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Pflicht des Arztes zum Hausbesuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflicht des Arztes zum Hausbesuch im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, wie verhält es sich mit der Pflicht zum Hausbesuch beim Arzt? Angeblich soll auch ein Neurologe dazu verpflichtet sein, ...


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Alt 23.07.2018, 23:29   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Pflicht des Arztes zum Hausbesuch

Hallo,


wie verhält es sich mit der Pflicht zum Hausbesuch beim Arzt?



Angeblich soll auch ein Neurologe dazu verpflichtet sein, aber ich habe so einen Fall noch nie erlebt.


Eure Erfahrungen würden ich interessieren.


Vielen Dank,


Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 24.07.2018, 07:53   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
wie verhält es sich mit der Pflicht zum Hausbesuch beim Arzt?
Ich kenne gar keine Pflicht zum Hausbesuch- bei keinem Arzt.
Wenn es kritisch wird ist der Notarzt zu verständigen, der ist der Einzige der dann tatsächlich kommen muss.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2018, 08:00   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Angeblich sind Ärzte ja grundsätzlich zu Hausbesuchen verpflichet, könen sich jedoch darauf berufen:
Zitat:
Ist der Arzt an der Hilfeleistung gehindert (z.B. Wahrnehmung anderer wichtiger Pflichten) oder kann der Patient außerhalb der Sprechstunden durch den Not- oder Bereitschaftsdienst der Ärzteschaft ausreichend medizinisch versorgt werden. kann eine Rechtspflicht zum Hausbesuch entfallen

Siehe hierzu u.a.:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Grundzuege/hausbesuche.php
Nach meinen Erfahrungen nehmen Hausbesuche - abgesehen von Heimen - immer mehr ab; besonders Fachärzte sehen sich hier anscheinend nicht in der Pflicht. Es wäre schön, wenn Herr Spahn auch dieses Manko mal ins Visier nähme.



mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.07.2018, 08:06   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry, hab`s eben nochmal nachgelesen. Theoretisch lag ich scheinbar voll daneben mit der Pflicht. Praktisch wohl eher nicht.

KVHH - Hausbesuche


Zitat:
Grundsätzlich kann der Arzt den Hausbesuch auf Zeiten vor oder nach seiner Sprechstunde legen.

<<Zwischentext habe ich rausgenommen<<

Besuche außerhalb des üblichen Praxisbereiches kann der Arzt ablehnen.
So, da haben wir es.

Er kann vorher oder nachher- aber er kann genau das auch ablehnen. Gummibestimmung.
Wenn zudem der Hausbesuch Bestandteil des Vertrages ist dann kann - so wie ich das höre in der Praxis- aber scheinbar auch jeder Arzt diesen Bestandteil des Vertrages von vorneherein ausschliessen. Fast die erste Betreuerfrage bei der Hausarztsuche ist ja immer: machen sie Hausbesuche. (Fast) Standard- Antwort: ein glattes Nein wegen Überlastung.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 24.07.2018, 21:43   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard Erfahrungswerte

Hallo an die Antwortgeber,


danke schön. Das hatte ich auch gelesen mit dem Vertrag, außerdem kann der Hausarzt delegieren, wenn er selbst nicht kommen kann.

Auf die Frage gestoßen bin ich, als mir neulich gesagt wurde, dass auch ein Neurologe zum Hausbesuch verpflichtet sei. Ich war sehr erstaunt, denn wenn "unser" Neurologe 20 km weit fahren wollte, um einen Hausbesuch in seinem Einzugsgebiet zu machen, wäre die Wartezeit auf einen normalen Termin wohl bei einem Jahr, jetzt ist sie bei drei bis vier Monaten.


Unglücklich ist übrigens die Wahl des Faxes als Kontaktmedium, um den Arzt um einen Hausbesuch zu bitten. Sollte man lassen, der Arzt fühlt sich genötigt.


Allerdings stelle ich mir immer wieder die Frage: wie umgehen mit schweren Alkoholikern, die allein leben, sich immer wieder m.o.w. besinnungslos trinken. Wenn dann im Rausch noch eine massive Blinddarmreizung, eitrige Mandeln, eine Lungenentzündung oder hohes Fieber dazu kommt, was dann?


Mehr oder weniger ratlose Grüße,
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 24.07.2018, 22:21   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Unglücklich ist übrigens die Wahl des Faxes als Kontaktmedium, um den Arzt um einen Hausbesuch zu bitten. Sollte man lassen, der Arzt fühlt sich genötigt.

