Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte als gesetzlicher Betreuer gegenüber des Pflegeheimes im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
Ich habe einige Fragen und hoffe Sie hier im Forum koennen mir helfen.
Ich habe die gesetzliche Betreuung ...
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19.07.2018, 13:24 | #1 |
Neuer Gast
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Ort: Mannheim
Beiträge: 2
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Rechte als gesetzlicher Betreuer gegenüber des Pflegeheimes
Guten Tag,
Ich habe einige Fragen und hoffe Sie hier im Forum koennen mir helfen. Ich habe die gesetzliche Betreuung fuer meine Mutter seid 12/2017. Das Pflegeheim benimmt sich unterste Schublade. Staendige Luegen, behandeln meine 65 jaehrige Mutter wie einen unmuendigen ( Sie ist extrem intelligent) Sie ist koerperlich schwer Krank und hat nur dann Kopfmässig ein Ausfall wenn die Werte sich verschlechtern und Sie eine azidose z.B hat. Zimmerschluessel wird nicht gegeben. Weder an mich noch ihr selbst. Sie hat ein Einzelzimmer. Sie wartet wenn Sie klingelt oft 45 bis 90 Minuten bis einer kommt. Sie ist bettlaegerig und kann nicht mehr laufen. Die wollen staendig sie uebergehen. Reden schlecht über Sie (heim rief bei mir an und sprach auf den Anrufbeantworter, haben aber vergessen aufzulegen) Ich hoerte dinge wie das Sie nicht ganz dicht sei. Vorfall gestern. Mutter kommt ins Krankenhaus da aufgefunden mit blauen Lippen und nicht ansprechbar. Ich ging abends ins Heim um Sachen zu holen und musste mir anhoeren ich duerfte nicht alleine ins Zimmer es wird alles aufgeschrieben was ich mitnehme. Zu zweit kamen die Damen und von wegen Anweisung von oben. Dann ist mir der Kragen geplatzt. Jetzt haben die den Bogen ueberspannt. Habe mir das natuerlich nicht gefallen lassen. Die uebergehen auch was ich sage bezueglich Medikamente usw. Ich habe die FREIWILLIGE gesetzliche Betreuung (Muttern wollte Betreuung da sie selbst saemtliche Angelegenheit nicht erledigen kann durch bettlägerigkeit) Aufgabenfeld Sorge fuer Gesundheit Vermoegenssorge Wohnungsangelegenheiten Entgegenahme oeffnen und Anhalten der Post Rechts-/Antrags und Behoerdenangelegenheiten Vertretung gegenueber der Einrichtung Welche Rechte habe ich somit genau in der Hand. Was muss ich mir bieten lassen? Danke im voraus Liebe Gruesse Fenjal |
19.07.2018, 16:35 | #2 | |||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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Solches zunächst mit der Pflege und der Pflegedienstleitung zu besprechen ist Betreueraufgabe. Zitat:
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Wenn du eine andere Meinung zu den Medikamenten hast dann ist es deine Aufgabe als Betreuer das mit dem Arzt zu klären. PS: ein kleiner persönlicher Nachtrag, wenn du im Heim so agierst wie du hier schreibst dann halte ich das für keine hilfreiche Art.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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