Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt die Rechnung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich betreue einen Mann, der geschlossenen untergebracht ist. Ein Mitbewohner schlägt ihm ins Gesicht und die Zahnprothese zerbricht.
Zahnarztkosten ...
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03.07.2018, 14:17 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
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Wer zahlt die Rechnung?
Hallo,
ich betreue einen Mann, der geschlossenen untergebracht ist. Ein Mitbewohner schlägt ihm ins Gesicht und die Zahnprothese zerbricht. Zahnarztkosten 35€. Der Täter ist nicht straffähig und ebenfalls geschlossen untergebracht. Seine Betreuerin sagt, er ist nicht straffähig und zahlt daher nicht. Der Zahnarzt freut sich nicht und will, dass mein Betreuter zahlt, obwohl er keine Schuld hat. Opferausgleich gibt es beim Sozialamt o.ä., kann ich einen langen Antrag stellen, ich weiss, aber die zahlen die Rechnung auch nicht. Der Zahnarzt wartet und ich auf eure Antwort. Vielen Dank. Liebe Grüße |
03.07.2018, 15:12 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Dein Betreuter hat einen Vertrag mit seinem Zahnarzt und schuldet ihm daher den Betrag.
Wo er sich die Summe als Regress wiederholt ist eine ganz andere Geschichte und muss den Zahnarzt nicht interessieren.
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03.07.2018, 22:43 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
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Ich würde § 829 BGB so interpretieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__829.html Wer nicht schuldfähig ist, muss den verursachten Schaden trotzdem zahlen, wenn er Kohle hat. Falles es einen aufsichtspflichtigen Dritten gibt (z.B. das Heim?) muss der den Schaden ersetzen, ... sofern er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Aufsichtspflicht so weit geht, dass man jede unvorhergesehene Ohrfeige verhindern muss. Dein B. muss, wie agw schon sagte, die Rechnung begleichen. Geht da vielleicht was über die Härtefallregelung Zahnersatz bei der Krankenkasse? |
04.07.2018, 13:01 | #4 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zitat:
(BGH, 29.11.2016 – VI ZR 606/15) |
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08.07.2018, 16:58 | #5 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
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Deliktunfähigkeit
Hallo, ist der Schädiger deliktunfähig (strafunfähig gibts nicht, im Strafrecht heißt das schuldunfähig), s. § 827 BGB, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Da hilft auch keine Haftpflichtversicherung. Der o.g. § 829 hilft da nicht wirklich, er wird nicht ohne Grund inoffiziell „Millionärsparagraph“ genannt. Warum stellt der Zahnarzt die Reparatur nicht der Krankenkasse in Rechnung? Die ist (auch) für die Instandsetzung von Hilfsmitteln zuständig. Wahrscheinlich ist ihm sein Budget da einfach zu knapp, da möchte er gerne was privat liquidieren.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
08.07.2018, 17:50 | #6 | ||
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
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Zahnersatz
Zitat:
Zitat:
Da müsste man jetzt wissen, wie weit die Kassenleistungen bereits ausgeschöpft worden sind. Vielleicht handelt es sich bei den 35 Euro ohnehin nur um Mehrkosten über die Regelversorgung hinaus? |
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19.07.2018, 00:03 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
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danke
vielen Dank
Ihr habt mir geholfen |
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