Dies ist ein Beitrag zum Thema KZP nach SGB V 39c. Wer zahlt die Unterkunft? im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
eine obdachlose Betreute muss nach einer Krankenhausbehandlung in die Kurzzeitpflege.
Da der Pflegegrad abgelehnt wurde, kommt sie nach § ...
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11.07.2018, 10:57 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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KZP nach SGB V 39c. Wer zahlt die Unterkunft?
Hallo,
eine obdachlose Betreute muss nach einer Krankenhausbehandlung in die Kurzzeitpflege. Da der Pflegegrad abgelehnt wurde, kommt sie nach §39c SGB 5 zur Kurzzeitpflege (KZP nach Krankenhausbehandlung). Das Sozialamt lehnt in diesem Fall die Übernahme der Kosten für die Unterkunft ab. Sie bezieht allerdings SGB II Leistungen. Ist das Job Center zuständig? Es ist ein Vertretungsfall und ich bin zeitlich ein wenig unter Druck. Daher hier die Frage. Gruß, Marza |
11.07.2018, 16:40 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Meiner Meinung nach wäre die Abteilung Krankenhilfe des Sozialamtes zuständig.
Nicht vergessen: beantragen kannst du überall. Nicht Du musst zwingend wissen wo du richtig oder falsch bist. Schreib dazu: sollte ihre Zuständigkeit nicht gegeben sein bitte ich um dringliche Weiterleitung an die zuständige Stelle mit Weiterleitungsnachricht an mich.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
12.07.2018, 10:23 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.03.2010
Ort: Hannover/Niedersachsen
Beiträge: 98
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Das Sozialamt hatte abgelehnt, da die nur Heimkosten übernehmen,
wenn ein Pflegegrad vorliegt und hier ist es ja Kurzzeitpflege nach Krankenhausbehandlung. Ein Antrag bei dem Job Center geht wohl heute raus. |
22.11.2018, 15:21 | #4 | |
Einsteiger
Registriert seit: 02.07.2016
Beiträge: 13
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Zitat:
Hallo Michaela, ich habe das gleiche Problem, Klientin bezieht GruSi und muss nach eine OP in KZP, aber ohne Pflegegrad. Ich habe bezüglich Krankenhilfe recherchiert, aber nichts zu Kurzzeitpflege gefunden. Hast du da Infos zu? |
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22.11.2018, 16:27 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Diese Form der Kurzzeitpflege zahlt eigentlich die Krankenversicherung (nicht die Pflegeversicherung). Daher liegt das Sozialamt mit seiner Nichzuständigkeitserklärung wohl richtig. Die Krankenkasse müsste das zahlen, soweit ich weiß, es muss aber vor der Maßnahme beantragt werden.
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22.11.2018, 16:34 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.07.2016
Beiträge: 13
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Hallo Flafluff,
ja, die KK übernimmt die Kosten für die Pflege, aber nicht die "Hotelkosten"... |
22.11.2018, 16:54 | #7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Sorry, da hatte ich zu ungenau gelesen. Dann, was Michaela sagt.
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24.11.2018, 15:26 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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In einem ähnlichen Fall (B. mit Grusi, auch nur über Sozialamt krankenversichert, kein Pflegegrad), hat sich das Sozialamt Abt. Hilfe zur Pflege für zuständig erklärt. Zusagen holte ich allerdings vorab ein und ich weiss nicht, ob eine Verpflichtung besteht.
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27.11.2018, 16:14 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 02.07.2016
Beiträge: 13
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Mittlerweile hab ich von einer anderen Mitarbeiterin des Sozialamtes die Auskunft bekommen, dass sie prüfen müssen, aus welchem Topf die Kosten übernommen werden. Aber ob sie die Kosten übernehmen müssen steht nun außer Frage.
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