Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterstützung des PTV bzw. gesetzlicher Betreuerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
ich habe massive Probleme mit den Verhaltensweisen des PTV (psychosozialen Trägervereins). Anstatt adäquater Unterstützung bekomme ich seitens meines ...
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11.05.2008, 17:36 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Unterstützung des PTV bzw. gesetzlicher Betreuerin
Guten Tag,
ich habe massive Probleme mit den Verhaltensweisen des PTV (psychosozialen Trägervereins). Anstatt adäquater Unterstützung bekomme ich seitens meines Betreuers nur Ignoranz zu spüren. Von der Arge erhielt ich drei Tage verspätet die Leistungen. Das soll jetzt nicht das Thema sein, jedoch hielt der Betreuer es nicht für notwendig sich dieser Sache anzunehmen. Weiterhin sind 2 bis 3 Besuchstage pro Woche pro Woche anberufen worden. Innerhalb der letzten Woche ist der Betreuer man höre und staune 20 Minuten hier gewesen, wobei die Gesprächsführung auf meiner Seite beruhte. Auf die Frage ob er denn nächste Woche nochmal mit zum Doktor kommt: Zitat"ja also ähm nächste Woche is schlecht weil Donnerstag is ja n Feiertag". Wie soll ich mit so einem destruktivem Verhalten umgehen ? Ich habe Korrespondenz mit einer Rechtsanwältin aufgenommen, welche mir die Anforderung eines Beratungshilfescheins beim Amtsgericht empfohlen hat, sodass Sie den Fall betreuen kann. Soll ich diesen Beratungshilfeschein bei der gesetzlichen Betreuerin anfordern oder direkt ans Amtsgericht schreiben ? Außerdem las ich in §§1901 das die Betreuung bei einer berufsmäßigen Führung einen Betreuungsplan zu erstellen hat. Ist dieser fürs Gericht oder auch für den Betreuten ? Vielen Dank im Vorfeld für eure Unterstützung. Lieben Gruß SiFu |
12.05.2008, 22:36 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 08.02.2008
Beiträge: 31
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Übe dich doch in Selbständigkeit und wende dich selbst an das Gericht wegen diesem Beratungshilfescheins.
Wegen dem Betreuungsschein kenne ich mich nicht aus. Du könntest beim Vormundschaftsgericht fragen deshalb, oder ? Viele Grüße |
13.05.2008, 03:52 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vielen Dank für Deinen Ratschlag "keineAhnung"!!
Ich weiss jetzt zwar nicht welchen Betreuungsschein Du meinst, aber das wird schon richtig sein. Gruß SiFu |
14.05.2008, 00:03 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo SiFu,
was ist PTV. Handelt es sich dabei um Betreuer vom "Betreuten Wohnen" bzw. einer anderen Hilfeorganisation oder um einen Betreuungsverein, bei dem Deine gesetzliche Betreuerin angestellt ist? Solltst Du mit Mitarbeitern des "Betreuten Wohnens" Schwierigkeiten haben, kannst Du zunächst Rücksprache mit Deiner gesetzlichen Betreuerin nehme. Diese kann möglicherweise vermittlen. Beim "Betreuten Wohnen" ist Dir ein bestimmtes Stundenkontingent zugesagt worden. Dies kannst Du auch einfordern. Jedoch zählen auch Verwaltungsaufgaben zu diesen Stunden, so dass Du nicht die volle Stundenzahl für den direkten Kontakt einfordern kannst. Urlaub habe die Mitarbeiter allerdings auch an manchen Tagen und gerade die "Brückentage" sind sehr beliebt. Direkt eine Rechtsanwältin einzuschalten ist doch schon heftig. Lieber nochmal miteinander sprechen. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
14.05.2008, 09:36 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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PTV??
Hallo Kohlenklau,
also PTV heisst wörtlich übersetzt Psychosozialer Trägerverein von dem das "Betreute Wohnen" ausgeht. Die gesetzliche Betreuerin ist vom Gericht bestellt. Beide arbeiten Hand in Hand. Sodass ich bei dem kleinsten Veto auf Widerstand stoße in Form von geschulten rethorischen Ausweichmanövern. Deswegen die in Betrachtziehung der Rechtsanwältin sodass die Sachverhalte von unparteiischer Seite aus überprüft werden könnten. In wie weit ich Erfolg haben werde, wir die Zukunft ergeben. Ich möchte nur die Wahrheit ans Tageslicht bringen, eventuell kann ich was bewegen. Gruß SiFu Little Timmy took a drink, but he will not drink anymore. |
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beratungshilfe, beratungshilfeschein, betreutes wohnen |
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