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Beschlossenes Wohnheim - Antrag Unterbringung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beschlossenes Wohnheim - Antrag Unterbringung? im Unterforum Aufenthalt - Freiheitsentziehung , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, Anträge auf Unterbringung nach BGB stelle ich für meine Betreute beim Betreuungsgericht. In diesem Fall wurde die Betreute ...


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Alt 17.07.2018, 20:17   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.04.2016
Beiträge: 216
Standard Beschlossenes Wohnheim - Antrag Unterbringung?

Hallo Zusammen,


Anträge auf Unterbringung nach BGB stelle ich für meine Betreute beim Betreuungsgericht. In diesem Fall wurde die Betreute in die Klinik entsprechend zugeführt. Beschluss und Gutachten lag vor (Schizophrenie seit 30 Jahren).


Betreuer, Gutachter und ambulante Hilfeeinrichtung vertreten die Meinung, das die Betreute dauerhaft in eine geschlossene Wohnform gehört. Die Klinik, wo die Betreute untergebracht war, sieht dies anders und argumentiert, das die rechtlichen Hürten nicht ausreichen. Weiter noch, die Betreute wurde noch vor dem Ende des Unterbringungsbeschlusses (3 Monate) aus der Klinik entlassen. Die Betreuerin war damit nicht einverstanden. Die Klinik entließ trotzdem.


Nun hat sich gezeigt, das die Betreute psychotisch ist und sich nicht selbst versorgen kann. Die Medikamente nimmt sie nicht ein, was auch bei Entlassung klar war.


Welche Möglichkeiten bestehen nun die Betreute in eine geschlossene Wohnform zu bekommen? Reicht ein Antrag bei Gericht durch die Betreuerin? Oder führt der Umweg über die geschlossene Unterbringung in die Klinik zum geschlossenen Wohnheim?


Leider hatte ich so was noch nie. Bisher kamen die Betreuten, falls notwendig, von der Akuttherapie in der Klinik in das geschlossene Wohnheim. Dabei hat sich immer der Sozialdienst der Klinik gekümmert (was natürlich angenehm war).


Danke und Grüße
Maren
MGleiss ist offline  
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Alt 17.07.2018, 22:00   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Hallo Maren,
Zitat:
Welche Möglichkeiten bestehen nun die Betreute in eine geschlossene Wohnform zu bekommen? Reicht ein Antrag bei Gericht durch die Betreuerin?
Ja.
LG Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 18.07.2018, 07:56   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Reicht ein Antrag bei Gericht durch die Betreuerin?
Jein. So ein Antrag muss vorliegen aber der muss/sollte - auf jeden Fall bei uns- durch eine kurze ärztliche Stellungnnahme gestützt sein. Das nächste dabei ist dann der Gutachterauftrag.
Hier wird auch verlangt, bevor eine solcheEntscheidung getroffen würde, dass der Betreuer darlegt was er alles unternommen hat die häusliche Situation zu stabilsieren/zu verbessern.


Zitat:
Betreuer, Gutachter und ambulante Hilfeeinrichtung vertreten die Meinung, das die Betreute dauerhaft in eine geschlossene Wohnform gehört.
Gutachter? Zu welcher Frage?


Zitat:
Oder führt der Umweg über die geschlossene Unterbringung in die Klinik zum geschlossenen Wohnheim?
Ausser bei Selbstzahlern ist das der sinnvolle Weg.

Von irgendwoher muss die fachärztliche Stellungnahme für den Kostenträger (u.U. reichen inzwischen dafür auch Krankenberichte), die Bescheinigung frei von ansteckenden Krankheiten, der IBRP, die Anmeldung zur HKP usw. ja kommen. Das macht nicht der Betreuer, vor allem nicht den Hilfeplan schreiben
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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