Dies ist ein Beitrag zum Thema Genehmigungspflich im Rahmen Gesundheitsfürsorge im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
ich habe eine Frage zwecks Genehmigungspflichten innerhalb der Gesundheitsfürsorge. Ich habe einen Betreuten der gesundheitlich sehr ...
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18.07.2018, 10:11 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.01.2018
Beiträge: 10
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Genehmigungspflich im Rahmen Gesundheitsfürsorge
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
ich habe eine Frage zwecks Genehmigungspflichten innerhalb der Gesundheitsfürsorge. Ich habe einen Betreuten der gesundheitlich sehr sehr krank ist. Sein Zustand hat sich in den letzten Wochen sehr verschlechtert. Eben erhielt ich den Anruf des Seniorenzentrums in dem er lebt, dass der Arzt gestern Abend zur Visite dort war und angeordnet hat meinen Betreuten nur noch palliativ zu versorgen. Sprich er hat angeordnet das keine Krankenhauseinweisung mehr stattfinden soll, keine lebensverlängerten Maßnahmen durchgeführt werden und er hat wohl auch einige Medikamente schon abgesetzt sowie ein Bedarfsmedikament im Falle zu starker Schmerzen (Morphin) angeordnet. Jetzt meine Frage - muss ich hier noch einmal eine Genehmigung vom Amtsgericht einholen? |
18.07.2018, 10:36 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du musst dir überlegen bzw. entscheiden ob diese Anordnung im Sinn deines Betreuten ist. Dann weiter hier: Genehmigung der Heilbehandlung ? Betreuungsrecht-Lexikon nachlesen und zusätzlich bitte die Suchfunktion hier nutzen. Das Thema war gerade vor einigen Tagen aktuell.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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18.07.2018, 14:35 | #3 | |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 480
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Zitat:
Siehe auch: Beitrag Horst Deinert vom 08.07.2018 |
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