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Rechte als gesetzlicher Betreuer gegenüber des Pflegeheimes

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte als gesetzlicher Betreuer gegenüber des Pflegeheimes im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag, Ich habe einige Fragen und hoffe Sie hier im Forum koennen mir helfen. Ich habe die gesetzliche Betreuung ...


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Alt 19.07.2018, 13:24   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 19.07.2018
Ort: Mannheim
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Rechte als gesetzlicher Betreuer gegenüber des Pflegeheimes

Guten Tag,
Ich habe einige Fragen und hoffe Sie hier im Forum koennen mir helfen.
Ich habe die gesetzliche Betreuung fuer meine Mutter seid 12/2017.
Das Pflegeheim benimmt sich unterste Schublade.
Staendige Luegen, behandeln meine 65 jaehrige Mutter wie einen unmuendigen ( Sie ist extrem intelligent)
Sie ist koerperlich schwer Krank und hat nur dann Kopfmässig ein Ausfall wenn die Werte sich verschlechtern und Sie eine azidose z.B hat.
Zimmerschluessel wird nicht gegeben. Weder an mich noch ihr selbst. Sie hat ein Einzelzimmer.
Sie wartet wenn Sie klingelt oft 45 bis 90 Minuten bis einer kommt. Sie ist bettlaegerig und kann nicht mehr laufen.
Die wollen staendig sie uebergehen. Reden schlecht über Sie (heim rief bei mir an und sprach auf den Anrufbeantworter, haben aber vergessen aufzulegen) Ich hoerte dinge wie das Sie nicht ganz dicht sei. Vorfall gestern. Mutter kommt ins Krankenhaus da aufgefunden mit blauen Lippen und nicht ansprechbar. Ich ging abends ins Heim um Sachen zu holen und musste mir anhoeren ich duerfte nicht alleine ins Zimmer es wird alles aufgeschrieben was ich mitnehme. Zu zweit kamen die Damen und von wegen Anweisung von oben. Dann ist mir der Kragen geplatzt. Jetzt haben die den Bogen ueberspannt.
Habe mir das natuerlich nicht gefallen lassen. Die uebergehen auch was ich sage bezueglich Medikamente usw.
Ich habe die FREIWILLIGE gesetzliche Betreuung (Muttern wollte Betreuung da sie selbst saemtliche Angelegenheit nicht erledigen kann durch bettlägerigkeit)

Aufgabenfeld

Sorge fuer Gesundheit
Vermoegenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Entgegenahme oeffnen und Anhalten der Post
Rechts-/Antrags und Behoerdenangelegenheiten
Vertretung gegenueber der Einrichtung

Welche Rechte habe ich somit genau in der Hand.
Was muss ich mir bieten lassen?

Danke im voraus Liebe Gruesse Fenjal
Fenjal39 ist offline  
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Alt 19.07.2018, 16:35   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Welche Rechte habe ich somit genau in der Hand.
In der Hand hast du gar nicht aber du kannst innerhalb der vorgegebenen Aufgabenkreise agieren, Auskünfte einholen, Absprachen treffen usw.


Zitat:
Sie wartet wenn Sie klingelt oft 45 bis 90 Minuten bis einer kommt. Sie ist bettlaegerig und kann nicht mehr laufen.
Ein neutraler Betreuer bespricht erst mal diese Situation bzw. macht sich ein Bild davon wie die Situation genau ist. Danach fragt er höflich was los war, wie es dazu kommen konnte?

Solches zunächst mit der Pflege und der Pflegedienstleitung zu besprechen ist Betreueraufgabe.


Zitat:
Zimmerschluessel wird nicht gegeben. Weder an mich noch ihr selbst. Sie hat ein Einzelzimmer.
Die Schlüsselfrage wird im Heimvertrag vereinbart, schau nach was dort vereinbart und unterschrieben wurde.



Zitat:
ich duerfte nicht alleine ins Zimmer es wird alles aufgeschrieben was ich mitnehme.
Das wird oft gemacht, gerade wen es zuvor zu unergiebigen Auseinandersetzungen kam. Das Heim haftet für die Gegenstände deiner Mutter falls was weg kommt, also müssen sie auch nachvollziehen können was da war und was weg ist.


Zitat:
Die uebergehen auch was ich sage bezueglich Medikamente usw.
Du kannst die Pflegedoku einsehen aber in die Medis hast du nicht reinzureden. Die werden vom Arzt verordnet und genau dieser verordnung nach auch gegeben. Freihändige Änderungen sind verboten.
Wenn du eine andere Meinung zu den Medikamenten hast dann ist es deine Aufgabe als Betreuer das mit dem Arzt zu klären.


PS: ein kleiner persönlicher Nachtrag, wenn du im Heim so agierst wie du hier schreibst dann halte ich das für keine hilfreiche Art.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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