Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Sozialleistungen für Kinder der Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialleistungen für Kinder der Betreuten im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, meine Betreute, Ausländerin mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, hat acht Kinder und ist alleinerziehend. Sie ist der deutschen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 22.05.2018, 13:02   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 15.02.2018
Beiträge: 4
Standard Sozialleistungen für Kinder der Betreuten

Hallo zusammen,
meine Betreute, Ausländerin mit Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, hat acht Kinder und ist alleinerziehend. Sie ist der deutschen Sprache nicht mächtig, auch nicht mal ansatzweise. Sie erhält derzeit Leistungen nach dem SGB II. Es gibt zwei Erziehungsbeistände und das Ambulant betreute Wohnen für die Mutter. Meine Aufgabenkreise umfassen u.a.Vermögenssorge und Vertretung gegenüber Behörden etc. Bislang habe ich mich um einige Angelegenheiten der Kinder mit gekümmert. Dies betrifft u.a. die Anträge und Verfahren für Sozialgeld, Aufenthaltserlaubnis, Familienversicherung, BuT-Leistungen, Übernahme Elternbeitrag für Kita-Beiträge. Daneben gibt es noch zwei gerichtliche Verfahren, eins für die Feststellung der Vaterschaft für ein Kind und ein Verfahren wegen Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss. Es ist klar, dass ich mit meinem Stundenkontingent nicht hin komme, auch nicht unter Berücksichtigungder sog. „Mischkalkulation“. Vom Jugendamt wurde ein Antrag auf Ruhen der elterlichen Sorge in den Bereichen Schule, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung bei Ämtern und Behörden und in Kindereinrichtungen gestellt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Der Amtsvormund kann jedoch keine der vorgenannten Angelegenheiten für die Kinder regeln, da dies nicht zu den festgestellten Aufgabenbereichen des Amtsvormundes gehört. Die Betreute selbst kann diese Anträge auch nicht stellen, sie ist hierzu nicht in der Lage. Die Erziehungsbestände sind bereitsüberlastet.
Meine Frage ist, wer ist für die Anträge auf Sozialgeld beim Jobcenter, die Familienversicherung, die BuT-Leistungen und vor allem für die Übernahme der Elternbeiträge für die Kitas zuständig? Meine bisherigen Recherchen haben hier sehr unterschiedliche Ansichten ergeben.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Lenna ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39