Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung unterbrochen (Vergütung?) im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich gebe Herrn Deinert grundsätzlich Recht. Aber aus der Praxis: das klappt hier nie. Ich kann die Richter noch so ...
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25.08.2018, 18:20 | #21 |
Routinier
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
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Ich gebe Herrn Deinert grundsätzlich Recht. Aber aus der Praxis: das klappt hier nie. Ich kann die Richter noch so oft nerven. Ich hab noch keine einzige vorläufige Betreuung rechtzeitig verlängert bekommen (sei es Umwandlung oder neue vorläufige Bestellung) . Hier wird davon ausgegangen, dass sich der Betreuer (ohne Rechtsgrundlage) weiter kümmert, die Vergütung wird dann auch durchgehend gewährt. Bis dato ging das immer gut. Allerdings rechtlich Glatteis .
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Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören |
25.08.2018, 23:52 | #22 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich bin zu alt zum Hüpfen. Da muss noch mal gut ein Jahr ins Land gehen bis jemand kapiert dass Hilfe keine Einbahnstrasse ist und dass eine Betreuung von gemeinsamer Auseinandersetzung lebt. Einen freien Willen hat sie zweifelsohne und sie selbst lehnt die Betreuung ab. Zitat:
Zitat:
An anderer Stelle hatte ich das schon mal gesagt, auch das Gericht hat in sich selbst manchmal mit Widrigkeiten zu kämpfen die es nicht unbedingt selbst verantwortet. Gutachter machen mal Urlaub und lassen Aufträge liegen usw. usw. sogar Geschäftsstellenmitarbeiter sollen manchmal Fehler machen. So what? Es bringt uns nicht weiter zu jammern und zu stöhnen und "Schuldige" zu suchen. Das erzeugt leglich Frust und Hilflosigkeitegefühle. Jedem geht mal was daneben. Dafür gibts dann das Gespräch und damit eine Lösung- meistens wenigstens. Bisher hat es mich sowas erstmal nur verunsichert aber da die Vergütung weiterlief war das letztendlich o.k. Alltag halt.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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26.08.2018, 10:32 | #23 | |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Zitat:
Zur Vergütung in der „Lücke“ hat nach zahlreichen anderen Gerichten auch der BGH entschieden, dass es für diese Zeit keine Vergütung gibt: https://dejure.org/dienste/vernetzun...%20ZB%20196/13 Nur gut, dass bei ihnen vor Ort wohl neben den Richtern auch der Bezirksrevisor wohl nicht auf die BGH-Rechtsprechung achtet. Dabei könnte die Staatskasse da ordentlich was sparen. Erstaunlich. Vielleicht erfahre ich via private Nachricht ja mal, welches Gericht solche Verhältnisse betreibt.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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