Dies ist ein Beitrag zum Thema Feststellung der Erwerbsminderung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Bevor es los geht ein paar Hintergrundinformationen zu meinem betreuten:
- untergebracht in einem psychsozialen Pflegeheim (Korsakov-Syndrom)
- Antrag ...
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12.05.2018, 09:23 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Feststellung der Erwerbsminderung
Hallo
Bevor es los geht ein paar Hintergrundinformationen zu meinem betreuten: - untergebracht in einem psychsozialen Pflegeheim (Korsakov-Syndrom) - Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wurde vor einem halben Jahr abgelehnt (Rentenantrag wurde glaube in 2014 vom Vorbetreuer gestellt), da er die Versicherungszeiten nicht erfüllt (war vor der Erwerbsminderung ca 5 Jahre in Kanada und Rentenzeiten könnten dort nicht ermittelt werden) - Bescheid Rentenablehnung habe ich dem Sozialamt übermittelt - vor kurzem wurde ein neues MdK-Gutachten erstellt wegen Runterstufung von Pflegegrad 5 auf 3, da sich sein körperliche Zustand hinsichtlich des Bewegungsapparates gebessert hat Folgenden Brief erhielt ich nun vom Sozialamt: „... am 28.02.2018 endete die Feststellung der vollen Erwerbsminderung für Herrn ... Sie werden gebeten, einen aktuellen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ab dem 01.03.2018 vorzulegen. Bitte setzen Sie sich diesbezügliche mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bitte informieren Sie uns bis spätestens 31.05.2018, ob die volle Erwerbsminderung wieder zeitlich befristet festgestellt wurde oder als Dauerrente gewährt wird...“ Frage an euch: Stellt die RV eine weitere Erwerbsminderung fest, wenn kein Rentenantrag mehr läuft? Bin ehrlich gesagt etwas überfragt, da meiner Meinung nach der Pflegegrad 3 mehr oder weniger alles aussagt. Der Mann geht am Rollator und ist geistig nicht ganz fit. Vielen Dank im Vorraus. LG Michael |
12.05.2018, 15:06 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Die Aufforderung dazu müsste eigentlich explizit von der GruSi kommen mit den entsprechenden Formularen. Wer finanziert den derzeitigen Heimaufenthalt?
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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12.05.2018, 18:24 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
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Das Sozialamt und die Pflegekassen.
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14.05.2018, 09:05 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Die kurz und bündigen Antworten/Erklärungen helfen jetzt mir nicht beim beantworten weiter.
Aus der Praxis kann ich dir nur sagen, bei Zahlung der Heimkosten durch das Sozialamt -eher LWV- muss gleichzeitig auch ein Grundsicherungsantrag gestellt werden sofern Anspruch besteht. Der verrechnet sich dann mit den Heimkosten. GruSi gibts aber nur bei festgestellter Erwerbsminderung ohne Anspruch auf ausreichende EU Rente. Das hat wieder was mit den Stadtsäckeln zu tun.
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