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ungedeckte Heimkosten bei vorläufigem Pflegegrad 2

Dies ist ein Beitrag zum Thema ungedeckte Heimkosten bei vorläufigem Pflegegrad 2 im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich glaube ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Die Situation: Ein Betroffener (derzeit noch in KH-Behandlung) wird ...


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Alt 24.07.2018, 08:03   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 26.10.2014
Ort: Hessen
Beiträge: 105
Standard ungedeckte Heimkosten bei vorläufigem Pflegegrad 2

Ich glaube ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Die Situation: Ein Betroffener (derzeit noch in KH-Behandlung) wird per Eilverfahren nach Aktenlage in Pflegegrad 2 eingestuft, anschließend soll er zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim mit Antrag auf Übernahme ungedeckter Heimkosten beim Sozialamt, weil die Rente nicht ausreicht.

Unser Sozialamt leistet erst, wenn die abschließende Begutachtung durch den MDK stattgefunden hat und von der Pflegekasse endgültig mind. Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Ist das korrekt so?

Im konkreten Fall könnte eine Einstufung im Eilverfahren in Pflegegrad 2 durchaus denkbar sein (laut Pflegekasse wird im Eilverfahren immer in 2 eingestuft?), allerdings ist fraglich, ob bei späterer endgültiger Begutachtung auch noch ein Pflegegrad 2 herauskommt (vermutlich eher nur 1). Insofern habe ich Bedenken, den Betroffenen in eine Kurzzeitpflege zu geben, wenn unklar ist, ob das Sozialamt die ungedeckten Heimkosten übernimmt. Oder muss das Sozialamt auch bei vorläufiger Einstufung in Pflegegrad 2 zahlen?

Die Kurzzeitpflege im Pflegeheim ist notwendig, um in Anschluss an die KH-Behandlung eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.

Vielen Dank vorab für Hinweise!
sally_1009 ist offline  
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Alt 31.07.2018, 21:22   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
Standard

Halo, bei Rüstungen oder Pflegegrad 1 zählt doch das Landratsamt oder??
Alexa2018 ist offline  
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Alt 31.07.2018, 21:23   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 30.07.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 118
Standard

Sollte Rüstige heissen
Alexa2018 ist offline  
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Alt 01.08.2018, 09:46   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Schau mal hier:
https://www.wegweiser-demenz.de/info...ur-pflege.html


Zitat:
Unser Sozialamt leistet erst, wenn die abschließende Begutachtung durch den MDK stattgefunden hat und von der Pflegekasse endgültig mind. Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Ist das korrekt so?
Von "muss endgültig" festgestellt sein weiss ich erst mal nichts.
Die Feststellungen der KV hinsichtlich des Grads sind für Ämter bindend und solange das Gegenteil nicht da steht muss die derzeitige Stufe also Grundlage sein.
Ich denke hier soll verhindert werden dass zunächst gezahlt wird aber danach evtl der Anspruch und damit evtl. die weitere Zahlungspflicht wegfällt. Andererseits geht es ja um Kurzzeoitpflege so dass diese Sorge eher unbegründet ist.


Zitat:
Die Kurzzeitpflege im Pflegeheim ist notwendig, um in Anschluss an die KH-Behandlung eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Lasse dir das schriftlich vom KH bestätigen und kündige an notfalls deswegen auch sofort zu klagen Das kann nicht ausgesessen werden. Ich denke, das ändert die Entscheidung vom Amt schnell.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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