Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachweis einer chronischen Erkrankung im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
In der RUB las ich eine Diskussion über den Nachweis einer chronischen Erkrankung für die 1% Grenze bei der Zuzahlungsbefreiung. ...
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08.05.2018, 17:07 | #1 |
Routinier
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Nachweis einer chronischen Erkrankung
In der RUB las ich eine Diskussion über den Nachweis einer chronischen Erkrankung für die 1% Grenze bei der Zuzahlungsbefreiung. Demnach soll es möglich sein, den Nachweis auch ohne den vom Arzt ausgefüllten Vordruck zu führen, wobei ich die Argumantation nicht ganz verstanden habe.
Ich habe aktuell auch eine Betreute, die chronisch krank ist, aber den Hausarzt nicht regelmäßig pro Quartal aufsucht, so dass dieser keine Bescheingung ausstellen kann. Hat jemand hier eine Möglichkeit gefunden, ohne diese Bescheinigung die 1% Belastungsgrenze anerkannt zu bekommen? |
08.05.2018, 17:44 | #2 |
Berufsbetreuer
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Hallo,
nach meinen Erfahrungen muss diese Bescheinigung vorgelegt werden. Allerdings nichts jedes Jahr (frag mich aber nicht, wo dies steht....). Das Ganze ist m.E. eh' sinnfrei, da den Krankenkassen ja alles über Arztbesuche, Verordnungen und Diagnosen bekannt ist. Wozu dann noch dieser bürokratische Firlefanz? mfg |
08.05.2018, 20:19 | #3 |
Stammgast
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meines Wissens reicht auch ein Grad der Behinderung von mindestens 60
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09.05.2018, 13:20 | #4 |
Berufsbetreuer
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10.05.2018, 12:07 | #5 |
Forums-Geselle
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 195
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Nachweis einer chronischen Erkrankung
Hallo - lt. Aussage eines Arztes könnte man erst nach 1 Jahr chron. Erkrankung die 1 % Regelung bei Zuzahlungen bei der KK beantragen. Wer immer die chron. Erkrankung bei Deiner Betreuten erkannt hat kann ihr das doch bestätigen?
Gruss Motzerella |
10.05.2018, 20:06 | #6 |
Routinier
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Beiträge: 1,057
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nach 1 Jahr: ja, aber nach meiner Kenntnis muss der Patient bei dem Arzt, der es bestätigen soll in diesem Jahr nach Erstkontakt nicht nur einmal erschienen sondern "regelmäßig" in Behandlung gewesen sein. Nach Erstbescheinigung verlangen die KK neue Bescheininigungen i. d. r. wieder nach 2 Jahren
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13.11.2023, 13:53 | #7 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 68
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Moin,
ich hefte mich hier mal an: Für dieses Jahr hat meine Mutter eine Bestätigung über eine chronische Krankheit von ihrem Arzt erhalten. Muss diese nun für 2024 neu ausgestellt werden oder gilt sie ohne Zeitbeschränkung weiter? Danke und Grüße |
13.11.2023, 13:57 | #8 |
Routinier
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Beiträge: 1,278
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Kann man so nicht beantworten, grundsätzlich ja, aber im Einzelfall ggf. nicht.
Da die Bescheinigung für den versicherten kostenfrei ist, im Zweifelsfall eine ausstellen lassen und dem Antrag beifügen, doppelt hält manchmal besser. |
13.11.2023, 14:19 | #9 |
Routinier
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Beiträge: 1,249
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Es hängt wirklich von der individuellen Verwaltungspraxis der KK ab. Ich kenne z. B. eine KK, die geht dann, wenn die Voraussetzung für die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr vorliegt (Behinderung seit der Kindheit), automatisch davon aus, dass eine chronische Krankheit vorliegen muss, und berücksichtigt auch ohne Vordruck vom Arzt automatisch die niedrigere Zuzahlungsgrenze von 1 %.
Im Zweifel einfach bei der KK nachfragen. |
13.11.2023, 14:47 | #10 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 68
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Danke für eure Rückmeldung.
Ich habe jetzt beim Sozialamt nachgefragt, da für 2024 das Amt die Zuzahlung als Darlehen vorstreckt, ob ich die Bescheinigung beim Arzt beantragen soll und dem Amt zuschicken lassen - die Antwort: Das Sozialamt braucht die Bescheinigung nicht. Ich frage aber lieber doch bei der KK nach |
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