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Kontopfändung - Auszahlung auf das Girokonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kontopfändung - Auszahlung auf das Girokonto im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von xxl Die Herausahme der Nachzahlungen aus der Pfändung kann ich beim Vollstreckungsgericht vermutlich auch nicht erreichen, weil ...


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Alt 12.07.2018, 23:33   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Zitat:
Zitat von xxl Beitrag anzeigen
Die Herausahme der Nachzahlungen aus der Pfändung kann ich beim Vollstreckungsgericht vermutlich auch nicht erreichen, weil das Einkassieren der Nachzahlung nicht die Existenz bedroht.
Schaut die Wohngruppe nun in die Röhre?

Die Nachzahlungen sind Leistungen, die durch die P-Konto-Bescheinigung freigegeben werden können, dann ist das Vollstreckungsgericht nicht zuständig. Alles andere, was nicht durch die P-Konto-Bescheinigung erfasst wird, kann beim Vollstreckungsgericht oder Vollstreckungsstelle eines öffentlichen Gläubigers als "Antrag auf individuelle Freigabe" von Kontoguthaben gestellt werden und wird dann durch einen Beschluss bescheinigt.
Die Wohngruppe schaut nicht in die Röhre, wenn der Antrag rechtzeitig vor Ablauf der 4 Wochen nach Geldeingang auf dem Konto gestellt wird.

Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 24.07.2018, 09:09   #12
xxl
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
Standard

Ja ,genauso ist es nun geregelt. Das Vollstreckungsgericht hat einen einstweiligen Beschluss zur Aussetzung der Pfändung erlassen und wird nach Anhörung der Gläubigerinnen die Nachzahlungen freigeben.
Für die laufenden Gruppenzuschläge habe ich eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages beantragt.


Mit dem reinen Verweis auf (§ 54 Absatz 3 Nr. 3 SGB I) war ich auf der Bank nicht weitergekommen, erschien mir aber auch logisch, da seit der Einführung des P-Kontos die Banken ja grundsätzlich nicht mehr auf die Art des Einkommens schauen, sondern auf der Grundlage von Freigrenzen und Beschlüssen entscheiden.



Und bislang musste ich auch noch nicht wegen versuchter Geldwäsche ins Gefängnis!



schöne Grüße und vielen Dank für die zahlreichen Anregungen!

Geändert von xxl (24.07.2018 um 09:19 Uhr)
xxl ist offline  
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