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Genehmigungspflich im Rahmen Gesundheitsfürsorge

Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflich im Rahmen Gesundheitsfürsorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen & Kollegen, ich habe eine Frage zwecks Genehmigungspflichten innerhalb der Gesundheitsfürsorge. Ich habe einen Betreuten der gesundheitlich sehr ...


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Alt 18.07.2018, 10:11   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 12.01.2018
Beiträge: 10
Standard Genehmigungspflich im Rahmen Gesundheitsfürsorge

Liebe Kolleginnen & Kollegen,




ich habe eine Frage zwecks Genehmigungspflichten innerhalb der Gesundheitsfürsorge. Ich habe einen Betreuten der gesundheitlich sehr sehr krank ist. Sein Zustand hat sich in den letzten Wochen sehr verschlechtert. Eben erhielt ich den Anruf des Seniorenzentrums in dem er lebt, dass der Arzt gestern Abend zur Visite dort war und angeordnet hat meinen Betreuten nur noch palliativ zu versorgen. Sprich er hat angeordnet das keine Krankenhauseinweisung mehr stattfinden soll, keine lebensverlängerten Maßnahmen durchgeführt werden und er hat wohl auch einige Medikamente schon abgesetzt sowie ein Bedarfsmedikament im Falle zu starker Schmerzen (Morphin) angeordnet.

Jetzt meine Frage - muss ich hier noch einmal eine Genehmigung vom Amtsgericht einholen?
Acceber ist offline  
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Alt 18.07.2018, 10:36   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Jetzt meine Frage - muss ich hier noch einmal eine Genehmigung vom Amtsgericht einholen?

Du musst dir überlegen bzw. entscheiden ob diese Anordnung im Sinn deines Betreuten ist.
Dann weiter hier:
Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon
nachlesen und zusätzlich bitte die Suchfunktion hier nutzen. Das Thema war gerade vor einigen Tagen aktuell.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.07.2018, 14:35   #3
FFB
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
Standard

Zitat:
Zitat von Acceber Beitrag anzeigen
Ich habe einen Betreuten der gesundheitlich sehr sehr krank ist. Sein Zustand hat sich in den letzten Wochen sehr verschlechtert. Eben erhielt ich den Anruf des Seniorenzentrums in dem er lebt, dass der Arzt gestern Abend zur Visite dort war und angeordnet hat meinen Betreuten nur noch palliativ zu versorgen. Sprich er hat angeordnet das keine Krankenhauseinweisung mehr stattfinden soll, keine lebensverlängerten Maßnahmen durchgeführt werden und er hat wohl auch einige Medikamente schon abgesetzt sowie ein Bedarfsmedikament im Falle zu starker Schmerzen (Morphin) angeordnet.

Jetzt meine Frage - muss ich hier noch einmal eine Genehmigung vom Amtsgericht einholen?
Das würde ich so interpretieren, dass der Arzt über die palliative Versorgung hinaus keine weiteren Behandlungsmaßnahmen mehr für medizinisch angezeigt hält. Wenn das zutrifft, gibt es keine Genehmigungspflicht.

Siehe auch: Beitrag Horst Deinert vom 08.07.2018
FFB ist offline  
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