Dies ist ein Beitrag zum Thema Patientenverfügung, muss der Betreuer einwilligen? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuer hat u.A. die Aufgabenkreise
- Gesundheitssorge
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungs- und Sozialleistungsträgern...
Ich möchte bis ...
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14.06.2018, 22:33 | #1 |
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Beiträge: 4
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Patientenverfügung, muss der Betreuer einwilligen?
Hallo,
mein Betreuer hat u.A. die Aufgabenkreise - Gesundheitssorge - Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungs- und Sozialleistungsträgern... Ich möchte bis zum 24.6.2018 eine Patientenverfügung erstellen, in der geregelt ist, wie im Falle einer kurz-, zeitweise und/oder totalen Pflegebedürftigkeit aufgrund von psychischen Erkrankungen und/oder Problemen, mit mir umzugehen ist oder wie ich zu behandeln bin oder werden möchte. Es ergeben sich für mich einige Fragen - muss ich meinen Betreuer über diese Verfügung informieren? - muss mein Betreuer die Patientenverfügung unterschreiben? - hat eine Patientenverfügung auch ohne Unterschrift meines Betreuers Rechtsgültigkeit? - müssen sich Ãrzte, Pflegepersonal etc. an meine Patientenverfügung halten? Wer kann weiter helfen? Vielen Dank LG Fenriz |
14.06.2018, 22:48 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Du solltest deinen Betreuer unbedingt über deine Verfügung informieren denn es wird im Bedarsfall seine Aufgabe sein deinen Willen umzusetzen. Dein Betreuer muss deine Verfügung natürlich nicht unterschreiben. Eine Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Angelegenheit des Betreuten die dieser nur selber erstellen kann. Eine Patientenverfügung stellt deinen Willen dar und muss für den Behandlungsfall akzeptiert werden. Siehe auch § 1901 a BGB
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