Auch wenn der Gott in Weiß dies so emfinden mag; für mich ist wichtig nachzuweisen, dass ich meiner Betreuerpflicht nachkomme und ihn bei Bedarf ersuche. Hinterher wird sonst leicht ein anderer Schuh draus; nach dem Motto: Der Betreuer hat den Arzt nicht über die Behandlungsbedürftigkeit informiert....


mfg
carlos ist offline  
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Alt 24.07.2018, 22:31   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
Standard

Sehe ich auch so (und ich gehe davon aus, dass es auch nicht Dein liebstes Hobby ist, Ärzte zu ärgern) - der Arzt findet aber, ich sollte anrufen...und mir seinen Text "Sie rufen leider außerhalb unserer Sprechzeiten an" anhören und mit ihm persönlich oder auch telefonisch sprechen (kein Scherz) "und Hausbesuche nicht mehr per Fax zu ordern"

Da gab es schon mal eine Beschwerde.
Geranie ist offline  
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Alt 24.07.2018, 22:37   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Zitat:
Zitat von Geranie Beitrag anzeigen
Allerdings stelle ich mir immer wieder die Frage: wie umgehen mit schweren Alkoholikern, die allein leben, sich immer wieder m.o.w. besinnungslos trinken. Wenn dann im Rausch noch eine massive Blinddarmreizung, eitrige Mandeln, eine Lungenentzündung oder hohes Fieber dazu kommt, was dann?
Hallo Geranie,
so hart es sich anhören mag:
Wenn ein Alkoholiker in keine Einrichtung ziehen will und sich zu Hause oder in der Öffentlichkeit hemmungslos betrinken will, dann musst Du das meines Erachtens akzeptieren.
Viele meiner Säufer jedoch haben den Impuls, trocken leben zu wollen. Dann unterstütze ich wo und wie ich nur kann.
Wer aber weiter trinken will und sich der Konsequenzen irgendwie bewusst ist - bitte, der soll trinken.
Wenn dann noch weitere gesundheitliche Risiken dazu kommen - bitte.
Einzige Möglichkeit dann noch steuernd einzugreifen wäre der Einwilligungsvorbehalt (nicht zum Getränk, zum Vermögen). Ich habe so einen Fall, der erhält für sein Hobby wöchentlich 15 Euro.
Das macht dann vielleicht zwei Räusche pro Woche, wenn er nicht bei anderen schnorrt, den Rest der Zeit ist er trocken.
Andere Option wäre es, einen Pflegedienst einmal täglich nach dem Rechten sehen zu lassen, dann kann in der Krise hoffentlich rechtzeitig interveniert werden.
LG Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 24.07.2018, 22:56   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2011
Beiträge: 203
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Hallo Volker,


danke, ich bin da ganz bei Dir. Es gibt pro Woche 100 € für alles. Aber es wird sich ständig beschwert ...
Der PD hat nach 2 Tagen Medikamentengabe gesagt, das Risiko (Alkohol + Medis) nimmt er nicht auf sich...Ich war schockiert, inzwischen denke ich, er hat Recht.

Oder kommt ein Pflegedienst auch nur, um nachzuschauen? Was müsste dann auf der Verordnung stehen?


Grüße,
Geranie
Geranie ist offline  
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Alt 24.07.2018, 23:10   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Also in meinem Fall verhält es sich so, dass Pflegegrad 2 vorliegt und der Pflegedienst den wöchentlichen Einkauf an Lebensmitteln besorgt. Damit ist die feste Nahrung schon mal sicher gestellt und das Geld wird nicht in Flüssigkeiten umgesetzt. Die wöchentlichen 15 Euro fürs Hobby und den Tabak habe ich bisher übergeben, das gebe ich aufgrund des Umzuges des Betreuten nun auch an den PD ab (Anfahrt zu weit).
Einige Jahre ist der PD auch täglich vor Ort gewesen, eben um sicher zu stellen, dass nichts existentiell schlimmes passiert. Das lief, vor Feststellung des Pflegegrades, unter dem Ticket "Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes" zu Lasten des Sozialhilfeträgers. Später lief es dann weiter aus dem Topf Pflegeversicherung. Bis der PD die Nase voll hatte, weil mein Betreuter immer häufiger abwesend (bei Saufkumpanen oder auf Tour) war.


Zum Thema Alkohol + Medis würde ich das Gespräch mit dem (Fach)Arzt suchen. Heikel ist das allemal.
Vielleicht auch das Thema mit Arzt und Betreutem gemeinsam besprechen (wenn nüchtern und noch keine Hirnleistungsausfälle vorhanden).
Wenn aber der Arzt in Kenntnis des Alkoholkonsums weiter verordnet, dann hat m.E. der PD auch die Medis zu verabreichen.
VSchmidt ist offline  
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