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ALG I und vollstionäre Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema ALG I und vollstionäre Unterbringung im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kurze Frage: Steht einem Betroffenen ALG I zu wenn er vollstationär in einem Heim (Sucht) untergebracht ist? Google spuckt nur ...


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Alt 12.06.2018, 14:51   #1
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard ALG I und vollstionäre Unterbringung

Kurze Frage:

Steht einem Betroffenen ALG I zu wenn er vollstationär in einem Heim (Sucht) untergebracht ist? Google spuckt nur Ergebnisse zu ALG II aus. Vielleicht bin ich auch zu doof zum suchen - ich finde nix. Arbeitsagentur und Landesamt spielen Pingpong mit mir und kommen auf keinen Nenner. Die einen wollen nicht zahlen, die anderen wollen aber das Geld von der B.

LG
Boomer
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Alt 12.06.2018, 20:44   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,596
Standard

Moin moin

ALG I ist ein durch Arbeit erworbener Anspruch und sollte deshalb dem Betreuten auch zustehen.
Andererseits ist ALG I dann auch einzusetzendes Einkommen.

Schöne Grüße an den Anwalt, der sich damit beschäftigen darf.
Diese Behördenstreitigkeit wäre mir einfach zu blöde.

MfG

Imre
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Alt 13.06.2018, 17:28   #3
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 58
Standard

Hi Boomer,


mit ALG ist es ein wenig umständlicher als mit ALG2.


Schau mal § 138 SGB 3. Wenn das Alles zutrifft, dann geh rückwärts auf 137 und 136.


Das Schema, da ich nicht weiß, ob länger als 6 Wochen über AUB usw.



Und den § 146 SGB 3 noch nachsehen. Evtl Krankengeld.

Der Haken wird aber die Verfügbarkeit sein.


MfG
Seb

Geändert von BBvSeb (13.06.2018 um 17:34 Uhr)
BBvSeb ist offline  
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Alt 13.06.2018, 18:03   #4
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Danke für die Tipps .

Krankengeld ist schon verbraucht, es handelt sich um eine "dauerhafte" offene vollstationäre Einrichtung, mal mindestens auf 2 Jahre Jahre ausgelegt .

In der Einrichtung wird sie in eine Arbeitstherapie eingegliedert . Verfügbarkeit ist nicht gegeben.
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Alt 13.06.2018, 18:45   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Wenn er schon 78 Wochen Krankengeld erhalten hat, müsste eigentlich vor Ablauf des Anspruches von der KK eine Aufforderung zur Rentenantragstellung gekommen sein.

Wenn er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat er auch keinen Anspruch auf ALG I, nach deinen Angaben steht er dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Erhält er von seinem Arzt weiter AU-Bescheinigungen oder werden die nicht mehr ausgestellt und wenn ja seit wann?

Du solltest zumindest umgehend formlos einen Rentenantrag stellen.
Schnieder ist offline  
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Alt 13.06.2018, 20:20   #6
Routinier
 
Registriert seit: 17.01.2015
Beiträge: 1,882
Standard

Rentenantrag ist schon seit 6 Wochen raus, bis dato ohne Reaktion .

Nein zur Zeit keine AU Bescheinigung seit Umzug in die Einrichtung Anfang Mai. Sie kommt aus dem Saarland und zog nach Bayern in die Einrichtung .
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