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Wer zahlt die Rechnung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt die Rechnung? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich betreue einen Mann, der geschlossenen untergebracht ist. Ein Mitbewohner schlägt ihm ins Gesicht und die Zahnprothese zerbricht. Zahnarztkosten ...


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Alt 03.07.2018, 14:17   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
Standard Wer zahlt die Rechnung?

Hallo,
ich betreue einen Mann, der geschlossenen untergebracht ist. Ein Mitbewohner schlägt ihm ins Gesicht und die Zahnprothese zerbricht.
Zahnarztkosten 35€.

Der Täter ist nicht straffähig und ebenfalls geschlossen untergebracht. Seine Betreuerin sagt, er ist nicht straffähig und zahlt daher nicht. Der Zahnarzt freut sich nicht und will, dass mein Betreuter zahlt, obwohl er keine Schuld hat.
Opferausgleich gibt es beim Sozialamt o.ä., kann ich einen langen Antrag stellen, ich weiss, aber die zahlen die Rechnung auch nicht.
Der Zahnarzt wartet und ich auf eure Antwort.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
rosbert ist offline  
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Alt 03.07.2018, 15:12   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Dein Betreuter hat einen Vertrag mit seinem Zahnarzt und schuldet ihm daher den Betrag.
Wo er sich die Summe als Regress wiederholt ist eine ganz andere Geschichte und muss den Zahnarzt nicht interessieren.
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 03.07.2018, 22:43   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 28.12.2014
Ort: München
Beiträge: 566
Standard

Ich würde § 829 BGB so interpretieren:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__829.html

Wer nicht schuldfähig ist, muss den verursachten Schaden trotzdem zahlen, wenn er Kohle hat.
Falles es einen aufsichtspflichtigen Dritten gibt (z.B. das Heim?) muss der den Schaden ersetzen, ... sofern er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Aufsichtspflicht so weit geht, dass man jede unvorhergesehene Ohrfeige verhindern muss.

Dein B. muss, wie agw schon sagte, die Rechnung begleichen.

Geht da vielleicht was über die Härtefallregelung Zahnersatz bei der Krankenkasse?
Annegret ist offline  
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Alt 04.07.2018, 13:01   #4
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard

Zitat:
Zitat von Annegret Beitrag anzeigen
Ich würde § 829 BGB so interpretieren:
Wer nicht schuldfähig ist, muss den verursachten Schaden trotzdem zahlen, wenn er Kohle hat.
"Dazu bedarf es stets eines Vergleichs der Vermögenslagen der Beteiligten, wobei für einen Anspruch aus § 829 BGB ein 'wirtschaftliches Gefälle' zugunsten des Schädigers vorliegen muss."

(BGH, 29.11.2016 – VI ZR 606/15)
FFB ist offline  
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Alt 08.07.2018, 16:58   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,787
Standard Deliktunfähigkeit

Hallo, ist der Schädiger deliktunfähig (strafunfähig gibts nicht, im Strafrecht heißt das schuldunfähig), s. § 827 BGB, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Da hilft auch keine Haftpflichtversicherung. Der o.g. § 829 hilft da nicht wirklich, er wird nicht ohne Grund inoffiziell „Millionärsparagraph“ genannt. Warum stellt der Zahnarzt die Reparatur nicht der Krankenkasse in Rechnung? Die ist (auch) für die Instandsetzung von Hilfsmitteln zuständig. Wahrscheinlich ist ihm sein Budget da einfach zu knapp, da möchte er gerne was privat liquidieren.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 08.07.2018, 17:50   #6
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 486
Standard Zahnersatz

Zitat:
Zitat von rosbert Beitrag anzeigen
ich betreue einen Mann, der geschlossenen untergebracht ist. Ein Mitbewohner schlägt ihm ins Gesicht und die Zahnprothese zerbricht. Zahnarztkosten 35€.
Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Warum stellt der Zahnarzt die Reparatur nicht der Krankenkasse in Rechnung? Die ist (auch) für die Instandsetzung von Hilfsmitteln zuständig. Wahrscheinlich ist ihm sein Budget da einfach zu knapp, da möchte er gerne was privat liquidieren.
Für mich klingt der Fall nicht nach Reparatur eines Hilfsmittels, sondern nach Wiederherstellung von Zahnersatz. Da gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung als Festzuschuss 50% der Kosten der Regelversorgung. Als Härtefall gäbe es sogar 100%, z.B. bei einem Heimbewohner, dessen Unterbringungskosten von der Sozialhilfe getragen werden (§ 55 Abs. 2 SGB V).

Da müsste man jetzt wissen, wie weit die Kassenleistungen bereits ausgeschöpft worden sind. Vielleicht handelt es sich bei den 35 Euro ohnehin nur um Mehrkosten über die Regelversorgung hinaus?
FFB ist offline  
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Alt 19.07.2018, 00:03   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 09.05.2013
Ort: Freiburg im Breisgau
Beiträge: 51
Standard danke

vielen Dank

Ihr habt mir geholfen
rosbert ist offline  
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