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Feststellung der Erwerbsminderung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Feststellung der Erwerbsminderung im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Bevor es los geht ein paar Hintergrundinformationen zu meinem betreuten: - untergebracht in einem psychsozialen Pflegeheim (Korsakov-Syndrom) - Antrag ...


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Alt 12.05.2018, 09:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
Standard Feststellung der Erwerbsminderung

Hallo

Bevor es los geht ein paar Hintergrundinformationen zu meinem betreuten:

- untergebracht in einem psychsozialen Pflegeheim (Korsakov-Syndrom)
- Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente wurde vor einem halben Jahr abgelehnt (Rentenantrag wurde glaube in 2014 vom Vorbetreuer gestellt), da er die Versicherungszeiten nicht erfüllt (war vor der Erwerbsminderung ca 5 Jahre in Kanada und Rentenzeiten könnten dort nicht ermittelt werden)
- Bescheid Rentenablehnung habe ich dem Sozialamt übermittelt
- vor kurzem wurde ein neues MdK-Gutachten erstellt wegen Runterstufung von Pflegegrad 5 auf 3, da sich sein körperliche Zustand hinsichtlich des Bewegungsapparates gebessert hat

Folgenden Brief erhielt ich nun vom Sozialamt:

„... am 28.02.2018 endete die Feststellung der vollen Erwerbsminderung für Herrn ... Sie werden gebeten, einen aktuellen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ab dem 01.03.2018 vorzulegen. Bitte setzen Sie sich diesbezügliche mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Bitte informieren Sie uns bis spätestens 31.05.2018, ob die volle Erwerbsminderung wieder zeitlich befristet festgestellt wurde oder als Dauerrente gewährt wird...“

Frage an euch: Stellt die RV eine weitere Erwerbsminderung fest, wenn kein Rentenantrag mehr läuft? Bin ehrlich gesagt etwas überfragt, da meiner Meinung nach der Pflegegrad 3 mehr oder weniger alles aussagt. Der Mann geht am Rollator und ist geistig nicht ganz fit.

Vielen Dank im Vorraus.

LG Michael
DerSchakal ist offline  
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Alt 12.05.2018, 15:06   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Stellt die RV eine weitere Erwerbsminderung fest, wenn kein Rentenantrag mehr läuft?
Ja denn nur die Feststellungen der DRV gelten für das GruSi Amt oder das JC als bindend was weitere Leistungen betrifft.
Die Aufforderung dazu müsste eigentlich explizit von der GruSi kommen mit den entsprechenden Formularen.

Wer finanziert den derzeitigen Heimaufenthalt?
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 12.05.2018, 18:24   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
Standard

Das Sozialamt und die Pflegekassen.
DerSchakal ist offline  
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Alt 14.05.2018, 09:05   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Die kurz und bündigen Antworten/Erklärungen helfen jetzt mir nicht beim beantworten weiter.

Aus der Praxis kann ich dir nur sagen, bei Zahlung der Heimkosten durch das Sozialamt -eher LWV- muss gleichzeitig auch ein Grundsicherungsantrag gestellt werden sofern Anspruch besteht. Der verrechnet sich dann mit den Heimkosten.
GruSi gibts aber nur bei festgestellter Erwerbsminderung ohne Anspruch auf ausreichende EU Rente.
Das hat wieder was mit den Stadtsäckeln zu tun.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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