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Betreuung unterbrochen (Vergütung?)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung unterbrochen (Vergütung?) im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich gebe Herrn Deinert grundsätzlich Recht. Aber aus der Praxis: das klappt hier nie. Ich kann die Richter noch so ...


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Alt 25.08.2018, 18:20   #21
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich gebe Herrn Deinert grundsätzlich Recht. Aber aus der Praxis: das klappt hier nie. Ich kann die Richter noch so oft nerven. Ich hab noch keine einzige vorläufige Betreuung rechtzeitig verlängert bekommen (sei es Umwandlung oder neue vorläufige Bestellung) . Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Betreuer (ohne Rechtsgrundlage) weiter kümmert, die Vergütung wird dann auch durchgehend gewährt. Bis dato ging das immer gut. Allerdings rechtlich Glatteis .
__________________
Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören
Boomer ist offline  
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Alt 25.08.2018, 23:52   #22
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nur, wenn man nach dem „Auslaufen“ alles stehen und liegen lässt. Das ist dann zwar rechtens, aber nicht unbedingt richtig, insbes. wenn klar ist, dass der Betreuungsbedarf eigentlich fortbesteht.
Um das mal zu konkretisieren: 7 Wochen vor Auslaufen der Betreuung habe ich eine Stellungnahme zur Umwandlunga bgegeben mit der Feststellung dass die Betreuung sicher nötig werden wird, langfristig, aber derzeit einfach keinen Sinn macht da die Betreute meint ein Betreuer sei eine reine Sekretärin die auf Zuruf zu springen hat. Sehr hoch zudem.
Ich bin zu alt zum Hüpfen. Da muss noch mal gut ein Jahr ins Land gehen bis jemand kapiert dass Hilfe keine Einbahnstrasse ist und dass eine Betreuung von gemeinsamer Auseinandersetzung lebt.
Einen freien Willen hat sie zweifelsohne und sie selbst lehnt die Betreuung ab.



Zitat:
Ich hab noch keine einzige vorläufige Betreuung rechtzeitig verlängert bekommen
In 18 Jahren ist das bisher nur drei Mal passiert, ich glaube um unser Gericht sind wir in vieler Hinsicht zu beneiden.


Zitat:
Jetzt sind wir auch noch für den Wiedervorlagenkalender des Gerichts verantwortlich...
Sind wir natürlich nicht.

An anderer Stelle hatte ich das schon mal gesagt, auch das Gericht hat in sich selbst manchmal mit Widrigkeiten zu kämpfen die es nicht unbedingt selbst verantwortet. Gutachter machen mal Urlaub und lassen Aufträge liegen usw. usw. sogar Geschäftsstellenmitarbeiter sollen manchmal Fehler machen. So what?
Es bringt uns nicht weiter zu jammern und zu stöhnen und "Schuldige" zu suchen. Das erzeugt leglich Frust und Hilflosigkeitegefühle. Jedem geht mal was daneben. Dafür gibts dann das Gespräch und damit eine Lösung- meistens wenigstens. Bisher hat es mich sowas erstmal nur verunsichert aber da die Vergütung weiterlief war das letztendlich o.k. Alltag halt.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.08.2018, 10:32   #23
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
Standard

Zitat:
Zitat von Boomer Beitrag anzeigen
Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Betreuer (ohne Rechtsgrundlage) weiter kümmert, die Vergütung wird dann auch durchgehend gewährt. Bis dato ging das immer gut. Allerdings rechtlich Glatteis .
Hallo, das Verhalten des Gerichts ist hier Rechtsverweigerung auf hohem Niveau. Wobei das Handeln während einer Betreuervakanz (Vertretung ohne Vertretungsmacht) sich ja nachträglich heilen lässt, wenn dann nach der Lücke der gleiche Betreuer mit gleichem Aufgabenkreis erneut bestellt wird. Blöd nur, wenn in der Zeit der Betreute stirbt oder wenn ein anderer oder gar kein Betreuer bestellt witd.

Zur Vergütung in der „Lücke“ hat nach zahlreichen anderen Gerichten auch der BGH entschieden, dass es für diese Zeit keine Vergütung gibt: https://dejure.org/dienste/vernetzun...%20ZB%20196/13

Nur gut, dass bei ihnen vor Ort wohl neben den Richtern auch der Bezirksrevisor wohl nicht auf die BGH-Rechtsprechung achtet. Dabei könnte die Staatskasse da ordentlich was sparen. Erstaunlich. Vielleicht erfahre ich via private Nachricht ja mal, welches Gericht solche Verhältnisse betreibt.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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