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Haus - Eigentumsaufgabe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus - Eigentumsaufgabe im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo. Hat schon mal jemand für einen Betreuten die Aufgabe des Eigentums an einer Immobilie erklärt ? https://dejure.org/gesetze/BGB/928.html Hintergrund: B. ...


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Alt 25.05.2018, 08:14   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard Haus - Eigentumsaufgabe

Hallo.

Hat schon mal jemand für einen Betreuten die Aufgabe des Eigentums an einer Immobilie erklärt ? https://dejure.org/gesetze/BGB/928.html

Hintergrund: B. Ist Eigentümerin einer völlig herunter gekommen Bruchbude. Darin wohnen noch 2 Mietparteien seit über 40 Jahren, die lassen sich von den Mängeln nicht verscheuchen. Wir kriegen sie auch nicht raus gekündigt. So dürfen z.B. die Balkone nicht mehr betreten werden wegen Einsturzgefahr. Das ganze Haus ist nass, verschimmelt, komplett abgesackt und damit schief. Und viele viele weitere Mängel.

Selbst ein Abriss ist nur schwer zu realisieren, da einseitig mit einem gemeinsamen Giebel angebaut.

B. lebt im Heim, schwere Demenz, nicht mehr geschäftsfähig. Ihr Spargeld schwindet. Am Haus kommen ständig Reparaturen, die wir durchführen lassen müssen. So musste z.B. eine neue Heizung rein, da die Mieter im Winter ohne Heizung da saßen. Oder ein Kammerjäger musste wegen einer Rattenplage her. Es werden noch weitere Reparaturen folgen. Und meine Klientin ist bald zahlungsunfähig.

Aufgrund der guten Lage in einer Geschäftsstraße gab das Wertgutachten noch 42.000 an.
Seit gut 2 Jahren versuchen der Makler und ich das Haus zu verkaufen. Zuerst ein Jahr zum Wert, dann noch ein Jahr für 20.000. Wir kriegen die Bude nicht los. Und die Zeit drängt.

1. Meine B. kann bald keine Reparaturen mehr zahlen, auch für die Heimkosten muss bald das Amt rein. Da helfen auch die sehr geringen Mieteinnahmen nichts mehr . Also einfach so weiterlaufen lassen nutzt nichts .

2. Die Gefahr, dass in der Bude mal was abstürzt ist hoch. Ich habe keine Lust auf irgendeine Form der Haftung

Daher überlege ich nun zusammen mit dem Makler, ob eine Aufgabe des Eigentums eine Lösung sein könnte.

Schon mal wer gemacht? In 2 Wochen hab ich dazu einen Termin mit einem Rechtspfleger . Und versuche mich diesbezüglich ein bisschen vorzubereiten.

LG
Boomer
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Alt 25.05.2018, 09:41   #2
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,080
Standard

Wenn das Grundstück noch was wert ist, wäre die Aufgabe des Eigentum wohl nicht ratsam.

Evtl. Bauordnungsamt der Stadt einschalten, die das Haus für unbewohnbar erklärt, dann müssen alle Mieter raus.

Hier wurden auch schon einige Häuser versiegelt, wegen mangelnden Brandschutz.

Sind die Mieter erstmal raus, Türen und Fenster vernageln.

Oder versuchen das Haus so schnell wie möglich in die zwangsversteigerung zu bekommen.

Ich glaube "ihr" habt noch kein Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG)?
ufzeer ist offline  
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Alt 25.05.2018, 11:48   #3
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Nein. Gerade nachgeschaut: gibt es bei uns nicht .

Bauordnungsamt wäre noch eine Idee .

Das Grundstück hat aufgrund der Lage auf jeden Fall einen Wert. Aber das Haus darauf macht diesen zunichte. Wie gesagt wäre auch ein Abriss für einen Interessenten kaum möglich, da dieser das Nachbarhaus in Mitleidenschaft ziehen würde. Die Maßnahmen, die dann zur Sicherung eingeleitet werden müssten, sind dann wieder so kostspielig und kompliziert, dass sich niemand findet , der das auf sich nimmt.

Wenn das Haus "still gelegt " und vernagelt werden könnte - wer ist dann haftbar, wenn z.B. ein Balkon auf nen Fußgänger stürzt? Verkehrssicherungspflicht läge dann ja weiter mit hohem Risiko bei mir. Die Wohngebäudeversicherung müsste ebenfalls weiter - zu dann wahrscheinlich sehr hohen Beiträgen- gezahlt werden. Auch das kann sich meine Betreute bald nicht mehr leisten . Diese Lösung erscheint mir auf den ersten Blick nicht sinnig.
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Alt 06.09.2018, 14:54   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Ich muss hier nochmal ran. Ich bin noch keinen Schritt weiter. 2 Makler haben mir inzwischen die Unverkäuflichkeit schriftlich bestätigt.

Bauordnungsamt tut sich nichts. Keine Reaktion. AG bzw Rechtspfleger hatte seit 4 Monaten noch keine Zeit für ein Gespräch dazu.

In 8 Wochen muss ich Sozialhilfe beantragen. Mal sehen was das Amt zu "dem Vermögen " sagt.

Weiß jemand wie man ein Haus in die Zwangsversteigerung bekommt? Wer könnte da helfen ? Makler oder Anwalt?

LG
Boomer
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Alt 06.09.2018, 18:04   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Sobald Sozialhilfe beantragt wird, wird der Sozialhilfeträger sich eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen - dann geht alles seinen Gang.

Zusätzlich sollte man noch die Zahlung der Grundsteuer und die der Gebäudeversicherung einstellen, dann gibt es auch von dieser Seite Bewegung.

Alternativ kann man versuchen, das Haus über ein Immobilienportal selbst zu verkaufen - Inserat kostet kaum etwas.

Zur Not kann man die Anzeige ja auch so abfassen, dass man gegen Höchstgebot verkauft und die schriftlichen Angebote dann dem Betreuungsgericht vorlegen.

Ist vielleicht günstiger als auf die Zwangsversteigerung zu warten - dadurch entstehen natürlich auch noch Kosten, die vorrangig von dem Erlös bei der Zwangsversteigerung bedient werden.

Viel Erfolg.
Schnieder ist offline  
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Alt 06.09.2018, 18:44   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
Standard

Hallo, die Verzichtserklärung für ein Grundstück ist dann nach § 138 BGB sittenwidrig (und damit nichtig), wenn damit bezweckt wird, private Verpflichtungen auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Das ist ständige Rspr bis hin zum BVerfG. Ich vermute, dass das aus diesem Grunde nichts wird. Hier ist die Zwangsversteigerung durch den SHT (und wenn nur für 1 Euro) die bessere Lösung. Wahrscheinlich wird der SHT aber auch nix machen, weil das Grundstück wohl (unter Abzug der Abrisskosten) keinerlei Wert hat und daher gar kein Vermögen nach § 90 SGB XII darstellt. Ich würde in diesem Fall der Gemeinde mitteilen, dass weder Geld für die Verkehrssicherung vorhanden ist und auch nicht zur Zahlung der Grundsteuer (wenn dem so ist). Und der Kommune (Ordnungsamt) anheimstellen, selbst im Wege der Ersatzvornahme das Haus abreißen zu lassen (Gefahr für die öff. Sicherheit). Und vorher natürlich für unbewohnbar erklären lassen. Die Schulden wird die Betreute mit ins Grab nehmen. So what. Die Erben, wenn sie nicht ganz blöd sind, werden ausschlagen. Dann hat der Staat des Grundstück doch, im Rahmen des Stastserbrechtes.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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