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Einmalzahlung bei mittelloser Heimbewohnerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einmalzahlung bei mittelloser Heimbewohnerin im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, seit vorletzter Woche habe ich eine Betreute, die im Pflegeheim lebt und eine geringe Rente bezieht. Zur Deckung der ...


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Alt 13.07.2018, 12:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard Einmalzahlung bei mittelloser Heimbewohnerin

Hallo,

seit vorletzter Woche habe ich eine Betreute, die im Pflegeheim lebt und eine geringe Rente bezieht. Zur Deckung der Heimkosten wird Sozialhilfe und Pflegewohngeld bezogen. AK u.a. auch Vermögenssorge.

Sie hat vorzeitig ihre Lebensversicherung gekdg. und bekommt per 01.08. ca. 1.500 EUR ausgezahlt. Das Geld will sie für Schulden in der Einrichtung (ca. 1.300 EUR) verwenden, die sie sonst mtl. weiter mit 50 EUR vom Taschengeld abstottern müsste.

Geht das so einfach oder muss ich da die Kostenträger informieren (wenn ja, welche). Wird dann evt. der komplette Betrag angerechnet oder bleibt ihr noch was??

VG-Harry
HarryTuttle ist offline  
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Alt 13.07.2018, 12:57   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Moin moin

Eine LV mit 1500,00 € dürfte - wenn sonst keine Vermögen da ist - noch innerhalb des Freibetrages liegen, an dem das Sozialamt sowieso nicht rütteln kann.
Wenn die Betreute ihre Schulden damit begleichen will, dann darf sie dafür auch die LV kündigen. Das soll sie selber tun, weil Du sonst eine Genehmigung benötigen würdest.
Die Überweisung bzgl. der Schulden soll sie ruhig auch selber unterschreiben. (und ihren Willen dadurch kundtun).

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.07.2018, 16:19   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 490
Standard

Zitat:
Zitat von HarryTuttle Beitrag anzeigen
[...] Betreute [...] hat vorzeitig ihre Lebensversicherung gekdg. und bekommt per 01.08. ca. 1.500 EUR ausgezahlt.
Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Wenn die Betreute ihre Schulden damit begleichen will, dann darf sie dafür auch die LV kündigen. Das soll sie selber tun, weil Du sonst eine Genehmigung benötigen würdest.
In diesem Fall hat sie es ja anscheinend bereits selbst getan. Für den Betreuer ist es nur dann genehmigungspflichtig, wenn die vereinbarte Todesfallleistung höher als 3.000 Euro ist (OLG Nürnberg, 24.03.2016 – 8 U 1092/15).
FFB ist offline  
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Alt 14.07.2018, 13:13   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 02.12.2017
Ort: Westl. Münsterland
Beiträge: 68
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Eine LV mit 1500,00 € dürfte - wenn sonst keine Vermögen da ist - noch innerhalb des Freibetrages liegen, an dem das Sozialamt sowieso nicht rütteln kann.
Imre

jaja Imre, der Freibetrag... hätte ich auch selbst drauf kommen müssen (erst in Ruhe überlegen, dann gezielt fragen). Nein, Vermögen hat sie sonst nicht und unterschreiben kann sie noch richtig gut.


Vielen Dank!
HarryTuttle ist offline  
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