Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage ...
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14.06.2018, 12:32 | #1 |
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Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 7
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Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten
Hallo,
wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage selbsttätig an das Sozialamt stelle, wird die Antwort mir persönlich zugestellt oder generell nur dem Betreuer? MlG Rossi |
14.06.2018, 13:32 | #2 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
idealerweise Beiden - manche Behörden machen dies auch so vorbildlich. Wenn der Betreuer aber den betr. Aufgabenkreis inne hat, reicht es - soweit mir bekannt - dass man ausschließlich mit ihm korrespondert. Die Sache kann bzw. sollte ja dann mit d. Betreuten besprochen werden. mfg |
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