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Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten im Unterforum sonstige Rechtsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage ...


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Alt 14.06.2018, 12:32   #1
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Registriert seit: 17.01.2018
Beiträge: 7
Standard Frage wegen Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten

Hallo,

wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage selbsttätig an das Sozialamt stelle, wird die Antwort mir persönlich zugestellt oder generell nur dem Betreuer?

MlG

Rossi
Rossi ist offline  
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Alt 14.06.2018, 13:32   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Rossi Beitrag anzeigen
Hallo,

wie ist es eigentlich mit der Kommunikation zwischen Betreutem und den Behörden? Wenn ich einen Antrag oder eine Anfrage selbsttätig an das Sozialamt stelle, wird die Antwort mir persönlich zugestellt oder generell nur dem Betreuer?

MlG

Rossi

idealerweise Beiden - manche Behörden machen dies auch so vorbildlich. Wenn der Betreuer aber den betr. Aufgabenkreis inne hat, reicht es - soweit mir bekannt - dass man ausschließlich mit ihm korrespondert. Die Sache kann bzw. sollte ja dann mit d. Betreuten besprochen werden.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 14.06.2018, 13:45   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Siehe dazu auch : § 12 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. § 79 Abs. 3 AO bzw. §11 Abs. 3 SGB X jeweils i.V.m. § 53 ZPO


__________________
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agw ist offline  
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