Allerdings nichts jedes Jahr (frag mich aber nicht, wo dies steht....).
Das Ganze ist m.E. eh' sinnfrei, da den Krankenkassen ja alles über Arztbesuche, Verordnungen und Diagnosen bekannt ist. Wozu dann noch dieser bürokratische Firlefanz?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 08.05.2018, 20:19   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

meines Wissens reicht auch ein Grad der Behinderung von mindestens 60
Annegret ist offline  
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Alt 09.05.2018, 13:20   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
meines Wissens reicht auch ein Grad der Behinderung von mindestens 60
...wobei aber -soweit mir bekannt- dennoch der betr. Vordruck vom Arzt ausgefüllt und vorgelegt werden muss.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 10.05.2018, 12:07   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
Standard Nachweis einer chronischen Erkrankung

Hallo - lt. Aussage eines Arztes könnte man erst nach 1 Jahr chron. Erkrankung die 1 % Regelung bei Zuzahlungen bei der KK beantragen. Wer immer die chron. Erkrankung bei Deiner Betreuten erkannt hat kann ihr das doch bestätigen?
Gruss Motzerella
motzerella ist offline  
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Alt 10.05.2018, 20:06   #6
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

nach 1 Jahr: ja, aber nach meiner Kenntnis muss der Patient bei dem Arzt, der es bestätigen soll in diesem Jahr nach Erstkontakt nicht nur einmal erschienen sondern "regelmäßig" in Behandlung gewesen sein. Nach Erstbescheinigung verlangen die KK neue Bescheininigungen i. d. r. wieder nach 2 Jahren
mimi91 ist offline  
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Alt 13.11.2023, 13:53   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard

Moin,


ich hefte mich hier mal an:


Für dieses Jahr hat meine Mutter eine Bestätigung über eine chronische Krankheit von ihrem Arzt erhalten.
Muss diese nun für 2024 neu ausgestellt werden oder gilt sie ohne Zeitbeschränkung weiter?


Danke und Grüße
Atlanta ist offline  
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Alt 13.11.2023, 13:57   #8
Routinier
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: zwischen NRW & Niedersachsen
Beiträge: 1,278
Standard

Kann man so nicht beantworten, grundsätzlich ja, aber im Einzelfall ggf. nicht.

Da die Bescheinigung für den versicherten kostenfrei ist, im Zweifelsfall eine ausstellen lassen und dem Antrag beifügen, doppelt hält manchmal besser.
Mächschen ist offline  
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Alt 13.11.2023, 14:19   #9
Routinier
 
Registriert seit: 29.10.2018
Beiträge: 1,249
Standard

Es hängt wirklich von der individuellen Verwaltungspraxis der KK ab. Ich kenne z. B. eine KK, die geht dann, wenn die Voraussetzung für die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr vorliegt (Behinderung seit der Kindheit), automatisch davon aus, dass eine chronische Krankheit vorliegen muss, und berücksichtigt auch ohne Vordruck vom Arzt automatisch die niedrigere Zuzahlungsgrenze von 1 %.


Im Zweifel einfach bei der KK nachfragen.
Pichilemu ist offline  
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Alt 13.11.2023, 14:47   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2023
Ort: Nürnberg
Beiträge: 68
Standard

Danke für eure Rückmeldung.


Ich habe jetzt beim Sozialamt nachgefragt, da für 2024 das Amt die Zuzahlung als Darlehen vorstreckt, ob ich die Bescheinigung beim Arzt beantragen soll und dem Amt zuschicken lassen - die Antwort: Das Sozialamt braucht die Bescheinigung nicht.


Ich frage aber lieber doch bei der KK nach
Atlanta ist offline  
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