Dies ist ein Beitrag zum Thema Falsches Konto bei AOK angegeben im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Fehler gemacht und bei der AOK im November 2017 das Konto des Vaters meines Klienten statt ...
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23.05.2018, 10:47 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.05.2016
Ort: Ich wohne in NRW, in Hagen
Beiträge: 32
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Falsches Konto bei AOK angegeben
Hallo,
ich habe einen Fehler gemacht und bei der AOK im November 2017 das Konto des Vaters meines Klienten statt seines angegeben. Nun bekam der Vater das Krankengeld statt seiner und kann es nicht zurück zahlen. Dieser will mich nun verklagen weil ich sein Konto benutzt habe. Was tun? Danke, Anna Lena |
23.05.2018, 11:30 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Und das fällt heute erst auf???? Zitat:
Keine Ahnung ob er mit einer solchen Klage Erfolg hätte, aber dein Betreuter dürfte durch dich einen Vermögensschaden erlitten haben. Da solltest du dir mal Gedanken um die Erstattung des Krankengeldes machen.
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23.05.2018, 13:20 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Der Vater hat das Geld zu Unrecht erhalten und ist verpflichtet, es zurückzuzahlen. Er hätte auch schon von sich aus beri Geldeinang tätig werden müssen. Wie kommt er dazu, das Krankengeld seines Sohnes zu verbrauchen. Wahrscheinlich denkt er, Angriff ist die beste Verteidigung, wenn er droht, dich zu verklagen.
Lass dich anwaltlich beraten. |
23.05.2018, 16:15 | #4 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Mal ganz vorsichtig gefragt (auch wegen dem neuen Datenschutzgedöns) wieso hattest du eigentlich die Kontonummer des Vaters deines Betreuten? Wenn der Vater mit Entreicherung argumentiert ist die Kohle wohl erst mal futsch. Ich kann mich da nur Andreas anschliessen und würde deine Haftpflicht auf jeden Fall informieren. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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23.05.2018, 16:26 | #5 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
Verklagen könnte dich eher dein Klient, denn dem ist ja ein Schaden entstanden. Deswegen würde ich den Fall auch schleunigst deiner Versicherung melden, bei der du (hoffentlich) eine Vermögensschaden-Haftpflicht hast. |
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