Dies ist ein Beitrag zum Thema Inkassounternehmen will Forderung statt gegen Klient gegen Betreuerin einziehen im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend,
ich habe heute Post erhalten vom BID Bayerischer Inkasso Dienst. Text:" Sehr geehrte <ich>, wie Ihnen bekannt, haben ...
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15.05.2018, 21:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.12.2017
Beiträge: 95
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Inkassounternehmen will Forderung statt gegen Klient gegen Betreuerin einziehen
Guten Abend,
ich habe heute Post erhalten vom BID Bayerischer Inkasso Dienst. Text:" Sehr geehrte <ich>, wie Ihnen bekannt, haben wir gegen Sie für den oben genannten Kunden eine Forderung einzuziehen..." Es werden Beweise der Zahlungswilligkeit gefordert. Ein Anerkenntnis liegt bei, das zwar der Klient unterschreiben soll, es wird aber eine gesamtschuldnerische Haftung anerkannt. Weitere Maßnahmen werden angedroht. Nur in der Anschrift und in der Betreffzeile ist erahnbar, dass ich als Vertreterin angeschrieben bin. Hat jemand von Euch das schon mal erlebt? Wie seid Ihr damit umgegangen? Ich habe direkt die Aufsichtsbehörde (Landgericht) im Impressum der Homepage gesucht und gefunden, und werde mich wohl morgen beschweren und den Brief weiterleiten. MfG Clavinova |
15.05.2018, 22:25 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ja ich hatte sowas schon. Nur noch eine Nummer krasser: Stromschulden des Klienten. In dem Schreiben vom Inkasso stand: Gläubiger Firma x gegen Schuldner Frau Boomer.
Der Name des Klienten tauchte nirgends auf. Nur seine ehemalige Adresse als mit Strom belieferte Ort. War weniger lustig und dauerte 8 Monate, bis ich über den Vorstand des Energievetsorhers eine Klärung herbei führen konnte.
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
16.05.2018, 09:34 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich schreibe den Inkassobüros, dass - sofern zutreffend - bei dem Betr. nichts zu holen ist; amtliche Bescheide oder sonstige Unterlagen füge ich grundsätzlich nicht bei. Auch die sog. "Selbstauskünfte" werden von mir nicht ausgestellt und fliegen in den Papierkorb. Schuldanerkenntnisse und Haftungserklärungen ebenso. Bei pfändbarem Vermögen nutze ich den Service der Schuldnerberatung. mfg |
16.05.2018, 09:45 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.04.2013
Ort: Bayern
Beiträge: 199
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Ja, hatte ich auch schon. Die Arbeit von Inkassounternehmen ist in weiten Teilen digitalisiert und anscheinend hat die Software bei gesetzlicher Vertretung da so ihre Probleme - man wird ja wohl nicht schlechtes unterstellen dürfen .
Auch bei mir war mein erstes Schreiben zur Richtigstellung nicht erfolgreich. Da können Beschwerdeverfahren durchaus hilfreich sein, evt. auch die Beschwerdestelle des Inkassounternehmens. Das verleiht etwas Nachdruck. Ansonsten kann man solche Sachen in aller Gelassenheit auf sich zukommen lassen und natürlich kein Anerkenntnis - auch nicht als Vertreter - abgeben. Viele Grüße BineP |
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