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Auflösung Zweitwohnung gegen den Willen der Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auflösung Zweitwohnung gegen den Willen der Betreuten im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin im Anfang 2018 zur Betreuerin einer 80-jährigen Dame (Frau B.) bestellt worden, Aufgabenkreise umfassend, u.a. Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, ...


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Alt 18.05.2018, 17:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard Auflösung Zweitwohnung gegen den Willen der Betreuten

Ich bin im Anfang 2018 zur Betreuerin einer 80-jährigen Dame (Frau B.) bestellt worden, Aufgabenkreise umfassend, u.a. Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Gesundheitssorge.

Die Frau lebte zeitlebens allein in einer Eigentumswohnung, wo sie im Dezember 2017 einen leichten Infarkt erlitt und nach ein bis zwei Tagen von Rettungskräften aus der Wohnung geborgen wurde.

Inzwischen lebt Frau B. im Pflegeheim (zunächst Kurzzeitpflege, danach vollstionär) und fühlt sich dort zwar wohl, gibt aber an, dass sie in jedem Fall wieder nach Hause möchte. Das Pflegeheim befindet sich in einem Nachbarort ihres Wohnortes. Sie hat bislang nie versucht selbstständig wieder in ihre Wohnung zu fahren. Durchaus fährt sie aber auch mit dem Bus ab und an in die Innenstadt zum Einkaufen.
Nach mehreren Gesprächen mit Pflegeheimpersonal, den Ärzten und der Betreuten selbst, bin ich nun zu dem Entschluss gekommen, dass sie nicht wieder in die eigene Wohnung zurück sollte.
Aufgrund absolut fehlender Krankheitseinsicht, würde sie keine Hilfsdienste (Essen auf Rädern, Einkaufsdienst, Pflegedienst, Hausnotruf oder dergleichen) zulassen.
Es ist davon auszugehen, dass sie allein nicht mehr zurecht kommt, keine Arztbesuche wahrnimmt, vergisst regelmäßig zu essen/ zu trinken, sich mit ihrem Auto oder der Bahn verfährt (was in der Vergangenheit schon vorgekommen sein soll) und Medikamente nicht bzw. nicht regelmäßig einnimmt.

Grundsätzlich genügt ihre Rente gerade so um den aktuellen Heimplatz zu finanzieren und ihre Eigentumswohnung zu halten.
Allerdings leistet sich Frau B. seit über 30 Jahren eine Zweitwohnung ganz in der Nähe zu ihrer Eigentumswohnung.
Niemand weiß wofür sie diese nutzt oder was sich darin befindet. Sie zahlt hierfür monatlich 450 EUR Warmmiete.
Vermietet ist die Wohnung jedenfalls nicht. Frau B. gibt an, dass sie die Wohnung ohnehin auflösen will, was sie aber noch nicht geschafft habe (und sicherlich allein auch nie schaffen wird).
Sie möchte nicht, dass ich dies für sie erledige, möchte sich selbst darum kümmern und wird recht ungehalten, wenn ich das Thema anschneide. Es ist jedoch unrealistisch, dass Frau B. die Zweitwohnung jemals selbst auflöst.

Um die Heimkosten mittelfristig zu sichern, soll die Zweitwohnung also aufgelöst werden. Frau B. wird damit aus den genannten Gründen nicht einverstanden sein.
Die Rechtspflegerin wird der Wohnungskündigung vsl. zustimmen, da die Hauptwohnung noch erhalten bleibt. Aber wie soll ich die Wohnung räumen lassen ohne Schlüssel und Einverständnis der Frau B.?

Frau B. verrät nicht wo sich der Schlüssel zur Zweitwohnung befindet. Vermutlich weiß sie dies selbst nicht mehr. In der Hauptwohnung ist er nicht und bei Nachbarn auch nicht.
Die Hausverwaltung hat auch keinen Zweitschlüssel.
Frau B. wäre mit der Räumung der Zweitwohnung durch mich und das Betreten nicht einverstanden.
In der Zweitwohnung befinden sich eventuell Wertgegenstände, es gibt zwei recht hohe Hausratversicherungen dafür.

Fragen:

1.) Darf/ muss ich die Zweitwohnung unter diesen Voraussetzungen öffnen lassen (auf Kosten der Betreuten) und betreten zum Zwecke der Räumung nach (genehmigter) Wohnungskündigung?
2.) Muss ich für das Öffnen und Betreten ggf. eine betreuungsgerichtliche Genehmigung einholen? Kann das Gericht so etwas überhaupt genehmigen gegen den Willen der Betreuten? Auch eine Zweitwohnung fällt doch grundsätzlich in den Schutzbereicht Art. 13 GG
3.) Bin ich haftbar, wenn durch die längere Nicht-Kontrolle Schäden in der Wohnung (z.B. Rohrbruch, Ungezieferbefall) nicht (rechtzeitig) entdeckt werden?

Hat hier vielleicht einer der Forumsmitglieder Erfahrungen oder kennt Rechtsprechung?
Danke vorab!
sally_1009 ist offline  
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Alt 18.05.2018, 18:45   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin Sally

Die Rente reicht für die Eigentumswohnung und die Heimkosten? Das ist eigentlich prima.

Für die Zweitwohnung reicht sie nicht mehr? Eigentlich auch nicht schlecht - zumindest für eine Begründung, diese auflösen zu dürfen. Dafür würdest Du eine Genehmigung benötigen. Genauso, wie ür den Zugang zu der Wohnung, wenn die Betreute das nicht will.
Dass das Geld insgesamt nicht reicht, um auch die Zweitwohnung zu halten, wäre zumindest ein Teil Begründung für den Zugang und die Auflösung. (Es sei denn, dass noch genug Erspartes vorhanden ist, um auch diese Wonung längere Zeit hlaten zu können).

Wenn die Betreute gerne wieder in ihre Eigentumswohnung zurück will, dann kannst Du es ihr ja ermöglichen, da zumindest noch genut Mittel vorhanden sind, um Heim und Wohnung zu bezahlen.
Falls die Rückkehr in die Wohnung dann tatsächlich eine Überforderung der Betreuten darstellen sollte, dann wird sie auch akzeptieren im Heim zu bleiben und ggf. auch die Zweitwohnung auflösen wollen, bzw. Dich das erledigen lassen.

Ich hatte bis vor kurzem einen Betreuten, der nach einem Schwächeanfall und Krankenhausaufenthalt in einem Heim aufgenommen wurde. Er hatte ein schönes Haus mit noch schönerem Garten (und einem fähigen Gärtner...) und wollte auch gerne da wieder hin zurück. Ich konnte mich mit ihm einigen, dass er den Winter noch im Heim bleibt und dort das Gehen übt, damit er zu Hause auch in den Garten gehen kann. Hat er gemacht. Zum Frühling konnte er dann nach Hause. Zum Herbst mußte er allerdings wg. Gebrechlichkeit wieder in das Heim.
Den nächsten Frühling konnte er wieder zu Hause erleben. Zumindest für ein paar Wochen.
Das war für ihn eine gute Lösung, da er sich auch auf die Trennung von seinem Haus einstellen konnte.

Vielleicht ist das ja auch eine Idee für Deine Betreute.
Wenn sie es sich leisten kann.

MfG

Imre
__________________
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und daraus zu lernen.
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Imre Holocher ist offline  
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