Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer zahlt das ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich müsste für meine mittellose türkische Betreute von Lübeck nach Hamburg fahren, um den Reisepaß verlängern zu lassen.
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15.05.2008, 11:11 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Wer zahlt das ?
Hallo,
ich müsste für meine mittellose türkische Betreute von Lübeck nach Hamburg fahren, um den Reisepaß verlängern zu lassen. Hin- und Rückfahrt kosten ca. 25 Euro für den Zug plus Busfahrkarte in Lübeck und Hamburg, die Verlängerung 71,-- Euro. Lange Wartezeit ist einzuplanen. Die Betreute hat ca. 300 Euro auf dem Konto. Eine Ermäßigung für Sozialhilfeempfänger gibt es lt. Generalkonsulat nicht. Wer zahlt die Kosten ? Muss ich das von der Betreuungspauschale zahlen oder kann ich das Geld vom Taschengeldkonto nehmen ? Gruss Andreas |
15.05.2008, 11:22 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Andreas,
'selbstverständlich hast du alle Ausgaben für deine Betreuten auch noch von deiner Pauschale zu begleichen. Dafür ist doch die Pauschale da. Wusstest du das nicht?' Na hör mal. Hast du die Vermögenssorge, dann hat die Betreute die Kosten aufzuwenden. Und wenn das Geld nicht vorhanden ist, dann Rechtshilfeersuchen beim Ausländeramt oder Standesamt. Wenn die Gesellschaft die BürgerInnen entrechten will, dann bitte schön konsequent. Wenn sich die Ämter weigern - eine Etage höher. Wenn es nicht reicht - mal die örtliche Presse anfragen, ob sie sich der Angelegenheit annehmen will. Aber natürlich erst dann, wenn alle anderen Register schon gezogen wurden. Du musst überhaupt nicht fahren. Du hast zu deligieren. Der Job des Betreuers, egal ob ehrenamtlich oder beruftstätig, ist outsourcing - sprich einen Blöden finden, ders für dich macht. Oder hast du dich schon in den schwarzen Peter verguckt und magst ihn nicht mehr weitergeben? Besten Gruß Heinz |
15.05.2008, 11:35 | #3 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Heinz schreib:
Der Job des Betreuers, egal ob ehrenamtlich oder beruftstätig, ist outsourcing - sprich einen Blöden finden, ders für dich macht also diesen satz mus ich mir jetzt abe rgut merken:O) klasse formuliert. Aber es stimmt meine Betreuerin delegiert auch nur. wiel nix anders kriegt sie emhr bezahlt. abe rich finde das trotzdme gut das andreas das selber macht. nur ist es wahrscheinlich echt zu seinem privatvergnügen:O(((( leider!!!! mist gesetze. lg MOMO |
16.05.2008, 15:50 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Heinz schreib:
Der Job des Betreuers, egal ob ehrenamtlich oder beruftstätig, ist outsourcing - sprich einen Blöden finden, ders für dich macht. Hallo, auch ich bin Heinz sehr "dankbar" für diesen Satz. Da ich Betreuungen beruflich erst seit einem Jahr führe, befinde ich mich ab und zu immer noch in dem "inneren Konflikt", was ich denn jetzt nun selbst erledige bzw. was ich delegieren kann - wahrlich kein einfacher Prozess. Vor meinem Studium der Sozialpädagogik arbeitete ich im mittleren Verwaltungsdienst einer Behörde - bekanntlich ein Berufsfeld, bei dem man oft der letzte A.... ist. Delegieren ist da nicht. Insofern fällt es mir manchmal noch schwer, anderen was "hinzudrücken". Um mehrere Betreuungen sachgerecht zu führen, ist dies jedoch unumgänglich. Ich arbeite daran... Was die Ausgangsfrage anbelangt: Vor einiger Zeit meldete ich das Auto eines ALG2-Empfängers ab, da dieser für längere Zeit im Krankenhaus war; Kosten so um die 40,- Euro. Da der Betreute damals nicht flüssig war, legte ich den Betrag aus und vereinbarte mit ihm, dass er mir die Kohle bei nächster Gelegenheit zurückgibt - was er auch tat. Grundsätzlich sehe ich die Sache aber natürlich wie Heinz. Solche Kosten sind m.E. nicht von der Pauschale zu zahlen; Betreuer sind schließlich kein Wohlfahrtsinstitut - dann schon eher eine Art "Robin Hood": Den Reichen (Ämter und Behörden)was nehmen und an die Bedürftigen verteilen mfg Geändert von carlos (16.05.2008 um 16:31 Uhr) |
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Stichworte |
ehrenamt, kosten, vergütung |
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